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Kriegswucherstrafrecht.

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Bibliografische Daten

fullscreen: Kriegswucherstrafrecht.

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
cbl
Titel:
Zentralblatt für das Deutsche Reich.
Erscheinungsort:
Berlin
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1873
1918
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch
Weitere Titel:
Central-Blatt für das Deutsche Reich.

Zeitschriftenband

Persistenter Identifier:
cbl_1892
Titel:
Central-Blatt für das Deutsche Reich. Zwanzigster Jahrgang. 1892.
Bandzählung:
20
Herausgeber:
Carl Heymanns Verlag
Dokumenttyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1892
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

law_gazette

Titel:
Stück No 22.
Bandzählung:
22
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
law_gazette

Kapitel

Titel:
1. Post- und Telegraphen-Wesen.
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
Kapitel

law

Titel:
Weltpostvertrag.
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
law

Appendix

Titel:
Uebereinkommen, betreffend den Austausch von Briefen und Kästchen mit Werthangabe.
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
Appendix

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Kriegswucherstrafrecht.
  • Einband
  • Titelseite
  • Vorwort zur vierten Auflage.
  • Vorwort zur zweiten Auflage.
  • Vorwort zur ersten Auflage.
  • Inhaltsverzeichnis.
  • Register
  • I. Kapitel. Die Rechtsquellen des Kriegswucherstrafrechts.
  • I. Die rechtliche Grundlage der Kriegswuchergesetzgebung.
  • II. Die einzelnen Kriegswuchergesetze.
  • III. Der § 9b des Preußischen Gesetzes vom 4. Juni 1851 über den Belagerungszustand als mögliche Quelle strafrechtlicher Kriegswucherbestimmungen.
  • II. Kapitel. Die Tatbestände des Kriegswucherstrafrechts.
  • 1. Abschnitt. Die strafbaren Tatbestände des Höchstpreisgesetzes.
  • 2. Abschnitt. Die strafbaren Tatbestände der Verordnung gegen übermäßige Preissteigerung.
  • § 1. Preiswucher.
  • § 2. Zurückhaltung von Bedarfsgegenständen.
  • § 3. Absichtliche Preissteigerung durch unlautere Machenschaften.
  • § 4. Beteiligung an Preissteigerungskomplotten.
  • § 5. Aufforderung, Anreizen und Erbieten zu Preissteigerungshandlungen.
  • 3. Abschnitt. Die strafbaren Tatbestände der Kettenhandelverordnung.
  • III. Kapitel. Täter und Teilnehmer des Kriegswucherdelikts.
  • IV. Kapitel. Die Schuldformen des Kriegswucherdelikts.
  • § 1. Haftung für Vorsatz und Fahrlässigkeit.
  • § 2. Die vorsätzliche Begehung des Kriegswucherdelikts. Insbesondere der Ausschluß des Vorsatzes infolge Irrtums.
  • § 3. Die fahrlässige Begehung des Kriegswucherdelikts. Insbesondere das Maß der erforderlichen Sorgfaltspflicht.
  • V. Kapitel. Einheit und Mehrheit des Kriegswucherdelikts. Einheitliches Zusammenfallen des Kriegswucherdelikts mit anderen Delikten.
  • VI. Kapitel. Die Strafen der Kriegswuchergesetze.
  • VII. Kapitel. Rückwirkung einer Gesetzesänderung auf ein noch nicht abgeurteiltes Kriegswucherdelikt.
  • Anhang. Wortlaut der Kriegswuchergesetze. Höchstpreisgesetz. - Preissteigerungsverordnung. - Kettenhandelverordnung für Lebens- und Futtermittel. - Kettenhandelverordnung für Textilien. - Kettenhandelverordnung für Arzneimittel. - Kettenhandelverordnung für Tabakwaren. - Einziehungsverordnung.
  • Register.

Volltext

71 
auch nur im entferntesten Genüge geschieht. Das RG. ist der Ansicht, daß nur 
bei der von ihm gegebenen Auslegung verhütet werden kann, daß die in der 
Verordnung bezeichneten Gegenstände den Verbrauchern in einer Weise ver— 
teuert würden, die es nur wenigen unter ihnen möglich mache, diese Gegenstände 
zu erwerben. Gewiß wird man bei der Auslegung des Gesetzes dieser vom RG. 
betonten Gefahr die nötige Beachtung zu schenken haben. Das nötigt aber 
nicht zu einer Festlegung auf die Gesetzesinterpretation, die der höchste Gerichts- 
hof für die allein richtige hält. Es läßt sich eben nicht verkennen, daß bei der 
vom RG. dem Gesetz gegebenen Auslegung seinem Wortlaut einige Gewalt 
angetan wird. Die Marktlage berücksichtigen heißt: den Handelswert der 
Leistung berücksichtigen. Der Kernpunkt des allgemeinen Wucherrechts soll, 
so will es das Gesetz, auch für das Kriegswucherstrafrecht nicht ausgeschaltet 
werden. Mindestens als Korrektiv der Gewinnbemessung soll er Bedeutung 
behalten. Das RG. möchte ihm nicht einmal diese Bedeutung lassen. Dabei 
wird die Zurückdrängung der mißliebigen Marktlage der Praxis der Unter- 
gerichte noch besonders dadurch erleichtert, daß das RG. es weitgehendst der 
freien Beweiswürdigung der Instanzgerichte, und zwar — was praktisch von 
der allergrößten Bedeutung ist — ohne Erfordern der Anführung konkreter 
Tatsachen überläßt, ob sie die Marktlage nicht als eine auf wucherischen Preis- 
treibereien beruhende und schon deshalb völlig unbeachtliche Notmarktlage an- 
sehen wollen.5") Daß das RG. damit eine völlige und zudem verhängnisvolle 
Umwertung grundlegender privatwirtschaftlicher Anschauungen vornimmt, hat 
es sich bereits von hervorragenden, keineswegs lediglich nach ihren Sonder- 
interessen orientierten Vertretern des Handelsstandes sagen lassen müssen.“s) 
Es ist aber auch hinzuzufügen, daß das RG. mit seiner viel zu weitgehenden 
Ausschaltung der Marktlage keineswegs restlos den auf eine Niedrighaltung 
der Preise gerichteten Bestrebungen der Preis Steig VO. zu dienen vermag; 
steht es doch, woraus es auch gar keinen Hehl macht, auf Grund seiner Theorie 
völlig machtlos ungesunden die Marktlage ignorierenden Preistreibereien der- 
jenigen Händler gegenüber, die ihre sich üb er der Marktlage haltenden Preise 
mit ihren höheren Selbstkosten „rechtfertigen“.54) 
db) Nur ganz vereinzelt findet sich in der Rechtsprechung des RG. ein be- 
deutungsvolles Heranziehen der Marktlage als eines Hauptfaktors einer beacht- 
lichen Gewinnkalkulation. 
a) Einer Berücksichtigung der Marktlage hat das RG. zunächst selbst da 
das Wort geredet, wo die Gestehungskosten nicht den Einkaufspreis 
  
52) S. in dieser Beziehung besonders das Urteil des IV. Senats vom 10. März 
1916, Entsch. Bd. 49 S. 435, das die beiden im Text besprochenen Gesichtspunkte 
kumuliert. Insbesondere ist auch der Spielraum, den dieses Urteil der freien Be- 
weiswürdigung der Instanzgerichte in der Frage der Notmarktlage läßt, ein außer- 
ordentlich weitgehender. Neuerdings ist der IV. Senat noch viel weiter gegangen, 
indem er jede auf der Warenknappheit beruhende Marktlage als eine Notmarktlage 
ansieht. S. dazu das oben S. 67 sub c Gesagte. 
53) S. die Ausführungen oben in Anm. 46. 
54) S. die oben Anm. 50 zitierten Entscheidungen und die dazu im Text aus 
der diesseitigen Auffassung enwickelten abweichenden Folgerungen.
	        

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