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Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1855. (46)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

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There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1855. (46)

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Periodical

Persistent identifier:
cbl
Title:
Zentralblatt für das Deutsche Reich.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1873
1918
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund

Periodical volume

Persistent identifier:
cbl_1893
Title:
Central-Blatt für das Deutsche Reich. Einundzwanzigster Jahrgang. 1893.
Volume count:
21
Publishing house:
Carl Heymanns Verlag
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1893
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück No 39.
Volume count:
39
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Chapter

Title:
1. Finanz-Wesen.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt
  • Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1810. (5)

Full text

224 
gerstüzung dreier dadurch berunglükten Familien, die- Suimme von dreihundert Busden 
bei der Kön. Hof= und Domänen-Kammer anzuweisen allergnädigst geruht. Den 20. Mai 
1810. Kön. Oberamc. 
Sereictat-Citatiinn — 
Der bei dem Koͤnigl. Wuͤrttembergischen Dragoner-Regiment Kronprinz stehende Ober- 
Lientenant Carl von Einsiedel, aus Marienberg in Sachsen hat zu Ense versfe Fen 
Jahrs Urlaub erhalten., um die nsthige Einleitungen zu Neezahlung seiner Schulden zu 
treffen. Dieser Urkaub ist längst abgeloffen, und er weigert sich auf die an ihn erlassene 
Anfforderungen beharrlich zu seinem Regiment zurükzukommen. Es wird daher derselbe 
auf allerhöchsten Königl. Befehl andurch edictaliter und peremtorisch. aufgefordert, inner- 
halb 6 Wochen a dato, wovon ihm 14 Tag für den erstem, 14 Tag für den zweiten, 
und 14 Tag für den dritten Termin gegeben werden, bei seinem Regiment zu erscheinen, 
und über sein bisheriges ungehersames Ausbletben Red und Antwort zu' zeten z im Fall 
des Nichterscheinens aber hat er sich zu gewärtigen, daß er als Deserteur angenommen, 
and gegen ihn in contumsciam erkanmt werde. Mergentheim, den 2z. Mai 1810. . 
Commando des Königl. Württembergischen Dragoner-Regiments Kronprinz. 
Sttuttgart, Die ven den herrschaftlichen spänischen Schaaf-Heerden dieses Frühjahr abge- 
schorne, und im Fluß rein gewaschene Wolle, in ungefehr 109 Cenrn= bestehend, wird den #4. Jun. 
d. J. allhier in Sruttgart an den Meistbietenden parthienweise, oder im Ganzen, sub hasta gegen 
baare Bezahlung verkauft werden. Die Kaufs-Liebhaber melden sich an dem bestimmten Tage, Mor- 
gens 8 Uhr bei der unterzeichneten Stelle. Oen 16. Mai 18gto. 
Kbnigl. Ob. Finanz-Kammer, Tanwirtschaftl. Departement. 
Canntstadt. Bei dahiesiger Cameralverwaltung wexden auf allerhöchsten Befehl Montag den 
4. Jun. Vormittags 10 Uhr im öffentlichen Aufstreich Fuderweis oder nuch in kleineren Parthien ver- 
kauft werden, 50 Eimer Wein von 1808. und 3 Eimer 1809er Gewächs, wozu die- Kaufsliebhaber 
eingeladen werden. Den a2.,LMai 1810. «·,.·’« « Cameral-Amt. 
Heilbronn. Bis Donnerstag den 7. Jun. Vormittags 10 Uhr werden in der Cameralverwal- 
tung J5 Eimer Gefällwein vom Jahrgang rv0. gegen baare Bezahlung im Aufstreich Juderweis oder 
im Ganzen verkauft werden. Den al. Mai 18io. Cameralverwalter. 
Laufen. Oer auf den herrschaftlichen Kästen zu Laufen und Girchheim vorräthig liegende Rok- 
ken, von besier Qualirär, soll nochmals versteigert werden. Der Verkauf des Noken-Vercaths in 
größern oder kleinern Parthien auf den Kästen zu Lausen wird am Dienstag den 12. Jun. Vormittags 
Luhr in der Cameralverwaltung, und der Verkauf des Roken-Vorrat hs zu Kirchheim an eden diesem 
Tag Nachmittags 2 Uhr in dem Wirthshauß zum Hirsch allda, vergenommen werden, wobei sich die 
lhhaber einsinden mogen. Den 12. Mai 1810. # Cameralverwaltung. 
Ochsenburg im gabergäu. Auf den Kästen der Kün. Cameralverwaltung ist ein Quantum 
rüchten an Roken, Dinkel und Haber zum Verkauf ausgesezt, welches hiem#t bekannt gemacht wird. 
Dea 21. Mai 1810. « « «««- KötxjsEanieralanm . 
Weinsberg. Zufolge allerhöchster Befehle sol zum Verkauf oder zu Verleihung eines Theils 
der Pfleghof-Gebäude zu Wimmenthal ein gedoppelter Versuch Zemacht werden.: Die samtlichen Ge- 
bäude machen in zween Flügel= und einem Zwerchbau ein zusammenhängendes Ganzes aus, wovon 
vor der Hand folgende zum Verkauf oder zur Verleihung bestimmt sind In der Linie links des Ein- 
gungs in den geschloßenen Hof. 1). Ein vormals zum Bandhaus bestimmt gewesenes Gebäude mit ei- 
nem geräumigen Boden. 2) Der Zwerchbau, ein zweistokigtes ganz massioes Gebände mit einem 
Thurm. FPar terre sind zwei Zimmer. Auf der linken Seite ist das Bandhaus, auf der rechten das 
 
	        

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