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Deutschland unter Kaiser Wilhelm II. Erster Band. (1)

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Bibliographic data

fullscreen: Deutschland unter Kaiser Wilhelm II. Erster Band. (1)

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Periodical

Persistent identifier:
cbl
Title:
Zentralblatt für das Deutsche Reich.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1873
1918
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund

Periodical volume

Persistent identifier:
cbl_1894
Title:
Central-Blatt für das Deutsche Reich. Zweiundzwanzigster Jahrgang. 1894.
Volume count:
22
Publishing house:
Carl Heymanns Verlag
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1894
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück No 16.
Volume count:
16
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Chapter

Title:
1. Zoll- und Steuer-Wesen.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Law

Title:
Abänderung des Konten-Regulativs in Betreff des Artikels „künstliche Zähne“.
Document type:
Periodical
Structure type:
Law

Contents

Table of contents

  • Deutschland unter Kaiser Wilhelm II.
  • Deutschland unter Kaiser Wilhelm II. Erster Band. (1)
  • Title page
  • Kaiser Wilhelm II.
  • Title page
  • Deutsche Politik -- Fürst v. Bülow, Kanzler des Deutschen Reiches, am 7. 2. 1902.
  • Erstes Buch. Deutsche Politik. Von Bernhard Fürst von Bülow.
  • Zweites Buch. Staat und Verwaltung.
  • 1. Staats- und Verwaltungsrecht. Von Geh. Justizrat Dr. Zorn.
  • 2. Die Selbstverwaltung. Von Dr. Siegfried Körte.
  • 3. Die Reichsversicherung. Von Dr. Fritz Stier-Somlo.
  • 4. Finanzen und Steuern. Von Dr. Karl Theodor von Eheberg.
  • Vorbemerkung.
  • 1. Das Ausgabewesen. Die Ausgaben im allgemeinen.
  • 2. Die Einnahmen und das Schuldenwesen. Das Einnahmewesen im allgemeinen.
  • 3. Abschließende Betrachtungen.
  • Drittes Buch. Die Entwicklung des Rechts.
  • Viertes Buch. Die deutsche Wehrmacht.
  • Fünftes Buch. Die Kolonien.
  • Inhaltsverzeichnis.
  • Abbildungssammlung

Full text

  
II. Buch. « Finanzen und Steuern. 111 
  
500 Millionen Uberweisungen eingeheimst. Es scheint, als ob die Zurückhaltung des 
Reichstages in der Genehmigung von Einnahmen berechtigt gewesen sei. Allein es 
scheint nur so; denn zu gleicher Zeit ist die Reichsschuld von 139 auf 2223 Mill. M. ge- 
stiegen. Und ein großer Teil der Schulden hätte nach gesunden Finanzgrundsätzen aus 
laufenden Einnahmen bestritten werden sollen und auch können, wenn nicht die ver- 
fehlte Uberweisungspolitik und die unkluge Sparsamkeit des Reichstags es vereitelt hätte. 
Von 1899 ab gerieten die Finanzen des Reichs in immer größere Verwirrung. 
Erhöhte Ausgaben für Stärkung der Seewehr führten zwar zur Einführung der Schaum- 
weinsteuer und zur Erhöhung der Reichsstempelabgaben, allein die Einnahmen reichten 
nicht aus zur Deckung des Bedarfs. Der stark schutzzöllnerische Zolltarif des Reiches ver- 
sprach zwar neue Einnahmen; die Handelsverträge minderten jedoch das Erträgnis, 
und zudem waren auf Antrag des Abgeordneten Trimborn zwei Drittel des Mehr- 
ertrags der Lebensmittelzölle für die geplante Hinterbliebenenversicherung festgelegt 
worden. Da die übrigen Einnahmequellen kaum zunahmen, so waren Defizite unver- 
meidlich. Von Uberweisungen war keine Rede mehr, vielmehr mußten die Bundesstaaten 
1899—1905 durchschnittlich 20 Mill. A. Matrikularbeiträge effektio leisten. Im Zahre 1903 
betrug das Defizit 125 Millionen. Die Schuldenlast war in dieser Zeit um 800 Millionen 
angewachsen. Die sog. kleine Finanzreform vom 15. Mai 1904, welche die Uber- 
weisungen einschränkte und etwaige Uberschüsse zur Deckung des außerordentlichen 
Bedarfs bestimmte, konnte mangels solcher Uberschüsse keine Abhilfe bringen. Aur 
eine kräftige Steuervermehrung konnte sie schaffen. 
Die sog. große Finanzreform des damaligen Reichsschatzsekretärs Freih. 
v. Stengel vom ZLahre 1906 batte ein dreifaches Ziel: neue Einnahmen zu schaffen, 
der Schuldenmehrung steuern und das finanzielle Verhältnis der Einzelstaaten zum Reich 
fester abzugrenzen. Im ganzen war ein jährlicher Mehrbetrag von rund 250 Mill. M. 
erforderlich, teils zur Beseitigung des ständigen Defizits, teils zur Verstärkung der Flotte, 
zur Erhöhung der Friedenspräsenzstärke und der Militärpensionen, zur Entlastung des 
Invalidenfonds und für andere Ausgaben. Zur Deckung war in Aussicht genommen: 
Umgestaltung und Erhöhung der Brausteuer, Erhöhung der Tabaksteuer, Einführung einer 
Zigarettensteuer, einer Steuer vom Fracht- und vom Reiseverkehr, einer Quittungs--, 
Automobil- und Reichserbschafts- und Schenkungssteuer. Von diesen Steuern wurde die 
Erhöhung der Tabaksteuer und des Quittungsstempels abgelehnt, die Brau- und die 
Frachturkundensteuer erheblich abgemindert, die Steuer vom Reiseverkehr erhöht, die 
Zigaretten-, Erbschafts- und Automobilfteuer im wesentlichen nach Antrag genehmigt 
und aus eigener Znitiative des Reichstags eine Tantiemesteuer, Erhöhungen im Reichs- 
stempelgesetz und des Ortsportos binzugefügt. Die Matrikularbeiträge sollten, soweit 
sie 24 Mill. M. überstiegen, den Bundeestaaten auf drei Jahre gestundet werden. Diese 
Reform fand ihren Niederschlag in verschiedenen Gesetzen vom 3. Juni 1906. 
Die Finanzreformen von 1909 und 1913. Allein schon 3 Zahre darauf mußte man 
zu einer neuen, noch größeren Fi- 
nanzreform schreiten. Es war für die nächsten 5 Zahre ein Mehrbedarf von je 400—500 
  
247
	        

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