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Central-Blatt für das Deutsche Reich. Sechsundzwanzigster Jahrgang. 1898. (26)

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Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Sechsundzwanzigster Jahrgang. 1898. (26)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
cbl
Titel:
Zentralblatt für das Deutsche Reich.
Erscheinungsort:
Berlin
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1873
1918
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch
Weitere Titel:
Central-Blatt für das Deutsche Reich.

Zeitschriftenband

Persistenter Identifier:
cbl_1898
Titel:
Central-Blatt für das Deutsche Reich. Sechsundzwanzigster Jahrgang. 1898.
Bandzählung:
26
Herausgeber:
Carl Heymanns Verlag
Dokumenttyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1898
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

law_gazette

Titel:
Stück No. 19.
Bandzählung:
19
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
law_gazette

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Zentralblatt für das Deutsche Reich.
  • Central-Blatt für das Deutsche Reich. Sechsundzwanzigster Jahrgang. 1898. (26)
  • Titelseite
  • Leerseite
  • Inhalts-Verzeichniß.
  • Sachregister.
  • Chronologische Uebersicht
  • Stück No. 1. (1)
  • Stück No. 2. (2)
  • Stück No. 3. (3)
  • Stück No. 4. (4)
  • Stück No. 5. (5)
  • Stück No. 6. (6)
  • Stück No. 7. (7)
  • Stück No. 8. (8)
  • Stück No. 9. (9)
  • Stück No. 10. (10)
  • Stück No. 11. (11)
  • Stück No. 12. (12)
  • Stück No. 13. (13)
  • Stück No. 14. (14)
  • Stück No. 15. (15)
  • Stück No. 16. (16)
  • Stück No. 17. (17)
  • Stück No. 18. (18)
  • Stück No. 19. (19)
  • Stück No. 20. (20)
  • Stück No. 21. (21)
  • Stück No. 22. (22)
  • Stück No. 23. (23)
  • Stück No. 24. (24)
  • Stück No. 25. (25)
  • Stück No. 26. (26)
  • Stück No. 27. (27)
  • Stück No. 28. (28)
  • Stück No. 29. (29)
  • Stück No. 30. (30)
  • Stück No. 31. (31)
  • Stück No. 32. (32)
  • Stück No. 33. (33)
  • Stück No. 34. (34)
  • Stück No. 35. (35)
  • Stück No. 36. (36)
  • Stück No. 37. (37)
  • Stück No. 38. (38)
  • Stück No. 39. (39)
  • Stück No. 40. (40)
  • Stück No. 41. (41)
  • Stück No. 42. (42)
  • Stück No. 43. (43)
  • Stück No. 44. (44)
  • Stück No. 45. (45)
  • Stück No. 46. (46)
  • Stück No. 47. (47)
  • Stück No. 48. (48)
  • Stück No. 49. (49)
  • Stück No. 50. (50)
  • Stück No. 51. (51)
  • Stück No. 52. (52)
  • Stück No. 53. (53)

Volltext

— 239 — 
Central-Blatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
im 
Reichsamt des Innern. 
      
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
XXVI. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 6. Mai 1888. Nr 19. 
  
Inhalt: 1. Konsulat-Wesen: Ernennungen;  — Exequatur-Ertheilung      Seite 239 3. Handels- und Gewerbe-Wesen: Bekanntmachung, be- 
    treffend die für die Pflanzeneinfuhr geöffneten aus- 
2. Kolonial- Wesen: Ermächtigung  zur Vornahme von Civil- ländischen Zollstellen 240 
standsakten im Schutzgebiete der Neu-Guinea-Com- 4. Polizei- Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem 
pagnie ... 239 Reichsgebete 242 
  
1. Konsulat- Wesen. 
  
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den bisherigen Konsul in Mailand, Wirklichen 
Legationsrath Pritsch, zum General-Konsul in Genua zu ernennen geruht. 
  
Dem zum Konsul der Vereinigten Staaten von Amerika mit dem Amtssitz in Sonneberg ernannten 
Herrn Oliver J. D. Hughes ist das Exequatur Namens des Reichs ertheilt worden. 
  
2. Kolonial- Wesen. 
  
Auf Grund des §. 4 des Reichsgesetzes, betreffend die Rechtsverhältnisse der deutschen Schutzgebiete 
(Reichs-Gesetzbl. 1888 S. 75) und des §. 1 des Reichsgesetzes vom 4. Mai 1870, betreffend die Ehe- 
schließung und die Beurkundung des Personenstandes von Reichsangehörigen im Auslande (Bundes- 
Gesetzbl. S. 599) ist dem kaufmännischen Beamten Richard Hoffschläger in Stephansort für seine 
Person und für die Dauer seiner Thätigkeit im Schutzgebiete der Neu-Guinea-Compagnie die allgemeine 
Ermächtigung ertheilt worden, in Kaiser Wilhelmsland bezüglich aller Personen, welche nicht Eingeborene 
sind. bürgerlich güllige Eheschließungen vorzunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle zu 
beurkunden. 
  
39
	        

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