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Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Dritter Band: Neuere Geschichte Sachsens von 1806-1866. (3)

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Bibliographic data

fullscreen: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Dritter Band: Neuere Geschichte Sachsens von 1806-1866. (3)

Periodical

Persistent identifier:
cbl
Title:
Zentralblatt für das Deutsche Reich.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1873
1918
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German
Other titles:
Central-Blatt für das Deutsche Reich.

Periodical volume

Persistent identifier:
cbl_1900
Title:
Central-Blatt für das Deutsche Reich. Achtundzwanzigster Jahrgang. 1900.
Volume count:
28
Publisher:
Carl Heymanns Verlag
Document type:
Periodical volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1900
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

law_gazette

Title:
Stück No. 39.
Volume count:
39
Document type:
Periodical
Structure type:
law_gazette

Contents

Table of contents

  • Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen.
  • Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Dritter Band: Neuere Geschichte Sachsens von 1806-1866. (3)
  • Title page
  • Vorwort.
  • Inhalts-Übersicht.
  • Berichtigungen.
  • Viertes Buch. Geschichte des Königreichs Sachsen von 1806-1866.
  • Erste Abtheilung. Von der Erhebung Sachsens zum Königreiche bis zur Theilung des Landes. 1806-1815.
  • Zweite Abtheilung. Von der Rückkehr des Königs Friedrich August I. im Jahre 1815 bis zum Frieden mit Preußen am 21. October 1866.
  • Erstes Hauptstück. Bis zu der Umgestaltung der ständischen Verfassung und zu Sachsens Eintritt in den Zollverein. 1815-1833.
  • Zweites Hauptstück. Sachsen unter der ständischen Verfassung von 1831 bis zur Änderung des Wahlgesetzes im Jahre 1848.
  • Drittes Hauptstück. Von der Änderung des Wahlgesetzes im Jahre 1848 bis zum Tode König Friedrich Augusts II. am 9. August 1854.
  • Viertes Hauptstück. Sachsen unter der Regierung des Königs Johann 1854-1866.
  • Register.
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Full text

Criminalgesetzbuch. Gelehrtenschulen. 513 
auf die der öffentlichen Vollstreckung angetragen, doch erklärte 
damals Minister v. Könneritz, nur auf eine Beschränkung der 
Todesstrafe und auf Wegfall des hochnothpeinlichen Halsgerichts 
eingehen zu wollen. Auch die Kammern sprachen sich jetzt für 
Beibehaltung der Todesstrafe aus, empfahlen jedoch deren 
künftige Abschaffung im Auge zu behalten, falls die neuen Ein- 
richtungen eine Verminderung der Verbrechen hervorbringen 
sollten. Desto mehr Gegner fand die körperliche Züchtigung, 
die auch bei der ersten Berathung von der zweiten Kammer 
verworfen, von der ersten aber beibehalten wurde. Die 
Prangerstrafe ließ die Regierung selbst fallen und statt des 
Verlustes des Adels durch erlittene Zuchthausstrafe setzten die 
Kammern, da in einem constitutionellen Staate ein Vorzug 
des Adels nicht anzuerkennen sei und der ausgestoßene Adelige 
keinem andern Stande zugewiesen werden könne, den der poli- 
tischen und Ehren-Rechte. In dieser von den Kammern amen- 
dierten Gestalt wurde 30. März 1838 das erste geschlossene 
Strafgesetzbuch, welches Sachsen erhielt, publiciert, das zur 
besonderen Genugthuung seiner Urheber auch im Auslande 
Anerkennung, im Großherzogthum Weimar unveränderte An- 
nahme fand. 
War somit das Streben der letzten Jahre vorzugsweise 
auf den materiellen Fortschritt gerichtet, so wurde doch auch der 
geistige nicht außer Acht gelassen. Die Reform der Gelehrten- 
schulen wurde auf einer Rectorenconferenz im Sommer 1835 
vorbereitet, die Lyceen wurden unter Schulcommissionen gestellt, 
die der kleineren Städte, die außer Stand waren den Anforde- 
rungen der Gegenwart zu entsprechen, erhielten Staatsunter- 
stützung, und da die Zahl der dem Studium sich Widmenden 
abnahm, die der Schüler von 1600 auf 1300 sank und noch 
600 Candidaten der Theologie zu versorgen waren, so hielt 
man eine Verminderung jener Lyceen an der Zeit und hob 
nächst den schon vorher eingegangenen zu Marienberg, Löban 
und Camenz auch die zu Chemnitz und Schneeberg auf; das 
zu Annaberg wurde 1842 in ein Progymnasium mit Real-= 
schule verwandelt. Die Fürstenschulen, Meißen unter Baum- 
Flathe, Neuere Geschlchte Sachsens. 32
	        

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