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Central-Blatt für das Deutsche Reich. Achtundzwanzigster Jahrgang. 1900. (28)

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Für diesen Datensatz liegt keine Zugriffsbeschränkung vor.

Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Achtundzwanzigster Jahrgang. 1900. (28)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
cbl
Titel:
Zentralblatt für das Deutsche Reich.
Erscheinungsort:
Berlin
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1873
1918
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch
Weitere Titel:
Central-Blatt für das Deutsche Reich.

Zeitschriftenband

Persistenter Identifier:
cbl_1900
Titel:
Central-Blatt für das Deutsche Reich. Achtundzwanzigster Jahrgang. 1900.
Bandzählung:
28
Herausgeber:
Carl Heymanns Verlag
Dokumenttyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1900
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

law_gazette

Titel:
Stück No. 6.
Bandzählung:
6
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
law_gazette

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Zentralblatt für das Deutsche Reich.
  • Central-Blatt für das Deutsche Reich. Achtundzwanzigster Jahrgang. 1900. (28)
  • Titelseite
  • Leerseite
  • Inhalts-Verzeichniß.
  • Sachregister.
  • Chronologische Uebersicht
  • Stück No. 1. (1)
  • Stück No. 2. (2)
  • Stück No. 3. (3)
  • Stück No. 4. (4)
  • Stück No. 5. (5)
  • Stück No. 6. (6)
  • Stück No. 7. (7)
  • Stück No. 8. (8)
  • Stück No. 9. (9)
  • Stück No. 10. (10)
  • Stück No. 11. (11)
  • Stück No. 12. (12)
  • Stück No. 13. (13)
  • Stück No. 14. (14)
  • Stück No. 15. (15)
  • Stück No. 16. (16)
  • Stück No. 17. (17)
  • Stück No. 18 (18)
  • Stück No. 19. (19)
  • Stück No. 20. (20)
  • Stück No. 21. (21)
  • Stück No. 22. (22)
  • Stück No. 23. (23)
  • Stück No. 24. (24)
  • Stück No. 25. (25)
  • Stück No. 26. (26)
  • Stück No. 27. (27)
  • Stück No. 28. (28)
  • Stück No. 29. (29)
  • Stück No. 30. (30)
  • Stück No. 31. (31)
  • Stück No. 32. (32)
  • Stück No. 33 (33)
  • Stück No. 34. (34)
  • Stück No. 35 (35)
  • Stück No. 36. (36)
  • Stück No. 37. (37)
  • Stück No. 38. (38)
  • Stück No. 39. (39)
  • Stück No. 40. (40)
  • Stück No. 41. (41)
  • Stück No. 42. (42)
  • Stück No. 43. (43)
  • Stück No. 44. (44)
  • Stück No. 45. (45)
  • Stück No. 46. (46)
  • Stück No. 47. (47)
  • Stück No. 48. (48)
  • Stück No. 49. (49)
  • Stück No. 50. (50)
  • Stück No. 51. (51)
  • Stück No. 52. (52)
  • Stück No. 53. (53)
  • Stück No. 54. (54)
  • Stück No. 55. (55)

Volltext

— 27 — 
Central-Blatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
im 
Reichsamte des Innern. 
— —-. — — — — 
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. 
  
  
  
  
  
  
  
  
XXVIII. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 9. Februar 1900. No 6. 
Inhalt: 1. Konsulat-Wesen: Ernennung — Ermächtigung   in dem Siande oder den Befugnissen der Zoll- und 
zur Vornahme von Civilstandsakten Seite 27 Steuerstellen 30 
2. Kolonial-Wesen: Ermächtigung zur Vornahme von Civil- 
standsaklen im Schutzgebiete von Deutsch-Ost-Afrika 27 
3. Bank-Wesen: Status der deutschen Notenbanken Ende 
Marine und Schiffahrt: Erscheinen eines weiteren Heftes 
der Entscheidungen des Ober-Seeamts und der See- 
ämter 31 
5. 
Januar 1900 28    
4. Zoll- und Steuer-Wesen: Ergänzung der Ausfühkungs- 6. Polizei-Wesen: Ausweisung von Ausländern dem 
vorschriften zum Reichsstempelgesetze; — Veränderungen Reichsgebiete.  31 
 
1. Konsulat -  Wesen. 
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den bisherigen ersten Sekretär bei der Kaiser- 
lichen Botschaft in Paris, Legationsrath von Below-Schlatau, zum General-Konsul in Budapest zu 
ernennen geruht. 
Dem bei dem Kaiserlichen General-Konsulat in Genua beschäftigten Regierungs-Assessor von dem Knese- 
beck ist auf Grund des §. 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 die Ermächtigung ertheilt worden, in Ver- 
tretung des Kaiserlichen General-Konsuls bürgerlich gültige Eheschließungen zwischen Reichsangehörigen 
vorzunehmen und diese Heirathen zu beurkunden. 
 
Den bei dem Kaiserlichen Konsulat in Neapel beschäftigten Vize-Konsul Schlieben ist auf Grund des 
§. 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 die Ermächtigung ertheilt worden, in Vertretung des Kaiserlichen 
Konuls bürgerlich gültige Eheschließungen zwischen Reichsangehörigen vorzunehmen und diese Heirathen 
zu beurkunden. 
 
2. Kolonial-Wesen. 
Auf Grund des §. 4 des Gesetzes, betreffend die Rechtsverhältnisse der Deutschen Schutzgebiete (Reichs- 
Gesetzbl. 1888 S. 71) und des Gesetzes, betreffend die Eheschließung und die Beurkundung des Personen- 
standes von Reichsangehörigen im Auslande (Bundes-Gesetzbl. 1870 S. 599), ist dem Königlich preußischen 
Gerichts-Assessor Knake in Dar-es-Salaam die allgemeine Ermächtigung ertheilt worden, innerhalb seines 
Amtsbezirkes im Schutzgebiete bürgerlich gültige Eheschließungen bezüglich aller Personen, die nicht Ein- 
geborene sind, vorzunehmen und deren Geburten und Sterbefälle zu beurkunden. 
 
6
	        

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