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Blätter für Rechtsanwendung. XXX. Band. (30)

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Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

Objekt: Blätter für Rechtsanwendung. XXX. Band. (30)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
cbl
Titel:
Zentralblatt für das Deutsche Reich.
Erscheinungsort:
Berlin
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1873
1918
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch
Weitere Titel:
Central-Blatt für das Deutsche Reich.

Zeitschriftenband

Persistenter Identifier:
cbl_1900
Titel:
Central-Blatt für das Deutsche Reich. Achtundzwanzigster Jahrgang. 1900.
Bandzählung:
28
Herausgeber:
Carl Heymanns Verlag
Dokumenttyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1900
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

law_gazette

Titel:
Stück No. 33
Bandzählung:
33
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
law_gazette

supplement

Titel:
Beilage zu Nr. 33 des Central-Blatts für das Deutsche Reich.
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
supplement

Kapitel

Titel:
Branntweinsteuer-Ausführungsbestimmungen. [Liste der Bestimmungen]
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
Kapitel

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Blätter für Rechtsanwendung.
  • Blätter für Rechtsanwendung. XXX. Band. (30)
  • Titelseite
  • Alphabetisches Register zum dreißigsten Bande der Blätter für Rechtsanwendung. Neue Folge X. Band.
  • Systematisches Register.
  • Samstag den 7. Jan. 1865. 30. Jahrgang. Nr 1.
  • Samstag den 21. Jan. 1865. 30. Jahrgang. Nr 2.
  • Aufschlagsdefraudation, Aufschlagskontravention. Gerichtsstand.
  • Entscheidungen des obersten Gerichtshofes, Kompetenzkonflikte unter Gerichten betr.
  • Entscheidungen des obersten Gerichtshofes für Bayern rechts des Rheines.
  • Samstag den 4. Feb. 1865. 30. Jahrgang. Nr 3.
  • Samstag den 18. Feb. 1865. 30. Jahrgang. Nr 4.
  • Samstag den 4. März 1865. 30. Jahrgang. Nr 5.
  • Samstag den 18. März 1865. 30. Jahrgang. Nr 6.
  • Samstag den 1. April 1865. 30. Jahrgang. Nr 7.
  • Samstag den 15. April 1865. 30. Jahrgang. Nr 8.
  • Samstag den 29. April 1865. 30. Jahrgang. Nr 9.
  • Samstag den 13. Mai 1865. 30. Jahrgang. Nr 10.
  • Samstag den 27. Mai 1865. 30. Jahrgang. Nr 11.
  • Samstag den 10. Juni 1865. 30. Jahrgang. Nr 12.
  • Samstag den 24. Juni 1865. 30. Jahrgang. Nr 13.
  • Samstag den 8. Juli 1865. 30. Jahrgang. Nr 14.
  • Samstag den 22. Juli 1865. 30. Jahrgang. Nr 15.
  • Samstag den 5. Aug. 1865. 30. Jahrgang. Nr 16.
  • Samstag den 19. August 1865. 30. Jahrgang. Nr 17.
  • Samstag den 2. Sept. 1865. 30. Jahrgang. Nr 18.
  • Samstag den 16. Sept. 1865. 30. Jahrgang. Nr 19.
  • Samstag den 30. Sept. 1865. 30. Jahrgang. Nr 20.
  • Samstag den 14. Okt. 1865. 30. Jahrgang. Nr 21.
  • Samstag den 28. Okt. 1865. 30. Jahrgang. Nr 22.
  • Samstag den 11. Nov. 1865. 30. Jahrgang. Nr 23.
  • Samstag den 25. Nov. 1865. 30. Jahrgang. Nr 24.
  • Samstag den 9. Dez. 1865. 30. Jahrgang. Nr 25.
  • Samstag den 23. Dez. 1865. 30. Jahrgang. Nr 26.
  • Beilage zu den Blättern für Rechtsanwendung.1865. Samstag, den 21. Januar. Nr.1.
  • Beilage zu den Blättern für Rechtsanwendung.1865. Samstag, den 5 August. Nr.2.
  • Die Strafgesetzgebung des Königreiches Bayern.

Volltext

Samstag den 21. Jan. 1865. 30. Jahrgang. 2. 
Dr. J. A. Heuffert's 
Blätter für Rechtsanwendung 
zunächst in Bayern. 
Indalt: Auchchlasstrlenkation:= Autschlagekontravention. Gerlchtetand. — 
venontrie Solbdaten haben in Stratiachen lören che. 
r’en vor den bürgerlichen Gerichten. — Gerichtestand eines be. 
urlaubten Solditen wegen einer von ihm beg angenen Haudlung, welche 
4h Umftaͤnden als evgeben oder t als Uebertretung ausgelaht werden 
—W 
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2 
2 
FPunschulnigun wegen Veerserha nachde 
gGemicht- Fellthalichen, Untersuchung dessen wetian den bürserlichen 
Gerschten überlassen worden war. — ie Kompretenz einee bürger. 
lichen Straleertchge: ** t sich nach Ueberlassung der inschreltung 
gegen einen Soldaten in einer gemunht,gerichtlichen Untersuchung au 
aAuf dle glelchze#n##g. geaen. denselben Soldaten allein sgnden z 
schuldigungen. — Ha#tung der Unmündigen ex lege A . 
los-denn-»vkkcdtlmleuqtlondetvers-ironiscan oaeatltchek Fonds 
obligationen 
Aufschlagedefrandation, Aufschlagskontravention. Ge- 
richtsstand. 
(Einführungsges. v. 10. * 1861 Art. 7 Abs. 2, Art. 31 
Abs. 3, 4; Landtagsabschied v. 10. Nov. 1861 Abschn. 1II 
g. 30.) 
Wie alle Uebertretungen im weiteren Sinne, 
so sind auch die Zuwiderhandlungen gegen die be— 
züglich der Konsumtionsauflagen, insbesondere des 
Malzaufschlages, geltenden Strafbestimmungen gemäß 
Einführungögesetz vom 10. Nov. 1861 Art. 7 Abs. 2 
ihrer Natur nach einzutheilen in Uebertretungen 
im engeren Sinne (Rechtsverletzungen) und in Po- 
lizeiübertretungen oder Kontraventionen (Rechtsge- 
fährdungen). In Uebereinstimmung hiemit macht 
auch der Art. 3 Ziff. 2 des Einführungsgesetzes den 
Unterschied zwischen Defraudationen und Kontraven= 
tionen in Bezug auf die Regal= und Steuergefälle, 
und hier namentlich bezüglich der Aufschlagsgefälle. 
Uebertretungen oder Defraudationen werden verschul- 
det durch vorsätzliche Vorenthaltung oder Entziehung 
Neue Folge X. Band.
	        

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