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Central-Blatt für das Deutsche Reich. Dreißigster Jahrgang. 1902. (30)

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Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Dreißigster Jahrgang. 1902. (30)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
cbl
Titel:
Zentralblatt für das Deutsche Reich.
Erscheinungsort:
Berlin
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1873
1918
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch
Weitere Titel:
Central-Blatt für das Deutsche Reich.

Zeitschriftenband

Persistenter Identifier:
cbl_1902
Titel:
Central-Blatt für das Deutsche Reich. Dreißigster Jahrgang. 1902.
Bandzählung:
30
Herausgeber:
Carl Heymanns Verlag
Dokumenttyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1902
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

law_gazette

Titel:
Stück No. 8.
Bandzählung:
8
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
law_gazette

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Zentralblatt für das Deutsche Reich.
  • Central-Blatt für das Deutsche Reich. Dreißigster Jahrgang. 1902. (30)
  • Titelseite
  • Inhalts-Verzeichniß.
  • Sachregister.
  • Chronologische Uebersicht des XXX. Jahrganges 1902.
  • Stück No. 1. (1)
  • Stück No. 2. (2)
  • Stück No. 3. (3)
  • Stück No. 4. (4)
  • Stück No. 5. (5)
  • Stück No. 6. (6)
  • Stück No. 7. (7)
  • Stück No. 8. (8)
  • Stück No. 9. (9)
  • Stück No. 10. (10)
  • Stück No. 11. (11)
  • Stück No. 12. (12)
  • Stück No. 13. (13)
  • Stück No. 14. (14)
  • Stück No. 15. (15)
  • Stück No. 16. (16)
  • Stück No. 17. (17)
  • Stück No. 18. (18)
  • Stück No. 19. (19)
  • Stück No. 20. (20)
  • Stück No. 21. (21)
  • Stück No. 22. (22)
  • Stück No. 23. (23)
  • Stück No. 24. (24)
  • Stück No. 25. (25)
  • Stück No. 26. (26)
  • Stück No. 27. (27)
  • Stück No. 28. (28)
  • Stück No. 29. (29)
  • Stück No. 30. (30)
  • Stück No. 31. (31)
  • Stück No. 32. (32)
  • Stück No. 33. (33)
  • Stück No. 34. (34)
  • Stück No. 35. (35)
  • Stück No. 36. (36)
  • Stück No. 37. (37)
  • Stück No. 38. (38)
  • Stück No. 39. (39)
  • Stück No. 40. (40)
  • Stück No. 41. (41)
  • Stück No. 42. (42)
  • Stück No. 43. (43)
  • Stück No. 44. (44)
  • Stück No. 45. (45)
  • Stück No. 46. (46)
  • Stück No. 47. (47)
  • Stück No. 48. (48)
  • Stück No. 49. (49)
  • Stück No. 50. (50)
  • Stück No. 51. (51)
  • Stück No. 52. (52)
  • Stück No. 53. (53)
  • Stück No. 54. (54)

Volltext

— 31 — 
Central Blatt 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
im 
Reichsamte des Innern. 
He betiehoen durch alle VPostanstalten und Huchhandlungen. 
  
  
l . I· 
XXX.JtIhkgIMq-xBerlin,er1tag,den21.Februak1902.II Us, 
HIIIIULKufnlatsBeicmEraenaussqenz—Eka-ächs — 3. Zor. — Stener. Wesen: Nangerhöhungen zweier 
tigungen zur Vornahme von Civilstands-Akten Seite 81 Stationskontroleers 983 
2. Finanz-Wesen: Nachweisung der Einnahmen des Reichs 4. Palizel-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem 
vom 1. April 1901 bis Ende Januar 1902. 32 Reichsgebie 33 
  
1. Kou fulat-Wesen. 
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Landesadvokaten und Kommerzialrath 
Dr. Carl Freiherrn von Offermann zum Konsul in Brünn zu ernennen geruht. 
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Kaufmann H. Lingweiler zum Konsul 
in Rufisque (Sénégal) zu ernennen geruht. 
Dem Bize-Konsul bei dem Kaiserlichen General-Konsulat in Constantinopel, Seeliger, ist auf Grund 
des §F. 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit §. 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 
für den Amtsbezirk des General-Konsulats die Ermächtigung ertheilt worden, in Vertretung des General- 
Konsuls bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und Schutzgenossen, mit Einschluß 
der unter deutschem Schutze lebenden Schweizer, vorzunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle 
von solchen zu beurkunden. 
Dem mit’ der Vertretung des beurlaubten Kaiserlichen Konsuls in Oruro beauftragten Kaufmann 
Julius Martens ist auf Grund des F. 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit §F. 85 des 
Gesetzes vom 6. Februar 1875 für den Amtsbezirk des Konsulats und für die Dauer der Vertretung 
die Ermächtigung ertheilt worden, bürgerlich güllige Eheschließungen von Reichsangehörigen und unter 
deutschem Schutze lebenden Schweizern, vorzunehmen und die Geburlen, Heirathen und Sterbefälle von 
solchen zu beurkunden. 
 
	        

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