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Die Entstehung der constitutionellen Verfassung des Königreichs Sachsen.

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Bibliographic data

fullscreen: Die Entstehung der constitutionellen Verfassung des Königreichs Sachsen.

Periodical

Persistent identifier:
cbl
Title:
Zentralblatt für das Deutsche Reich.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1873
1918
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German
Other titles:
Central-Blatt für das Deutsche Reich.

Periodical volume

Persistent identifier:
cbl_1905
Title:
Zentralblatt für das Deutsche Reich. Dreiunddreißigster Jahrgang. 1905.
Volume count:
33
Publisher:
Carl Heymanns Verlag
Document type:
Periodical volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1905
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

law_gazette

Title:
Stück No. 16.
Volume count:
16
Document type:
Periodical
Structure type:
law_gazette

Chapter

Title:
2. Finanzwesen.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Die Entstehung der constitutionellen Verfassung des Königreichs Sachsen.
  • Title page
  • Vorwort.
  • Index
  • Inhaltsverzeichniß.
  • Prepage
  • I. Einleitung.
  • II. Die ursprüngliche Entwicklung der Landschaft in den sächsischen Landen.
  • III. Die alte ständische Verfassung. (1438 - 1831.)
  • Das ständische Recht der sogenannten ,,willkürlichen" Zusammenkünfte.
  • Corporative Zusammensetzung der Landtage.
  • Die verschiedenen Arten der Ständeversammlungen.
  • Geschäftsgang bei den Ständeversammlungen.
  • Ceremoniell bei der Landtagseröffnung.
  • Formalien der Landtagsverhandlungen.
  • Das Verfahren bei Abfassung ständischer Schriften.
  • IV. Die Wirksamkeit der alten Stände.
  • Steuerbewilligungsrecht.
  • Mitwirkung bei Regierungsacten.
  • Wirksamkeit in kirchlichen Angelegenheiten.
  • Mitwirkung bei Errichtung von Landescollegien.
  • Mitwirkung bei der Gesetzgebung.
  • Schlußbetrachtung.
  • V. Der Sächsische Behördenorganismus zur Zeit der alten ständischen Verfassung.
  • VI. Die ersten Regierungsjahre des Königs Anton.
  • Eintritt des Geheimen Raths von Könneritz in das Geheime Cabinett und Berufung des Ministers von Lindenau in den königl. sächsischen Staatsdienst .
  • Einleitende Schritte behufs Herbeiführung von Abänderungen der alten ständischen Verfassung.
  • Streben nach Erweiterung der finanziellen Zuständigkeit des Landtags.
  • Schritte zur Herbeiführung größerer Publicität der ständischen Verhandlungen.
  • Schärferes Hervortreten einer systematischen Opposition auf dem Landtage.
  • Die Septemberunruhen des Jahres 1830.
  • Schritte aus der Mitte der Regierung im Interesse einer den Bedürfnissen des Landes entsprechenden Neugestaltung der staatlichen Verhältnisse.
  • Prinz Friedrich August zum Mitregenten, Lindenau zum Cabinetsminister ernannt.
  • VII. Der Cabinetsminister von Lindenau und die Mitglieder des Geheimen Raths.
  • Bernhard August von Lindenau.
  • Gottlob Adolf Ernst Nostitz und Jänkendorf.
  • Johann Adolph von Zezschwitz.
  • Hans Georg von Carlowitz.
  • Julius Traugott Jacob von Könneritz.
  • Heinrich Anton von Zeschau.
  • VIII. Die Verhandlungen im Geheimen Rath über die neue Verfassung.
  • IX. Die Mitglieder des Landtags von 1831.
  • Otto Victor, Fürst, Graf und Herr von Schönburg.
  • Albert von Carlowitz.
  • Dr. Christian Adolph Deutrich.
  • Christian Gottlieb Eisenstuck.
  • X. Die Verhandlungen des Landtags über die neue Verfassung.
  • XI. Vernehmung des Landtags mit der Staatsregierung über die neue Verfassung. Veröffentlichung der Verfassungsurkunde vom 4. September 1831 und deren Einführung. Schlußwort.
  • Beilagen.
  • Beilage Nr. 1. Verzeichniß der in den sächsischen Landen bis zur Einführung der constitionellen Verfassung abgehaltenen Landesversammlungen.
  • Beilage Nr. 2.
  • Beilage Nr. 3. Der Landschafft Vereinigung in dem Bruder-Kriege zwischen Churfürst Friderico II. und Hertzog Wilhelm zu Sachsen de Anno 1445.
  • Beilage Nr. 4. Bericht über den Verlauf des im Jahre 1548 in Leipzig abgehaltenen Landtags.
  • Beilage Nr. 5. Bericht über den Verlauf der aufständischen Bewegungen in Sachsen im Herbst des Jahres 1830.
  • Beilage Nr. 6.
  • Beilage Nr. 7. Entwurf der Verfassungs-Urkunde des Königreichs Sachsen.
  • Beilage Nr. 8. Verzeichniß der Mitglieder des Landtags von 1831.
  • Beilage No. 9. Verfassungsurkunde des Königreichs Sachsen.

Full text

— 282 — 
und Reiter-Garde nach dem Throne, wo der Prinz Mitregent 
zur Linken des Königs Platz nahm. Se. K. H. der Prinz 
Maximilian stand zur Rechten des Königs, der Prinz 
Johann K. H. zur Linken des Prinzen Mitregenten. Zur 
linken Hand des Throns befanden sich die Mitglieder des 
diplomatischen Corps, zur Rechten die Minister, die Mit— 
glieder des Geheimen Raths und die übrigen oberen Staats- 
behörden, die Generalität und das Officiercorps, in den 
Schranken vor dem Throne die Abgeordneten des Dom- 
Capitels zu Meißen, des Grafen von Solms-Wildenfels 
und der Universität, ferner der Landtags-Marschall Graf 
von Bünau mit der Deputation der Stände, bestehend aus 
fünf ritterschaftlichen Deputirten und den Abgeordneten der 
Städte Leipzig, Dresden, Zwickau und Budissin. 
Nachdem der König und der Prinz Mitregent sich nieder- 
gelassen hatten, richtete der vorsitzende Conferenz-Minister 
Nostiz und Jänkendorf folgende Rede an die versammelten 
Stände: 
„Eine feierliche Stunde vereinigt zum letzten Male die 
Stände des Königsreichs vor dem Throne, in dem sie, 
eben so wie dies von ihren Vorfahren seit Jahrhunderten 
geschah, den Leitstern ihrer Verhandlungen, das kräftigste 
Beförderungsmittel für die allgemeine Wohlfahrt er- 
blicken. 
„Wenn jetzt, nicht wegen veränderter Gesinnungen, 
sondern wegen veränderter Bedürfnisse durch eine neue 
Verfassung ein neuer Zustand der Dinge begründet wird, 
wenn mit dem heutigen Tage die Verwaltung unseres 
Vaterlandes eine neue Laufbahn beginnt, so wird die 
Geschichte der Nachwelt die Thatsache zu überliefern 
haben, daß der von der Regierung beabsichtigte wohl- 
thätige Zweck im treuen Sinne der versammelten Stände 
Anerkenntniß und Erwiederung fand.
	        

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