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Das kleine Buch vom Deutschen Heere.

Zugriffsbeschränkung

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Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

Metadaten: Das kleine Buch vom Deutschen Heere.

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
cbl
Titel:
Zentralblatt für das Deutsche Reich.
Erscheinungsort:
Berlin
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1873
1918
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch
Weitere Titel:
Central-Blatt für das Deutsche Reich.

Zeitschriftenband

Persistenter Identifier:
cbl_1908
Titel:
Zentralblatt für das Deutsche Reich. Sechsunddreißigster Jahrgang. 1908.
Bandzählung:
36
Herausgeber:
Carl Heymanns Verlag
Dokumenttyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1908
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

law_gazette

Titel:
Stück Nr. 58.
Bandzählung:
58
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
law_gazette

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Das kleine Buch vom Deutschen Heere.
  • Titelseite
  • Abb. Wilhelm II. Deutscher Kaiser, König von Preussen.
  • Rechtlicher Hinweis.
  • Vorwort.
  • Inhaltsverzeichnis.
  • I. Zur Geschichte des deutschen Heerwesens.
  • II. Organisation und Ersatzwesen.
  • 1. Allgemeines über die deutsche Kriegsmacht.
  • 2. Verwaltungsbereiche der Armeekorps.
  • 3. Friedensstärke des deutschen Heeres zu Anfang des Jahres 1900.
  • 4. Verteilung der Truppen auf die einzelnen Bundesstaaten im Jahre 1900.
  • 5. Friedensstärken verschiedener Formationen.
  • 6. Organisation und Einteilung der Deutschen Armee.
  • 7. Ersatzwesen.
  • 1. Allgemeines über Wehrpflicht.
  • 2. Aktive Dienstpflicht.
  • 3. Reserve- und Marinereserve-Pflicht.
  • 4. Landwehrpflicht und Seewehrpflicht.
  • 5. Ersatzreserve- und Marine-Ersatzreserve-Pflicht.
  • 6. Landsturmpflicht. (Landsturm 1. und 2. Aufgebots.)
  • 7. Meldepflicht der Personen, welche in das militärpflichtige Alter (20 Jahre) treten.
  • 8. Ersatzbehörden. - Einteilung.
  • 9. Ersatzkommissionen.
  • 10. Ober-Ersatzkommissionen.
  • 11. Ersatzbehörden dritter Instanz.
  • 12. Ersatzbehörden der Ministerialinstanz.
  • 13. Prüfungskommissionen für Einjährig-Freiwillige.
  • 14. Musterungen.
  • 15. Grundsätze für Auswahl der Mannschaften zu den verschiedenen Truppengattungen.
  • 16. Aushebung.
  • 17. Einstellung - Vereidigung - Entlassung.
  • 18. Freiwilliger Eintritt zum zwei-, drei- oder vierjährigen freiwilligen aktiven Dienst.
  • 19. Freiwilliger Eintritt in eine Unteroffizierschule.
  • 20. Freiwilliger Eintritt in eine Unteroffizier-Vorschule.
  • 8. Einjährig-Freiwilliger Dienst.
  • 9. Besondere Verpflichtungen der Personen des Beurlaubtenstandes.
  • 10. Remontierung der Armee.
  • III. Die Laufbahnen in der Armee.
  • 1. Ergänzung der Offiziere des Friedensstandes der Armee.
  • 2. Ergänzung der Sanitäts-Offiziere (Militär-Ärzte).
  • 3. Ergänzung der Offiziere des Beurlaubtenstandes der Armee.
  • 4. Zahlmeister und Zahlmeister-Aspiranten der Armee.
  • 5. Zeugpersonal.
  • 6. Feuerwerks-Personal.
  • 7. Das Festungsbau-Personal.
  • 8. Das rossärztliche Personal.
  • 9. Militärmusiker und Spielleute der Armee.
  • 10. Rangverhältnisse der Offiziere des Heeres und der Marine.
  • 11. Rangverhältnisse der Unteroffiziere des Heeres.
  • 12. Ersatz der Unteroffiziere der Armee.
  • 13. Militär-Intendantur-Beamte.
  • 14. Militärgeistliche.
  • 15. Militär-Justizbeamte.
  • 16. Militär-Apotheker.
  • 17. Büchsenmacher und Waffenmeister.
  • 18. Zivilbeamte der Militär-Verwaltung.
  • 19. Einkommensverhältnisse.
  • 20. Die Kaiserlichen Schutztruppen.
  • IV. Munition, Material und Schiesskunde.
  • 1. Munition.
  • 2. Waffen und Fahrzeuge.
  • 3. Über Schiessen.
  • V. Die Ausbildung der verschiedenen Truppenteile.
  • 1. Im Allgemeinen.
  • 2. Infanterie.
  • 3. Kavallerie.
  • 4. Feldartillerie.
  • 5. Fussartillerie.
  • 6. Pioniere.
  • 7. Jäger und Schützen.
  • 8. Eisenbahntruppenteile.
  • 9. Luftschifferabteilungen.
  • 10. Train.
  • 11. Telegraphentruppen
  • 12. Felddienstübungen.
  • 13. Einiges über Manöver.
  • 14. Innerer Dienst.
  • 15. Radfahrwesen.
  • VI. Der Dienst im Kriege.
  • 1. Einteilung des Heeres.
  • 2. Aufklärung.
  • 3. Sicherung.
  • 4. Kriegsmärsche.
  • 5. Das Gefecht.
  • 6. Verpflegung.
  • 7. Sanitätsdienst.
  • 8. Munitionsersatz.
  • 9. Kriegs-Etappenwesen.
  • VII. Ökonomische Angelegenheiten und Versorgungswesen.
  • 1. Verpflegung der Truppen im Frieden.
  • 2. Verpflegung der Pferde.
  • 3. Unterbringung in der Garnison.
  • 4. Unterbringung während des Marsches und der grösseren Übungen.
  • 5. Unterbringung in Barackenlagern.
  • 6. Bekleidung und Ausrüstung der Armee.
  • 7. Militär-Gesundheits- und Krankenpflege.
  • 8. Versorgung der Militärpersonen und ihrer Hinterbliebenen.
  • VIII. Militärische Unterordnungs- und Rechtsverhältnisse.
  • 1. Unterordnungsverhältnis.
  • 2. Über Beurlaubungen.
  • 3. Ehrenbezeugungen.
  • 4. Militär-Rechtspflege.
  • 5. Wachen und Posten.
  • 6. Einschreiten des Militärs bei Aufläufen, Tumulten u.s.w.
  • 7. Befugnisse der Polizei gegenüber den Militärpersonen.
  • IX. Festungen.
  • 1. Zweck der Festungen.
  • 2. Festungsarten.
  • 3. Bau und Errichtung der Festungen.
  • 4. Armierung der Festungen u.s.w.
  • 5. Angriff und Verteidigung.
  • X. Anlagen, Nachträge u.s.w.
  • 1. Gesetz über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden.
  • 2. Auszug betr. Verordnung zur Ausführung des Gesetzes über Naturalleistungen u.s.w.
  • 3. Auszug aus dem Gesetze über die Kriegsleistungen vom 13. Juni 1873.
  • 4. Das ostasiatische Expeditionskorps.
  • 5. Angaben über Heeresorganisation und Kriegsstärke der Nachbarstaaten und einiger anderer fremden Staaten.
  • 6. Nachträge und Berichtigungen.
  • Register der Abbildungen.
  • Tafel I. Offizier-Abzeichen (Epauletts und Achselstücke.)
  • Tafel II. Mannschaften der Infanterie.
  • Tafel III. Jäger. - Fussartillerist.
  • Tafel IV. Fussartillerist. - Pioniere.
  • Tafel V. Kürassiere. - Schwere Reiter. - Chevaulegers.
  • Tafel VI. Dragoner. - Husaren.
  • Tafel VII. Ulanen.
  • Tafel VIII. Berittene Feldartilleristen.
  • Tafel IX. Fussmann der Feldartillerie. - Train.
  • Tafel X. Sanitäts-Unteroffizier. - Zahlmeister-Aspirant. - Jäger zu Pferde.
  • XI. Schutztruppen.
  • Tafel XII. Die Namenszüge u. sonstigen Abzeichen auf den Schulterklappen u.s.w. der deutschen Armee.
  • Tafel XIII. Die Namenszüge u. sonstigen Abzeichen auf den Schulterklappen u.s.w. der deutschen Armee.
  • Tafel XIV. Die Namenszüge u. sonstigen Abzeichen auf den Schulterklappen u.s.w. der deutschen Armee.
  • Tafel XV. Preussische Ehrenzeichen, Dienstauszeichnungen und Kriegsdenkmünzen.
  • Tafel XVI. Fahnen der Deutschen Armee.
  • Tafel XVII. Fahnen und Kokarden der Deutschen Armee.
  • Anzeigen zu Buchtiteln.

Volltext

Auswahl zu den Truppengattungen. 75 
Für die T'elegraphentruppen sind solche Militärpflichtige aus- 
zuwählen, welche geistig gut beanlagt und ihrer Berufsart nach 
für den besonderen Dienst dieser Truppe geeignet sind. 
Grösse bei der Infanterie und den Folegraphontruppen 
mindestens oo. . .. 1 m 54 em. 
„ „ den Jägern lm 75 cm bis mindestens . ‚ 1„54 „ 
„ „ den Kürassieren und Ulanen 1 m 75 bis 
mindestens . . . . . 1,67 „ 
„ „ den Dragonern und Husaren 1 m 72 cm 
bis.mindestens . . ‚,.. 1,57, 
„ „ der reitenden Artillerie 1 m 7 cm bis 
mindestens . . . en 1,„ 62 „ 
„ „ der fahrenden Artillerie mindestens . . 1, 62 
„ „ der Fussartillerie mindestens , . . 1 „ 67 
» „ den Pionieren und den Eisenbahntruppen 
mindestens . . 2. 2 2 222... 1,„ 62 „ 
ausnahmsweise bei den Pionieren 
(aber nur für Schiffer, Flösser) mindestens 
Grösse bei der Luftschifferabteilung mindestens 
ausnahmsweise für Handwerker mindestens 
„ „ dem Train 1m 75 cm bis mindestens 
(ausnahmsweise lm 54 cm). 
Von den Garderekruten, mit Ausnahme derjenigen für die 
leichte Kavallerie, muss wenigstens die Hälfte 1 m 75 em und 
darüber gross sein. 
Für die Marine wird der Ersatz aus der seemännischen*) und halb- 
seemännischen **) Bevölkerung entnommen, reichen die als brauch- 
bar befundenen Mannschaften hier nicht aus, so werden soweit als 
erforderlich noch geeignete Mannschaften der Landbevölkerung aus- 
gehoben. Mannschaften, welche der seemännischen und halbsee- 
männischen Bevölkerung angehören, dürfen in das Landheer nicht 
eingestellt werden. 
un u a BE a 
43 3 3 
VU DI 
ss s3 3 
16. Aushebung. 
Über die von den Ersatz-Kommissionen gemusterten und 
rangierten Militärpflichtigen wird seitens der Öber- Ersatzkommissionen 
weitere Entscheidung getroffen. Sie werden entweder 
a. für einen Truppenteil ausgehoben, oder 
b. als überzählig vorläufig zurückgestellt, oder 
*) Zur seemännischen Bevölkerung rechnen: a) Seeleute von Beruf, die 
mindestens ein Jahr gefahren sind. b) See-, Küsten- und Hafffischer, welche 
die Fischerei länger als ein Jahr betreiben. c) Schiffszimmerleute und Segel- 
macher, die zur See gefahren sind. d) Maschinisten, Maschinistengehülfen und 
Heizer von See- und Flussdampfern. e) Schiffsköche und Schiffskellner. 
**) Zur halbseemännischen Bevölkerung gehören: a) Seeleute, die min- 
destens 12 Wochen gefahren sind. b) See-, Küsten- und Hafffischer, welche die 
Fischerei weniger als ein Jahr betrieben haben,
	        

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