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Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Dritter Band: Neuere Geschichte Sachsens von 1806-1866. (3)

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Bibliografische Daten

fullscreen: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Dritter Band: Neuere Geschichte Sachsens von 1806-1866. (3)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
cbl
Titel:
Zentralblatt für das Deutsche Reich.
Erscheinungsort:
Berlin
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1873
1918
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch
Weitere Titel:
Central-Blatt für das Deutsche Reich.

Zeitschriftenband

Persistenter Identifier:
cbl_1908
Titel:
Zentralblatt für das Deutsche Reich. Sechsunddreißigster Jahrgang. 1908.
Bandzählung:
36
Herausgeber:
Carl Heymanns Verlag
Dokumenttyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1908
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

law_gazette

Titel:
Stück Nr. 8.
Bandzählung:
8
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
law_gazette

Kapitel

Titel:
4. Zoll- und Steuerwesen.
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
Kapitel

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen.
  • Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Dritter Band: Neuere Geschichte Sachsens von 1806-1866. (3)
  • Titelseite
  • Vorwort.
  • Inhalts-Übersicht.
  • Berichtigungen.
  • Viertes Buch. Geschichte des Königreichs Sachsen von 1806-1866.
  • Erste Abtheilung. Von der Erhebung Sachsens zum Königreiche bis zur Theilung des Landes. 1806-1815.
  • Zweite Abtheilung. Von der Rückkehr des Königs Friedrich August I. im Jahre 1815 bis zum Frieden mit Preußen am 21. October 1866.
  • Erstes Hauptstück. Bis zu der Umgestaltung der ständischen Verfassung und zu Sachsens Eintritt in den Zollverein. 1815-1833.
  • Zweites Hauptstück. Sachsen unter der ständischen Verfassung von 1831 bis zur Änderung des Wahlgesetzes im Jahre 1848.
  • Drittes Hauptstück. Von der Änderung des Wahlgesetzes im Jahre 1848 bis zum Tode König Friedrich Augusts II. am 9. August 1854.
  • Viertes Hauptstück. Sachsen unter der Regierung des Königs Johann 1854-1866.
  • A. Inneres.
  • B. Deutsche Verhältnisse.
  • Register.
  • Werbung

Volltext

788 Sachsen unter Käuig Johann. Deutsche Verhs#inisse. 
die übrigen deutschen Interessen, unter diesen besonders Sicher- 
stellung des von einer deutschen Dynastie regierten Königreichs 
Griechenland, gewahrt werde. Nach Bewilligung dieser For- 
derungen trat der Bund am 24. Juli dem Aprilbündnisse bei, 
erregte aber dadurch den Groll des englischen Cabinets in 
solchem Maße, daß Lord Clarendon in einer Depesche an den 
brittischen Geschäftsträger in Dresden die Mittelstaaten wegen 
dieser ihrer „unüberlegten Einmischung“ auf das gröblichste zu 
bofmeistern für gut fand, für Beust eine geschickt ergriffene Ge- 
legenheit, durch eine ebenso derbe als beißende Abfertigung der 
plumpen Anmaßung dem deutschen Selbstgefühl eine Genugthuung 
zu verschaffen 7. 
Osterreichs wachsende Hinneigung zu den Westmächten gefähr- 
dete bald wieder die Eintracht der beiden deutschen Großmächte; 
seine plötzliche, an sämtliche deutsche Regierungen mit Aus- 
nahme der preußischen gerichtete Aufforderung (28. Juli), der 
Mobilisierung der halben Bundescontingente zuzustimmen und 
ihre Bundestagsgesandten mit umfassenden Onstructionen für 
Alles, was mit Rücksicht auf den Aprilvertrag nothwendig 
werden könnte, zu versehen, drohte sie ganz zu zerreißen. Beust 
eilte nach Berlin um die Entrüstung des dortigen Cabinets zu 
beschwichtigen; es gelang ihm zwischen Berlin und Wien neue 
Unterhandlungen anzuknüpfen und der Mobilisierungsantrag 
unterblieb vorläufig. Als ihn aber Osterreich nach Abschluß 
seines Bündnisses mit den Westmächten, 12. Januar 1855, 
doch noch einbrachte, sprach sich Beust, hauptsächlich aus finan- 
ziellen Gründen, bestimmt gegen diese Maßregel aus, so lange 
dieselbe nicht durch Pflichten des Bundes und das wahre In- 
teresse Deutschlands geboten sei 2), und durch Annahme eines 
sächsisch-bairischen Antrags wurde der vermittelnde Ausweg ge- 
funden, daß sämtliche Bundesstaaten ihre Contingente dergestalt 
in Bereitschaft setzen sollten, daß sie nöthigenfalls binnen vier- 
1) Depesche an den sächsischen Residenten Grasen Vitzthum in London 
vom 9. Juli. Sbeling I, 810. 
QInstruction an den sichsischen Gesandten in Wien, 19. Jannar.
	        

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