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Deutschland unter Kaiser Wilhelm II. Erster Band. (1)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

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Bibliographic data

fullscreen: Deutschland unter Kaiser Wilhelm II. Erster Band. (1)

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Periodical

Persistent identifier:
cbl
Title:
Zentralblatt für das Deutsche Reich.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1873
1918
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund

Periodical volume

Persistent identifier:
cbl_1909
Title:
Zentralblatt für das Deutsche Reich. Siebenunddreißigster Jahrgang. 1909.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Zentralblatt
Volume count:
37
Publishing house:
Carl Heymanns Verlag
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1909
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück Nr. 56.
Volume count:
56
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Chapter

Title:
Zoll- und Steuerwesen.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Law

Title:
Branntweinsteuer- Ausführungsbestimmungen.
Document type:
Periodical
Structure type:
Law

Appendix

Title:
Branntweinsteuer-Befreiungsordnung (Bfr. O.)
Document type:
Periodical
Structure type:
Appendix

Appendix

Title:
Muster und Anlagen.
Document type:
Periodical
Structure type:
Appendix

Appendix

Title:
Muster 31. (Bfr. O. § 96.) Ausfertigungsbuch für Vergällungsscheine.
Document type:
Periodical
Structure type:
Appendix

Contents

Table of contents

  • Deutschland unter Kaiser Wilhelm II.
  • Deutschland unter Kaiser Wilhelm II. Erster Band. (1)
  • Title page
  • Kaiser Wilhelm II.
  • Title page
  • Deutsche Politik -- Fürst v. Bülow, Kanzler des Deutschen Reiches, am 7. 2. 1902.
  • Erstes Buch. Deutsche Politik. Von Bernhard Fürst von Bülow.
  • I. Auswärtige Politik.
  • II. Innere Politik.
  • 1. Einführung.
  • 2. Der nationale Gedanke und die Parteien.
  • 3. Wirtschaftspolitik.
  • 4. Ostmarkenpolitik.
  • III. Schlußwort.
  • Zweites Buch. Staat und Verwaltung.
  • Drittes Buch. Die Entwicklung des Rechts.
  • Viertes Buch. Die deutsche Wehrmacht.
  • Fünftes Buch. Die Kolonien.
  • Inhaltsverzeichnis.
  • Abbildungssammlung

Full text

  
62 Innere Politik. 1. Buch. 
  
den. Die Partei, die regieren muß, ist nicht nur verantwortlich für ihr eigenes Wohl- 
ergehen, sondern in höherem Maße für Wohl und Wehe der Nation und des Staates. 
Partei= und Staateinteresse fallen zusammen. Da es aber auf die Dauer nicht möglich 
ist, einen Staat einseitig nach irgendeinem Parteiprogramm zu regieren, wird die Partei, 
die an der Regierung ist, ihre Parteiforderungen mäßigen, um den maßgebenden Ein- 
fluß im Staat nicht zu verlieren. IZn der Aussicht, selbst regieren zu können und zu müssen, 
liegt für die Parteien in parlamentarisch regierten Ländern ein heilsames Korrektio, 
das uns fehlt. In nicht parlamentarisch regierten Staaten fühlen sich die Parteien in erster 
Linie zur Kritik berufen. Sie fühlen keine nennenswerte Verpflichtung, sich in ihren 
Forderungen zu mäßigen, noch eine bedeutende Mitverantwortung für die Leitung der 
öffentlichen Angelegenheiten. Da sie die praktische Brauchbarkeit ihrer Meinungen nie- 
mals urbi et orbi zu erweisen haben, genügt es ihnen meistens, die Unerschütterlichkeit 
ihrer Uberzeugungen zu manifestieren. „Biel UÜberzeugung und wenig Verantwortlich- 
keitsgefühl“, so charakterisierte mir einmal ein geistreicher Journalist unser deutsches 
Parteileben und fügte hinzu: „Unsere Parteien fühlen sich ja gar nicht als die Schau- 
spieler, die das Stück aufführen, sondern mehr als zuschauende Rezensenten. Sie teilen 
Lob, sie teilen Tadel aus, fühlen sich aber selbst an den Vorgängen eigentlich nicht un- 
mittelbar beteiligt. Die Hauptsache ist, für die Wähler daheim ein kräftiges und möglichst 
willkommenes Urteil zu liefern.“ 
Als ich einmal während des Burenkrieges im Couloir des Reichstages einem Ab- 
geordneten Vorstellungen wegen seiner Ausfälle gegen England machte, die nicht eben 
geeignet waren, unsere damals an sich schwierige Stellung zu erleichtern, erwiderte mir 
der treffliche Mann mit dem Brustton wahrer Uberzeugung: „Als Abgeordneter habe ich 
das KRecht und die Pflicht, den Gefühlen des deutschen Volkes Ausdruck zu geben. Sie als 
Minister werden hoffentlich dafür sorgen, daß meine Gefühle im Auslande keinen Schaden 
anrichten.“ Ich glaube nicht, daß eine solche Außerung, deren Naivität mich entwaffnete, 
anderswo als bei uns möglich wäre. 
Politischer Verstand und Wenn vor den Staateinteressen rechtzeitig halt ge- 
politisches Gefühl. macht wird, ist an sich gegen Gefühlsäußerungen in 
der Politik gar nichts zu sagen. Sie gehören zu den 
Imponderabilien im politischen Leben, die ein Bismarck hoch bewertete. Das Volks- 
empfinden hat gerade in Deutschland die vorgefaßten politischen Meinungen oft recht heil- 
sam korrigiert. In der auswärtigen Politik sind Gefühle, Sympathien und Antipathien 
unzulängliche Wegweiser, und wir wären nicht weit gekommen, wenn unsere leitenden 
Staatsmänner bei Gestaltung der auswärtigen Beziehungen das Herz anstatt des Ver- 
standes um Rat gefragt hätten. Auf dem Gebiet der inneren Politik liegt es anders. 
Gerade für uns Deutsche. Da könnte man versucht sein, dem Gefühl, dem gesunden poli- 
tischen Empfinden größeren als den vorhandenen Einfluß zu wünschen, dem politischen 
Verstande geringeren. Denn die Wirkung unseres deutschen politischen Verstandes ist 
nicht Maßhalten in den parteipolitischen Wünschen, nicht Anpassung der politischen 
Forderungen an die gegebenen Tatsachen. Unser politischer Verstand drängt auf 
  
  
62
	        

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