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Quellen und Studien zur Verfassungsgeschichte des Deutschen Reiches in Mittelalter und Neuzeit. Traktat über den Reichstag im 16. Jahrhundert. (1)

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Bibliografische Daten

fullscreen: Quellen und Studien zur Verfassungsgeschichte des Deutschen Reiches in Mittelalter und Neuzeit. Traktat über den Reichstag im 16. Jahrhundert. (1)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
cbl
Titel:
Zentralblatt für das Deutsche Reich.
Erscheinungsort:
Berlin
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1873
1918
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch
Weitere Titel:
Central-Blatt für das Deutsche Reich.

Zeitschriftenband

Persistenter Identifier:
cbl_1909
Titel:
Zentralblatt für das Deutsche Reich. Siebenunddreißigster Jahrgang. 1909.
Bandzählung:
37
Herausgeber:
Carl Heymanns Verlag
Dokumenttyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1909
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

law_gazette

Titel:
Stück Nr. 26.
Bandzählung:
26
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
law_gazette

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Quellen und Studien zur Verfassungsgeschichte des Deutschen Reiches in Mittelalter und Neuzeit.
  • Quellen und Studien zur Verfassungsgeschichte des Deutschen Reiches in Mittelalter und Neuzeit. Traktat über den Reichstag im 16. Jahrhundert. (1)

Volltext

Einleitung. 
Die religiösen Umwälzungen, die dem 16. Jahrhunderte das 
charakteristische Gepräge verleihen, sind auch für die Geschichte 
der Reichstagsverfassung von ausschlaggebender Bedeutung. 
Die kräftigen ständischen Reformbestrebungen, die unter Bertholds 
von Mainz genialer Leitung zu Beginn der Neuzeit so ver- 
heißungsvolle Ergebnisse gezeitigt hatten, mußten gar bald der 
alles in ihren Bannkreis ziehenden religiösen Bewegung weichen, 
und die von nun ab den Reichstag spaltende Kluft des Bekennt- 
nisses machte von vornherein die Wiederaufnahme einer ziel- 
bewußten reichsständischen Dolitik unmöglich. 
So finden wir denn auch in der Geschichte der Reichstags- 
verfassung mehr denn je ein ständiges Schwanken, in engster 
Anpassung an die jeweilige politische Lage, eine Unklarheit selbst 
in verfassungsrechtlichen Grundfragen. Was gestern als alther- 
gebrachtes Recht gegolten, ist heute Gegenstand eines erbitterten 
Streites, um morgen, unter geänderter politischer Ulonstellation, 
wieder von keiner Seite angefochten zu werden.) 
Nicht leicht ist es unter solchen ungeklärten Derhältnissen, ein 
auch nur annähernd richtiges Bild der Derfassungsgeschichte des 
Reichstages in diesem Seitabschnitte zu gewinnen. Um vieles 
aber wird diese Schwierigkeit noch erhöht durch die Spärlichkeit 
des Ouellenmaterials, aus dem wir unsere lkenntnis schöpfen 
können. Die Reichstagsabschiede bieten nur geringe Ausbeute. 
Denn noch in gesteigertem Maße gilt für den Derfassungs- 
bistoriker, Rankes vom Standpunkte des Geschichtsschreibers ge- 
sprochenes Wort: „Wer wollte je eine beratende Dersammlung 
1) Zch erinnere hier nur an die wechselnde Zaltung, die der Kaiser 
und die beiden höheren Uollegien gegenüber dem Anspruche der Städte auf 
volle Reichsstandschaft einnahmen. 
Quellen und Studien I, 1. 1
	        

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