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Um den Kaiser.

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Bibliographic data

fullscreen: Um den Kaiser.

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Periodical

Persistent identifier:
cbl
Title:
Zentralblatt für das Deutsche Reich.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1873
1918
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund

Periodical volume

Persistent identifier:
cbl_1910
Title:
Zentralblatt für das Deutsche Reich. Achtunddreißigster Jahrgang. 1910.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Zentralblatt
Volume count:
38
Publishing house:
Carl Heymanns Verlag
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1910
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück Nr. 30.
Volume count:
30
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Chapter

Title:
2. Finanzwesen.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Law

Title:
Bestimmungen zur Regelung der Abrechnungen zwischen der Reichshauptkasse und den Landeskassen.
Document type:
Periodical
Structure type:
Law

Appendix

Title:
Muster I zu den Abrechnungsbestimmungen. Abrechnung.
Document type:
Periodical
Structure type:
Appendix

Full text

zu rüsten begannen. Die deutsche Regierung schlug vor (Ende 
Februar 1909), daß sämtliche Großmächte in Europa außer Oster- 
reich-Ungarn gemeinsame Vorstellungen in Belgrad machen sollten. 
Inhalt und Ziel der Vorstellungen sollte sein, daß die Serben, wenn 
sie ihre Forderung auf eine Gebietserweiterung aufrechterhielten 
und nicht alsbald die Rüstungen an ihren Grenzen einstellten, auf 
keinerlei Unterstützung von außen zu rechnen und allein die Folgen 
eineo kriegerischen Konfliktes mit Osterreich-Ungarn zu tragen hätten. 
Die französische Regierung zeigte sich bereit, diesen Vorschlag zu 
verwirklichen und übernahm es, Rußland dafür zu gewinnen, nach- 
dem England erklärt hatte, sich von einem solchen gemeinsamen 
Schritt nicht ausschließen zu wollen. Die Aktion wurde jedoch 
dadurch durchkreuzt, daß der russische Minister Iswol-ski alsbald 
in seperalo friedliche Vorstellungen in Belgrad machte. 
Die serbische Antwort war unbefriedigend; sie knüpfte die Zu- 
sicherung, auf territoriale Kompensationen für jetzt zu verzichten, 
an die Bedingung, daß die Mächte Serbien die politische und 
ökonomische Unabhängigkeit garaniieren sollen, d. h. Serbien wollte 
nicht direkt mit Wien verhandeln, sondern die anderen Mächte da- 
zwischenschieben. OÖsterreich-Ungarn konnte darauf nicht eingehen. 
Es war kein unter internationaler Garantie stehendes Recht Serbiens 
verletzt worden. Ösierreich-Ungarn hatte sich freiwillig bereit er- 
klärt, an Serbien gewisse ökonomische Vorteile zu gewähren. Wie 
die Türkei, für die mit der Annexion Bosniens und der Herzegowina 
ein formales Recht verletzt war, sich mit Österreich-Ungarn direkt 
verständigt hatte, so mußte sich erst recht Serbien, das nur über 
zerstörte Hoffnungen auf Gebietserwerb klagen konnte, direkt mit 
Wien auseinandersetzen, um Erleichterungen für die eingeengte 
Lage seines Wirtschaftögebietes zu erlangen. 
Das Auospringen Nußlands aus dem Kreis der Mächte hatte 
also den Eigensinn der Serben eher ermutigt als gedämpft und 
damit die Lage verschlechtert. Die Wiener Negierung schob den 
lebzten entscheidenden Schritt, der nur den Charakter eines Ulti- 
matums haben konnte, auf, um den Mächten Zeit zu einer Ver- 
ständigung zu lassen, die den Serben jede Hoffnung auf Unter- 
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