Staatsbibliothek des ewigen Bundes Logo
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Dritter Band: Neuere Geschichte Sachsens von 1806-1866. (3)

Access restriction

There is no access restriction for this record.

Copyright

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Dritter Band: Neuere Geschichte Sachsens von 1806-1866. (3)

Periodical

Persistent identifier:
cbl
Title:
Zentralblatt für das Deutsche Reich.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1873
1918
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German
Other titles:
Central-Blatt für das Deutsche Reich.

Periodical volume

Persistent identifier:
cbl_1912
Title:
Zentralblatt für das Deutsche Reich. Vierzigster Jahrgang. 1912.
Volume count:
40
Publisher:
Carl Heymanns Verlag
Document type:
Periodical volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1912
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Contents

Title:
Chronologische Übersicht des XL. Jahrgangs 1912.
Document type:
Periodical
Structure type:
Contents

Contents

Table of contents

  • Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen.
  • Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Dritter Band: Neuere Geschichte Sachsens von 1806-1866. (3)
  • Title page
  • Vorwort.
  • Inhalts-Übersicht.
  • Berichtigungen.
  • Viertes Buch. Geschichte des Königreichs Sachsen von 1806-1866.
  • Erste Abtheilung. Von der Erhebung Sachsens zum Königreiche bis zur Theilung des Landes. 1806-1815.
  • Zweite Abtheilung. Von der Rückkehr des Königs Friedrich August I. im Jahre 1815 bis zum Frieden mit Preußen am 21. October 1866.
  • Erstes Hauptstück. Bis zu der Umgestaltung der ständischen Verfassung und zu Sachsens Eintritt in den Zollverein. 1815-1833.
  • Zweites Hauptstück. Sachsen unter der ständischen Verfassung von 1831 bis zur Änderung des Wahlgesetzes im Jahre 1848.
  • Drittes Hauptstück. Von der Änderung des Wahlgesetzes im Jahre 1848 bis zum Tode König Friedrich Augusts II. am 9. August 1854.
  • Viertes Hauptstück. Sachsen unter der Regierung des Königs Johann 1854-1866.
  • A. Inneres.
  • B. Deutsche Verhältnisse.
  • Register.
  • Advertising

Full text

Die schledwig · holsteinsche Frage 1863. 763 
Der Ausfall der Abstimmung vom 7. December erregte 
durch ganz Deutschland den lautesten Unwillen. Auch die 
sächsische zweite Kammer gab demselben Ausdruck und sprach 
sich, 15. December, einstimmig für vollständige Besetzung der 
Herzogthümer durch Bundestruppen und unverweilte Anerkennung 
des Herzogs Friedrich aus. Die erste, rücksichtsvoller wie immer, 
wenn auch ebenfalls bereit die von der Regierung den „soge- 
nannten“ Großmächten gegenüber bewahrte selbständige und ent- 
schiedene Haltung anzuerkennen, hielt es, nachdem der Vertreter 
der Unirersität, Professor Ahrens, die Nichtigkeit der dänischen 
Ansprüche mit allen Gründen des Staatsrechts ausführlich nach- 
gewiesen hatte, für ausreichend den Wunsch auszusprechen, daß 
die Entscheidung über die Thronfolgeberechtigung in den Herzog- 
thümern nicht länger verzögert, die verfassungsmäßige Zu- 
sammengehsrigkeit derselben gewahrt, der Einmischung des Aus- 
landes von seiten des Bundes entschieden entgegengetreten, 
schließlich auch die Einberufung der Stände in den Herzog- 
thümern zur Erklärung über die Erbfolgefrage erwirkt werde. 
Beust seinerseits verwahrte sich in seiner Antwort auf die 
#dentischen Noten dagegen, als ob auch in Fragen des Rechts 
abweichende Ansichten einzelner Bundesregierungen der Über- 
einstimmung Osterreichs und Preußens gegenüber in den Hinter- 
grund zu treten hätten, da in einem solchen Falle das Ansehen 
des Bundes nicht durch die Überstimmung dieser beiden sondern 
nur durch die schweigende Unterwerfung der Übrigen unter ihren 
vereinten Willen geschädigt werden würde 1). Weiter aber als zu 
bittern Worten brachte er es nicht. Mußte er sich doch bei seinen 
Besprechungen mit dem bairischen und würtembergischen Minister 
des Auswärtigen zu München und Augsburg selbst überzeugen, 
daß die Herbeiführung einer gemeinsamen Haltung der Mittel- 
staaten in der schleswig-holsteinschen Sache in den Bereich des 
Unmöglichen gehöre. Sein Vorschlag, den Triasgedanken durch 
sofortige Einberufung eines Parlaments der Mittel= und Klein- 
staaten zu verwirklichen, scheiterte am Widerspruch v. Schrenks, 
1) Vom 15. December. Staatsarchiv VI, Nr. 1278.
	        

Downloads

Downloads

The text can be downloaded in various formats.

Full record

ALTO TEI Full text
TOC

This page

ALTO TEI Full text

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Formats and links

Formats and links

ausgabe:

The metadata is available in various formats. There are also links to external systems.

Links

OPAC DFG-Viewer Mirador

Cite

Cite

The following citation links are available for the entire work or the page displayed:

Full record

This page

Citation recommendation

Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

How much is one plus two?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.