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Der deutsche Verfassungsstaat und die Parteien.

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Bibliographic data

fullscreen: Der deutsche Verfassungsstaat und die Parteien.

Periodical

Persistent identifier:
cbl
Title:
Zentralblatt für das Deutsche Reich.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1873
1918
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German
Other titles:
Central-Blatt für das Deutsche Reich.

Periodical volume

Persistent identifier:
cbl_1912
Title:
Zentralblatt für das Deutsche Reich. Vierzigster Jahrgang. 1912.
Volume count:
40
Publisher:
Carl Heymanns Verlag
Document type:
Periodical volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1912
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

law_gazette

Title:
Stück Nr. 40.
Volume count:
40
Document type:
Periodical
Structure type:
law_gazette

Chapter

Title:
2. Maß- und Gewichtswesen.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

law

Title:
Zulassung eines Systems von Elektrizitätszählern zur amtlichen Beglaubigung.
Document type:
Periodical
Structure type:
law

Contents

Table of contents

  • Der deutsche Verfassungsstaat und die Parteien.
  • Title page
  • Im Verlage des Kaiser-Wilhelm-Dank, Verein der Soldatenfreunde, E. V. Berlin erschienene Zeitschriften.
  • Rechtlicher Hinweis.
  • Vor- und Dankeswort.
  • Inhaltsverzeichnis.
  • 1. Die Uranfänge des deutschen Verfassungslebens.
  • 2. Die mittelalterliche Lehnsmonarchie.
  • 3. Die ständisch beschränkte Monarchie.
  • 4. Die Entwicklung des englischen Rechtsstaats.
  • 5. Die Entstehung der konstitutionellen Monarchie.
  • 6. Die preußische Verfassungsgeschichte.
  • 7. Die preußische Staatsverfassung.
  • 8. Der Deutsche Bund und die deutschen Verfassungskämpfe.
  • 9. Die deutsche Reichsverfassung.
  • 10. Die politischen Parteien der Gegenwart.
  • 11. Die Programme der Parteien.
  • 12. Schlußbetrachtungen.
  • Im Verlage des Kaiser-Wilhelm-Dank, Verein der Soldatenfreunde, E. V. Berlin erschienene Schriften.

Full text

l 
ganz von demokratischen 
geleiteten Puritanern, Presbyterianern und 
Independenten, und wappnete so bald das 
ganze Volk gegen si 
Im Unterhause wur aedie Pil geingehracht. 
daß in Zukunft au ie Einrichtung 
des Heeres und die Ernennung der 
Befehlshaber von der Zustimmung 
des Parlamentes abhängig sein sollte. 
Dies gab das Signal zu dem ersten englischen 
Bürgerkriege, der mit der Hinrichtung des 
Königs Karl, mit dem Siege der Demo- 
kratie und Cromwells Proteklorat endete. 
Während des letzteren wurde die ausübende 
Regierungsgewalt unter der Diktatur Crom- 
wells einem aus 42 Mitgliedern bestehenden 
Staatsrat übertragen; das Oberhaus wurde 
abgeschafft und ein auf 150 Köpfe ver- 
mehrles Parlament als einheitliches „Par- 
lament von England“ mit der höchsten Macht 
betraut. Jeder über 17 Jahre zählende 
Engländer mußte der neuen Regierung „ohne 
sieaig und Oberhaus“ den Eid der Treue 
schwören. Ein Obergerichtshof befaßte sich 
mit den Vergehen gegen den Staat und 
gegen die Kirche. Mit dieser Verfassung 
vermochte der Usurpator aber nicht lange 
zu regieren; er löste füglich das Parlament 
wieder auf und stellte das Oberhaus wieder 
her. Der stolze Adel verschmähte aber den 
Wiedereintritt in dasselbe, so daß die Mit- 
glieder dieses Hauses aus Verwandten 
Cromwells, aus Beamten und Rechtsgelehrten 
entnommen werden mußten, die natürlich 
kein Ansehen im Volk hatten. Alle festen 
Bande der Ordnung lösten sich und nach 
dem bald. erfolgenden Tode Cromwells trat 
schnell eine solche Anarchie ein, daß zuletzt. 
eine Sicherheils-Kommission unter dem Vor- 
sitz des Schwiegersohnes Cromwells mit 
der obersten Leitung des Landes betrant 
werden mußte. Als auch dieses Mittel ver- 
sagte, rief man die Stuarts auf den Thron 
zurück, die freilich aus der Vergangenheit 
nichts gelernt hatten, vielmehr zunächst blutige 
Rache nahmen an den Urhebern der ersten 
Staatsumwälzung. Die alte aristokratische 
Verfassung mit den bisherigen Rechten des 
Parlamenls wurde zwar wiederhergestellt, 
aber der neue König Karl II. trat gleich 
wieder dem religiösen Empfinden des Volkes 
so schroff entgegen, daß es schuell zu einer 
neuen Gärung kam, die nur dadurch noch 
En- beglichen werden konnte, daß der 
König sich zur Annahme der vom Parlament 
mit Ungestüm Faerenp! „Testakte“ 2) ent- 
D gelpr. blad (— Geseben 
3½ belrr. tett) wurh ei en 
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Probe“ ode 
#t da t Testakte = Gutt t 
26 
jehörenden Nonkonformisten, speziell zu den schloß, welche festsetzt, 
Grundsätzen 
daß jeder, der ein 
Amt oder eine Militärstelle bekleide oder im 
Parlament Sitz und Stimme habe. der 
einglischen Hochkirche angehören müsse. 
Karl II. gab jedoch, beeinflußt durch ein 
rücksichtslos aukfretends Ministerium — von 
dem Volke nach den Anfangsbuchstaben seiner 
Mitglieder bezeichnend „Cabal-Ministerium“ 
genannt — bald wieder seineentgegenkommende 
Haltung auf. Es kam zu nenuen blutigen 
Auseinandersetzungen zwischen ihm und dem 
Volk, hauptsächlich hervorgerufen durch will- 
kürliche Verhaftungen von Bürgern und Ab- 
geordneten, so daß der König nicht nur jenes 
Ministerium entlassen, sondern auch in dem 
als, Habeas-corpus-Akte“ 1) weltberühmt 
gewordenen Gesetze feierlich geloben mußte, 
niemanden mehr in Haft nehmen zu lassen, 
ohne daß ein schriftlicher Vesehl der Behörde 
die Gründe der Verhaftung angibt: auch soll 
der Gefangene innerhalb dreier Tage vor 
Gericht gestellt und in kein Gefängnis außer- 
halb seiner Grafschaft gebracht werden. 
Gleichzeitig wurden die Fälle, wo die Los- 
lassung gegen Bürgschaft Erteeten habe, 
enau bestimmt. Dieses Gesetz, wie man 
Hebe, eine Erweiterung der Magna charta, 
ist das Palladium der persönlichen 
Freiheit der Engländer geworden. 
Der wankelmütige König hielt sich in- 
dessen auch an dieses Gesetz nicht lange ge- 
bunden. Er nahm trotzdem neue Verhaftun * 
vor, begünstigt durch den Umstand, daß Sch 
damals, im Gegensatz zu der Fidanuch 
Scheidung der Parlamentsmitglieder nach 
Ständen, zuerst zwei politische Parteien 
im Volk ausgebildet hatten, die je von 
ihrem engeren Parteistandpunkt aus Stellung 
äu den Maßnahmen der Regierung nahmen. 
Es waren dies die Tories und Whigsz), 
die sich bis zum heutigen Tage erhalten 
und die englische Nation gewissermaßen in zwei 
Heerlager geteilt haben. Die Tories huldigten 
einer mehrchristlich-konservativen Staats- 
uffassung. Sie vertraten den alten Grundsatz, 
daß alle obrigkeitliche Gewalt ihren Ursprung 
von Gott ableile, daß das Volk deshalb kein 
Recht habe, sich — wie dies wiederholt 
schehen — mit offener Gewalt gegen - 
Obrigkeit aufzulehnen, daß es vielmehr einen 
leidenden Gehorsam der herrschenden Staats- 
gewalt entgegenbringen müsse, auch wenn es 
deren Handlungen nicht billige. Nur durch 
die überlegene Erkenntnis dürfe man die 
Regierung zur Nachgiebigkeit und Beachtung 
der Volksrechte zwingen. Die Whigs ver- 
1) Habens og ist lateinisch und bedentet: Du ha'’cst 
den E ( 
* d buf lich Spottnamen, 
ersten i schene fl uißtiet Ursprungs.
	        

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