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Geschichte des brandenburgisch-preußischen Staates.

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Geschichte des brandenburgisch-preußischen Staates.

Periodical

Persistent identifier:
cbl
Title:
Zentralblatt für das Deutsche Reich.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1873
1918
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German
Other titles:
Central-Blatt für das Deutsche Reich.

Periodical volume

Persistent identifier:
cbl_1913
Title:
Zentralblatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben im Reichsamt des Innern. Einundvierzigster Jahrgang. 1913.
Volume count:
41
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Carl Heymanns Verlag
Document type:
Periodical volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1913
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

law_gazette

Title:
Stück Nr. 45.
Volume count:
45
Document type:
Periodical
Structure type:
law_gazette

Chapter

Title:
Zoll- und Steuerwesen.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

law

Title:
Ausführungsbestimmungen zum Reichsstempelgesetze vom 3. Juli 1913.
Document type:
Periodical
Structure type:
law

Appendix

Title:
Muster 13. Antrag auf Erstattung von Stempel für Arbitragegeschäfte.
Document type:
Periodical
Structure type:
Appendix

Contents

Table of contents

  • Geschichte des brandenburgisch-preußischen Staates.
  • Title page
  • Blank page
  • Vorwort zur ersten Auflage.
  • Vorwort zur zweiten und dritten Auflage.
  • Inhalt.
  • Introduction
  • Deutsche und Slawen.
  • Die Slawenstämme.
  • Die Karolinger.
  • I. Gründung der Nordmark.
  • König Heinrich gegen die Polaben.
  • Markgraf Gero.
  • Wendische Marken.
  • Die Wenden.
  • Religion der Wenden.
  • Bisthümer im Wendenlande.
  • II. Die ältesten Markgrafen der Nordmark. 965-1134.
  • Abfall der Nordmark.
  • Die Markgrafen.
  • III. Die Markgrafen von Brandenburg aus dem Hause Anhalt. 1134-1319.
  • Die Anhaltiner.
  • 1. Albrecht der Bär. 1134-1170.
  • Brandenburg reichsunmittelbar.
  • Der Wendenfürst Jaczo.
  • Wiederherstellung der Bisthümer.
  • 2. Otto I. 1170-1184.
  • 3. Otto II. 1184-1205.
  • Lehnsauftrag an Magdeburg.
  • 4. Albrecht II. 1205-1220.
  • Kampf mit Pommern.
  • 5. Johann I., 1220-1266, und Otto III. , 1220-1267.
  • Erwerb des Barnim und Teltow.
  • Alte und neue Lande.
  • Krieg mit Magdeburg und Halberstadt.
  • Pommersche Verhältnisse.
  • Neue Erwerbungen.
  • 6. Die letzten anhaltinischen Markgrafen. 1267-1319.
  • Erwerbung von Coburg und Landsberg.
  • Verhältnis zu Magdeburg.
  • Brome, Lüchow und Wesenberg.
  • Abtretung von Stargard.
  • Kämpfe um Pomerellen.
  • Kämpfe mit Meißen.
  • Streitigkeiten mit den Bischöfen.
  • IV. Innere Zustände der Mark unter den Askaniern.
  • Der Adel.
  • Dörfer und Städte.
  • Abgaben.
  • Der Hof.
  • Das Recht.
  • Das Münzwesen.
  • Die Bürgerschaft.
  • Handel.
  • Die Geistlichkeit.
  • Hospitäler.
  • V. Das Interregnum in der Mark. 1319-1323. Die Prätendenten.
  • VI. Die bayerschen Markgrafen. 1323-1373.
  • 1. Ludwig I. der Aeltere 1323-1351.
  • 2. Ludwig II. der Römer. 1351-1365. 3. Otto der Faule. (1351) 1365-1373.
  • VII. Die Luxemburger. 1373-1415,
  • 1. Wenzel. 1373-1378.
  • 2. Siegmund. 1378-1397 u. 1411-1415 Kurfürst von Brandenburg.
  • 3. Jobst. 1397-1411 Kurfürst von Brandenburg.
  • 4. Johann. (1378) 1388-1396 Herr der Neumark, in der Ober- und Nieder-Lausitz.
  • VIII. Die inneren Verhältnisse der Mark unter den bayerschen und luxemburgischen Markgrafen.
  • Die Städte.
  • Das Münzwesen.
  • Der Adel.
  • Die Geistlichkeit.
  • IX. Die Kurfürsten von Brandenburg aus dem Hause Hohenzollern.
  • Abstammung der Hohenzollern.
  • A. Die Kurfürsten vor der Reformation.
  • 1. Friedrich I. 1415-1440.
  • 2. Friedrich II. mit den eisernen Zähnen, Kurfürst. 1440-1470. Friedrich der Fette, Markgraf. 1440(7)-1463.
  • 3. Albrecht Achilles. 1470-1486.
  • 4. Johann Cicero. 1486-1499.
  • Ankauf von Zossen.
  • Bierziese.
  • 5. Joachim I. Nestor. 1499-1535.
  • X. Die inneren Verhältnisse der Mark unter den Hohenzollerschen Kurfürsten vor der Reformation.
  • Raubwesen.
  • Die Städte.
  • Die Geistlichkeit.
  • Kriegswesen.
  • Das Münzwesen.
  • Wissenschaften.
  • XI. Die Kurfürsten von Brandenburg aus dem Hause Hohenzollern.
  • B. Die Kurfürsten nach der Reformation.
  • XII. Die inneren Verhältnisse der Mark unter den Hohenzollerschen Kurfürsten nach der Reformation.
  • das Kriegswesen.
  • Die Landstände.
  • Das Creditwesen.
  • Prinzessinnen-Steuer.
  • Der Adel.
  • Die Städte.
  • Gerichtsbarkeit. Zünfte.
  • Gewerbe und Handel.
  • Zölle und Abgaben.
  • Das Münzwesen.
  • Kunst und Wissenschaft.
  • Kirchenzucht.
  • Aberglauben.
  • Schwelgerei und Vergnügungen.
  • XIII. Die Könige von Preußen.
  • 1. Friedrich als Kurfürst III. von 1688-1701, als König I. von 1701-1713.
  • 2. Friedrich Wilhelm I. 1713-1740.
  • XIV. Preußen als Großmacht.
  • 3. Friedrich II. der Große. 1740-1786.
  • 4. Friedrich Wilhelm II. 1786-1797.
  • 5. (4). Friedrich Wilhelm III. 1797-1840.
  • XV. Preußen seit 1840.
  • 6. Friedrich Wilhelm IV. 1840-1861.
  • 7. Wilhelm I. (seit 1861).
  • Anhang.
  • A. Größe des Staates.
  • B. Stammtafeln.
  • Darstellung der territorialen Entwicklung des brandenburgisch-preußischen Staates.
  • Blank page

Full text

148 IX. A. Die Kurfürsten vor der Reformation. 
wurde auch in Ungarn zum Könige gewählt. Obleich er in Folge 
dessen seine Verlobung mit Barbara, der Schwester Johanns, rück- 
gängig machte und sich mit Beatrix, der Wittwe des verstorbenen 
Matthias, vermählte, blieb er doch dem Johann freundlich gesinnt und 
bestätigte den Ankauf der Herrschaft Zossen, der von dem Kur- 
fürsten gemacht worden war. Dieses Ländchen gehörte lange Zeit den 
Herren von Torgau, einem Dynastengeschlechte der Lausitz, und war 
zugleich mit der übrigen Lausitz an Böhmen gekommen. Als Burg- 
graf Friedrich nach der Mark kam, stellte sich Hans v. Torgau 1414. 
unter den Schutz desselben, und als mit seinen beiden Söhnen 1478 
diese Familie ausstarb, gab König Matthias, damals Herr der Lausitz, 
dies eröffnete Lehn seinem Rathe Georg v. Stein, der eine Geld- 
forderung auf das Land hatte. Derselbe behauptete sich auch in dem 
Besitz des Landes gegen Botho v. Ileburg, dem schon einige Jahre 
früher von Matthias dasselbe zugesagt war und der es sich jetzt durch 
Waffengewalt nehmen wollte. Doch schon 1490 überließ Georg 
v. Stein die Herrschaft Zossen für 16,000 Gulden an Kurfürst 
Johann, und König Wladislaw von Böhmen willigte 1493 in diesen 
Verkauf, behielt sich jedoch das Recht vor, nach dem Tode des Kur- 
fürsten und seiner Söhne das Ländchen für 22,000 Gulden wieder 
einzulösen. 
Es ist schon oben erwähnt, daß Johann, als er noch für seinen 
Vater die Statthalterschaft in der Mark führte, in äußerst gedrückten, 
ja ärmlichen Verhältnissen lebte, was wesentlich mit dazu beigetragen 
hat, sein Vertrauen zu sich selber zu schwächen, zumal da bei etwaigen 
Mißgriffen der Vater ihn hart anließ. Die Geldverlegenheit war 
auch zu Anfang seiner selbständigen Regierung groß, und er brachte 
deshalb 1488 abermals die früher von den Ständen verworfene Bier- 
ziese oder Bierabgabe in Anregung, die der Art erhoben werden 
sollte, daß von jeder Tonne Bier, das in den Städten gebraut würde, 
12 Pfennige gezahlt würden, von denen 8 Pfennige dem Kurfürsten, 
4 Pfennige den Städten zufallen sollten. Die meisten Städte fügten 
sich dieser Auflage, nur die altmärkischen erklärten sich entschieden da- 
gegen. Namentlich Stendal zeigte sich sehr aufsässig. Mehrere Ge- 
werke daselbst zwangen den Rath, die Einführung der Bierziese zu 
verweigern; man verjagte oder tödtete die Steuerbeamten, setzte auch 
drei vom benachbarten Adel gefangen und ließ sie hinrichten. Dies 
zwang den Kurfürsten Gewalt zu gebrauchen. Mit Heeresmacht kam 
er vor Stendal, drang in die Stadt ein, bestrafte die Rädelsführer 
theils mit dem Tode, theils durch Einziehung der Güter, legte der 
Stadt eine bedeutende Strafsumme auf und nahm ihr die wichtigsten 
Privilegien, darunter namentlich das, daß die Bürger nur innerhalb 
ihrer Ringmauer zum Kriegsdienste verpflichtet sein sollten, und daß 
sie, wenn sie bedrückt würden, sich einen andern Herrn nehmen dürften. 
Auch die übrigen aufsässigen Städte der Altmark, insbesondere Salz- 
wedel und Tangermünde, erlitten gleiche Strafe; auch sie hatten neben 
dem Verlust ihrer Privilegien bedeutende Geldsummen zu zahlen und
	        

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