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Bismarck Die gesammelten Werke. Band 5. (5)

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Bibliographic data

fullscreen: Bismarck Die gesammelten Werke. Band 5. (5)

Periodical

Persistent identifier:
cbl
Title:
Zentralblatt für das Deutsche Reich.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1873
1918
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German
Other titles:
Central-Blatt für das Deutsche Reich.

Periodical volume

Persistent identifier:
cbl_1913
Title:
Zentralblatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben im Reichsamt des Innern. Einundvierzigster Jahrgang. 1913.
Volume count:
41
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Carl Heymanns Verlag
Document type:
Periodical volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1913
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

law_gazette

Title:
Stück Nr. 45.
Volume count:
45
Document type:
Periodical
Structure type:
law_gazette

Chapter

Title:
Zoll- und Steuerwesen.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

law

Title:
Ausführungsbestimmungen zum Reichsstempelgesetze vom 3. Juli 1913.
Document type:
Periodical
Structure type:
law

Appendix

Title:
Muster 34. Versicherungsstempelbuch.
Document type:
Periodical
Structure type:
Appendix

Contents

Table of contents

  • Bismarck Die gesammelten Werke.
  • Bismarck Die gesammelten Werke. Band 5. (5)

Full text

Geschichtliche Entwicklung der Hohenjollernkandidatur in Butarest. 517 
leitens des letzteren erfolgten Annahme derselben unterrichtet und Sie ersucht, sich dem- 
gemäß dort zu äußern. « 
Meine gegenwärtige vertrauliche Mitteilung hat den Zweck, Ew. pp. von der geschicht- 
lichen Entwicklung der Sache in Kenntnis zu setzen. Schon vor längerer Jeit, gleich nach 
der Wahl des Prinzen in Bukarest, habe ich Gelegenheit gehabt, die Frage sowohl mit 
diesem als mit dessen Herrn Vater zu besprechen.: Sch Jagte ihnen: Wenn der Prinz darauf 
eingeben wolle, so käme es vor allen Dingen darauf an, daß er sich der Zustimmung Rußlands 
versicherte, da er ohne dieselbe nie eine gesicherte Cxistenz in den Sürstentümern führen 
könne. Der Prinz müsse daher, wenn er Wert auf die Aussicht lege, nach St. Petersburg 
gehen und den Versuch machen, die Kaiserliche Regierung für sich u gewinnen. Der Prinz 
erwiderte mir bierauf, daß dies ganz mit seinen Albsichten übereinstimme, daß er die Sustim- 
mung Rußlands für unentbehrlich erachte, und ließ dabei die Hoffnung auf die Hand einer 
Leuchtenbergischen Prinzessin durchblicken. 
Darauf hat der Prinz, wie ich später erfahren, vor jetzt ungefähr fünf Wochen einen 
sechswöchigen Urlaub erhalten, und zwar auf den Wunsch des Vaters, welcher Wert dar- 
auf legte, den Sohn während der Pariser Konferenzverhandlungen in seiner Mähe zubehalten. 
öch erfuhr hiervon ungefähr acht Tage vor dem Bekanntwerden der Ankunft des Prinzen in 
den GSürstentümern, als das Gerücht, der Prinz sei nach Srankreich und Stalien gereist, mich 
zu Erkundigungen nach seinem Aufenthalte veranlaßte. Wenn ich recht unterrichtet bin, Jo be- 
fand sich der Prinz zuletzt auf den Besitzungen seines Vaters in der Schweiz, wahrscheinlich 
in der Absicht, von dort aus seine Abreise nach den Gürstentümern vorzubereiten. Daß der 
Prinz den Urlaub benutzt hat, um seine Abreise ins Werk zu setzen, ist mir im höchsten Grade 
unerwartet gekommen, da er mir im Gegensatze zu seinem Vater überhaupt wenig Reigung 
zu haben schien, sich auf die Sache einzulassen, und ich den Eindruck gewonnen hatte, daß seine 
biesige Stellung seinen Meigungen mehr entspreche. UÜbrigens aber konnte der Prinz, wenn 
er ohne Abschied abreisen wollte, ohne die rechtliche Natur seines Verhaltens zu ver- 
schlimmern, sich auch ebensowohl von bier aus ohne Urlaub auf den Weg machen, und die 
erfolgte Bewilligung des Urlaubs ist daber an und für sich vollständig irrelevant. 
Gleichzeitig mit der telegraphischen Nachricht von dem Eintreffen des Prinzen auf 
walachischem Boden ging über Düfsseldorf das aus Salzburg vom 16. d. M. datierte Ab- 
schiedsgesuch desselben bier ein. Als dieses in den Händen Seiner Woajestät des Königs war, 
befanden allerhöchstdieselben sich in der Lage, entweder den Fall der Desertion öffentlich an- 
merkennen oder den Abschied m erteilen. In Berücksichtigung des Hohenzollernschen 
Namens entschieden Seine Majestät, wie dies erklärlich, sich für das letztere. Der Abschied 
wurde kurzweg bewilligt und so die Sache äußerlich geregelt. 
Die Königliche Regierung hat bei dem Unternehmen des Prinzen nicht den mindesten 
Anteil. Er hat dasselbe auf eigene Gefahr und Verantwortung unternommen und, möge es 
gelingen oder scheitern, wir haben kein staatliches Interesse bei dem BVerlaufe deslelben. Diese 
Haltung habe ich auch der Drohung der Dforte mit militärischer Okkupation der Sürsten- 
tümer gegenüber nicht aufgegeben. Ob es dem Interesse Rußlands mehr entspricht, 
die Stellung des Prinzen zu bekämpfen und ihn zu beseitigen oder aber die Bereitwilligkeit 
1 . dazu: Aus dem Leben König Karls von Rumänien, I, 16 ff., wo sich ausführliche Aufzeich- 
nungen 10 z Unterredung des Prinjen mit Bismarck vom 12. April finden. Nach der Auffeichnung 
datte Bismarck dem Prinzen als Seund und Ratgeber, gam frei und offen gesagt: „Sie ind von einer ganzen 
Nation einstimmig zum Fisten gewählt, folgen Sie diesem Rufe; geben Sie direkt in das Land, m dessen 
NAegierung Sie berufen pind!“
	        

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