Staatsbibliothek des ewigen Bundes Logo
  • Doppelseitenansicht
Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Handbuch der Deutschen Verfassungen.

Zugriffsbeschränkung

Für diesen Datensatz liegt keine Zugriffsbeschränkung vor.

Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Handbuch der Deutschen Verfassungen.

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
cbl
Titel:
Zentralblatt für das Deutsche Reich.
Erscheinungsort:
Berlin
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1873
1918
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch
Weitere Titel:
Central-Blatt für das Deutsche Reich.

Zeitschriftenband

Persistenter Identifier:
cbl_1918
Titel:
Zentralblatt für das Deutsche Reich. Sechsundvierzigster Jahrgang. 1918.
Bandzählung:
46
Herausgeber:
Carl Heymanns Verlag
Dokumenttyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1918
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

law_gazette

Titel:
Stück Nr. 5.
Bandzählung:
5
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
law_gazette

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Handbuch der Deutschen Verfassungen.
  • Titelseite
  • Vorwort.
  • Inhaltsverzeichnis.
  • I. Abteilung. Deutsches Reich.
  • II. Abteilung. Die Bundesstaaten.
  • Herzogtum Anhalt.
  • Großherzogtum Baden.
  • Königreich Bayern.
  • Herzogtum Braunschweig.
  • Freie Hansestadt Bremen.
  • Freie und Hansestadt Hamburg.
  • Großherzogtum Hessen.
  • Fürstentum Lippe.
  • Freie und Hansestadt Lübeck.
  • Großherzogtum Oldenburg.
  • Königreich Preußen.
  • Fürstentum Reuß ä. L.
  • Fürstentum Reuß j. L.
  • Königreich Sachsen.
  • Herzogtum Sachsen-Altenburg.
  • Herzogtümer Coburg und Gotha.
  • Herzogtum Sachsen-Meiningen.
  • Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach.
  • Fürstentum Schaumburg-Lippe.
  • Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt.
  • Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen.
  • Fürstentum Waldeck.
  • Königreich Württemberg.
  • III. Abteilung. Elsaß-Lothringen.
  • Verzeichnis der verfassungsändernden Gesetze.
  • Anhang. Die Hausgesetze der regierenden Deutschen Fürstenhäuser.
  • Werbung

Volltext

Der Ausgang des deutschen Krieges im Jahre 1866 führte zur völligen 
Auflösung des durch die Bundesakte vom 8. Juni 1815 gegründeten 
völkerrechtlichen Verbandes der deutschen Staaten. An dessen Stelle trat 
nunmehr der neu errichtete Norddeutsche Bund, nachdem Preußen mit 
Sachsen=Weimar, Oldenburg, Braunschweig, Sachsen=Altenburg, Sachsen= 
Koburg=Gotha, Anhalt, Schwarzburg=Sondershausen, Schwarzburg= 
Rudolstadt, Waldeck, Reuß j. L., Schaumburg=Lippe, Lippe, Lübeck, 
Bremen und Hamburg am 18., mit Mecklenburg=Schwerin und Mecklen= 
burg=Strelitz am 21. August 1866 Bündnisverträge abgeschlossen hatte, 
in welchen vereinbart wurde, daß auf Basis der Grundzüge, welche 
Preußen bei seinem Austritte aus dem Deutschen Bunde am 10. Juni 
1866 vorgelegt hatte, unter Mitwirkung eines gemeinschaftlichen Parla= 
mentes eine neue Bundesverfassung festgestellt werden solle. Dieser 
Einigung traten in den mit ihnen abgeschlossenen Friedensverträgen in 
der Folge das Großherzogtum Hessen bei für die nördlich des Mains 
gelegenen Gebietsteile unterm 3. Oktober 1866, Reuß ä. L. am 26. Sept., 
Sachsen=Meiningen am 8. Oktober und schließlich das Königreich Sachsen 
am 21. Oktober 1866. Der von den verbündeten Regierungen ge= 
troffenen Vereinbarung gemäß ergingen in den sämtlichen beteiligten 
Staaten im wesentlichen übereinstimmende Wahlgesetze auf der Grund= 
lage des von der deutschen Nationalversammlung zu Frankfurt a. M. 
beschlossenen Reichswahlgesetzes vom 12. April 1849, und nachdem 
hierauf am 12. Februar 1867 die allgemeinen Wahlen stattgefunden 
hatten, wurde der Reichstag vom König von Preußen mittels des 
Patentes vom 13. Februar zum 24. Februar 1867 nach Berlin ein= 
berufen. Der von den verbündeten Regierungen in der Sitzung vom 
4. März 1867 dem Reichstage vorgelegte Entwurf der Verfassung des 
Norddeutschen Bundes wurde in der parlamentarischen Behandlung 
mit wesentlichen Abänderungen am 16. April angenommen. Die 
Bundesverfassung wurde, nachdem sie auch von den Vertretungs= 
körpern der einzelnen Bundesstaaten angenommen worden war, in 
der Zeit vom 21. bis 27. Juni in den verbündeten Staaten publiziert 
und als Anfangstermin ihrer verbindlichen Kraft der 1. Juli 1867 be= 
zeichnet. Im Publikandum des Bundespräsidiums vom 26. Juli 
1867 erklärte sodann der König von Preußen, daß er die ihm durch 
                                                                                                      1*
	        

Downloads

Downloads

Das gesamte Werk oder die angezeigte Seite kann hier in verschiedenen Formaten heruntergeladen werden.

Ganzer Datensatz

METS PDF
TOC
Mirador

Diese Seite

PDF Bild Vorschau Bild Klein Bild Master Mirador

Bildfragment

Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild Link zu einem IIIF Bildfragment

Formate und Verlinkungen

Formate und Verlinkungen

ausgabe:

Die Metadaten stehen in verschiedenen Formaten zur Verfügung. Außerdem gibt es Links zu externen Systemen.

Links

OPAC DFG-Viewer Mirador

Zitieren

Zitieren

Folgende Zitierlinks stehen für das gesamte Werk oder die angezeigte Seite zur Verfügung:

Ganzer Datensatz

Diese Seite

Zitierempfehlung

Bitte das Zitat vor der Verwendung prüfen.

Werkzeuge zur Bildmanipulation

Werkzeuge nicht verfügbar

Bildausschnitt teilen

Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Kontakt

Haben Sie einen Fehler gefunden, eine Idee wie wir das Angebot noch weiter verbessern können oder eine sonstige Frage zu dieser Seite? Schreiben Sie uns und wir melden uns sehr gerne bei Ihnen zurück!

Welches Wort passt nicht in die Reihe: Auto grün Bus Bahn:

Hiermit bestätige ich die Verwendung meiner persönlichen Daten im Rahmen der gestellten Anfrage.