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Sächsische Volkskunde.

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Sächsische Volkskunde.

Periodical

Persistent identifier:
cbl
Title:
Zentralblatt für das Deutsche Reich.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1873
1918
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German
Other titles:
Central-Blatt für das Deutsche Reich.

Periodical volume

Persistent identifier:
cbl_1918
Title:
Zentralblatt für das Deutsche Reich. Sechsundvierzigster Jahrgang. 1918.
Volume count:
46
Publisher:
Carl Heymanns Verlag
Document type:
Periodical volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1918
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

law_gazette

Title:
Stück Nr. 32.
Volume count:
32
Document type:
Periodical
Structure type:
law_gazette

Chapter

Title:
Zoll- und Steuerwesen.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

law

Title:
Ausführungsbestimmungen zum Reichsstempelgesetz und Grundsätze zur Auslegung des Reichsstempelgesetzes.
Document type:
Periodical
Structure type:
law

Appendix

Title:
Ausführungsbestimmungen zum Reichsstempelgesetze.
Document type:
Periodical
Structure type:
Appendix

Appendix

Title:
Muster 48. (Ausführungsbestimmungen § 246) Kontrollbuch über die Ausfertigung von Stempelbogen.
Document type:
Periodical
Structure type:
Appendix

Contents

Table of contents

  • Sächsische Volkskunde.
  • Cover
  • Prepage
  • Title page
  • Imprint
  • Preface
  • Inhaltsverzeichnis.
  • I. Die Grundlagen des Volkslebens.
  • 1. Das sächsische Land.
  • 2. Sachsens Vorgeschichtliche Zeit.
  • 3. Die germanischen Bewohner Sachsens vor der Slawenzeit.
  • 4. Verlauf und Formen der Besiedelung des Landes.
  • 5. Die Anfänge des sächsischen Städtewesens.
  • II. Die Bevölkerung.
  • 6. Stand und Wachstum.
  • 7. Die Bevölkerungsgliederung.
  • 8. Verbrechen und Selbstmord.
  • Aus dem geistigen Leben des Volkes.
  • 9. Volksdichtung in Sachsen.
  • 10. Die obersächsische Hauptmundart.
  • 11. Sitten und Gebräuche im Kreislauf des Jahres.
  • 12. Aberglaube und Volksmythen.
  • 13. Sprache und Volksdichtung der Wenden.
  • 14. Volkssitte, Brauch und Aberglaube bei den Wenden.
  • IV. Das künstlerische Wollen des Volkes.
  • 15. Die Dorfkirche.
  • 16. Haus und Hof.
  • 17. Die bäuerliche Wohnung.
  • 18. Die bäuerliche Kleinkunst.
  • 19. Die wendische, vogtländische und altenburgische Volkstracht im 18. und 19. Jahrhundert.
  • 20. Die Zukunft der Volkstrachten.
  • Sachregister.
  • Advertising
  • Karte - Das Königreich Sachsen.

Full text

H. Ermisch: Die Anfänge des sächsischen Städtewesens. 149 
den Eintritt der wichtigsten Landstraßen in die Stadt, schließen die Haupt- 
gassen, die als Fortsetzung dieser Landstraßen erscheinen. Manchmal, so bei 
den Straßenstädten, die ich erwähnte, finden sich auch bloß zwei Hauptthore; 
anderwärts aber auch fünf, wie in Dresden und Freiberg, oder sechs, wie in 
Leipzig; ursprüngliche Nebenthore, Mauerpforten, deren es überall noch mehrere 
gab, waren nach und nach zu Hauptthoren geworden. 
Wie die Stadtmauer mit ihren Thoren als durchaus zum Begriff der 
Stadt gehörig angesehen wurde, das beweisen die Siegel vieler Städte, die 
ein Thor und ein Stück der Stadtmauer zeigen. Wo uns offene, nicht um- 
mauerte Städte begegnen, da galten sie, in älterer Zeit wenigstens, nicht 
als Städte im rechtlichen Sinne, sondern nur als Märkte; so z. B. Dohna, 
das niemals Mauern gehabt hat. Als das Lausitzer Städtchen Ostritz, das 
eine völlig planmäßige Stadtanlage zeigt und schon früh als civitas bezeichnet 
wird, im Jahre 1368 auf Veranlassung des damaligen Besitzers, des Klosters 
Marienthal, Stadtthore und ein Rathaus bauen wollte, griffen es die Zittauer, 
zu deren Weichbilde es gehörte, mit Waffengewalt an und zerstörten diese 
Bauten. 
Zum Bilde der Stadtbefestigung gehört notwendig auch die Burg. Wir 
sahen bereits wie die Burgen, lange bevor die Städte entstanden, zu denselben 
Zwecken angelegt wurden, denen die Stadtmauern dienten; sie schützten das um- 
liegende Gebiet und in besonders hohem Grade die Ansiedlung an ihrem Fuße. 
Sollte eine Stadt an einem Ort begründet werden, wo noch keine Burg stand, 
da ging der Stadtgründung meist die Erbauung einer Burg unmittelbar vor- 
her, wie wir das bei Dresden und Freiberg sahen. Die Burg wurde die Cita- 
delle der Stadt, ohne doch eigentlich zu ihr zu gehören; denn mit wenigen 
Ausnahmen, in denen die Stadt sich in den Besitz der Burg zu setzen wußte, 
blieb diese in unserm Lande fortdauernd im Besitz des Stadtherrn, diente 
ihm als gelegentliche Wohnstätte, war der Sitz seiner Beamten. Es hat dies 
wesentlich dazu beigetragen, daß die städtische Entwicklung in den wettinischen 
Landen nur sehr selten zu jenen schroffen Gegensätzen zwischen Stadt und 
Stadtherrn führte, wie wir sie im Süden und Westen so vielfach finden. 
Eine solche Ausnahme ist der Konflikt, in den Markgraf Dietrich der Be- 
drängte in den ersten Jahrzehnten des 13. Jahrhunderts mit der Stadt Leipzig 
geriet. Wir können auf diese Fehde, die in Zusammenhang mit den Kämpfen 
zwischen dem Welfen König Otto IV. und dem Staufer Friedrich II. stand, nicht 
näher eingehen; wir erwähnen nur, daß ein für die Stadt sehr günstiger Ver- 
trag 1216 dem Markgrafen Dietrich die Anlegung von Befestigungen in oder 
vor der Stadt untersagte. Freilich nahm Dietrich die Stadt kurz nach- 
her mit List ein und hielt sich nun nicht mehr an seine Versprechungen gebunden; 
er ließ die Mauern der Stadt niederlegen und erbaute innerhalb derselben 
drei castra, wahrscheinlich nicht eigentliche Burgen, sondern bloße Wiech-
	        

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