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Die deutsche Kolonial-Gesetzgebung. Elfter Band. (11)

Zugriffsbeschränkung

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Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

Objekt: Die deutsche Kolonial-Gesetzgebung. Elfter Band. (11)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
cbl
Titel:
Zentralblatt für das Deutsche Reich.
Erscheinungsort:
Berlin
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1873
1918
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch
Weitere Titel:
Central-Blatt für das Deutsche Reich.

Zeitschriftenband

Persistenter Identifier:
cbl_1918
Titel:
Zentralblatt für das Deutsche Reich. Sechsundvierzigster Jahrgang. 1918.
Bandzählung:
46
Herausgeber:
Carl Heymanns Verlag
Dokumenttyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1918
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

law_gazette

Titel:
Stück Nr. 34.
Bandzählung:
34
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
law_gazette

Kapitel

Titel:
Zoll- und Steuerwesen.
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
Kapitel

law

Titel:
Biersteuer- Ausführungsbestimmungen.
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
law

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Die deutsche Kolonial-Gesetzgebung.
  • Die deutsche Kolonial-Gesetzgebung. Elfter Band. (11)
  • Titelseite
  • Rechtlicher Hinweis.
  • Vorwort.
  • Sachliches Inhaltsverzeichnis.
  • Erster Teil. Bestimmungen für sämtliche Schutzgebiete.
  • Zweiter Teil. Bestimmungen für die afrikanischen und die Südsee-Schutzgebiete.
  • Dritter Teil. Bestimmungen für das Schutzgebiet Kiautschou.
  • Nachtrag für das Jahr 1898.
  • Nachträge für das 1907.
  • 2. Bekanntmachung des Baudirektors, betreffend Änderung der Technischen Vorschriften für Entwässerungsanlagen und Kanalisationsanschlüsse - Kein Gesetzestext nur Verweis auf Amtsblatt. (2)
  • 3. Bekanntmachung des Gouverneurs, betreffend Ableistung der Wehrpflicht bei der Besatzung des Kiautschou-Gebiets und Meldung Militärpflichtiger - Kein Gesetzestext nur Verweis auf Amtsblatt. (3)
  • 4. Bekanntmachung des Zivilkommissars, betreffend Schutzpockenimpfung. (4)
  • 5. Bekanntmachung des deutschen Postamts in Tsingtau, betreffend Zuschlag für Zahlung in Scheidemünzen. (5)
  • 6. Bekanntmachung des Kommissars für chinesische Angelegenheiten, betreffend Eröffnung von chinesischen Schulen. (6)
  • 7. Verordnung des Gouverneurs, betreffend Gouvernementsrat. (7)
  • 8. Anweisung des Staatssekretärs des Reichs-Marine-Amts, betreffend Annahme der Banknoten der Deutsch-Asiatischen Bank bei Zahlungen. (8)
  • 9. Verordnung des Gouverneurs, betreffend Entwässerung von Grundstücken. (9)
  • 10. Bekanntmachung des Baudirektors, betreffend Anschlüsse an die Kanalisation und Wasserleitung. (10)
  • 11. Bekanntmachung des Baudirektors, betreffend Wasserabgaben. (11)
  • 12. Allerhöchste Ordre, betreffend Artilleriedepot und Minendepot Tsingtau, zur Kenntnis gebracht durch den Staatssekretär des Reichs-Marine-Amts am 3. Mai 1908. (12)
  • 13. Verordnung des Gouverneurs, betreffend Verzollung von Fabrikaten. (13)
  • 14. Bekanntmachung des Gouverneurs, betreffend ,,Landamt". (14)
  • 15. Verordnung des Gouverneurs, betreffend Landamtsgebühren. (15)
  • 16. Bekanntmachung des deutschen Postamts in Tsingtau, betreffend Postanweisungsverkehr zwischen Kiautschou und Hongkong. (16)
  • 17. Vertretung des Reichsmarinefiskus und des Fiskus des Schutzgebiets Kiautschou bei der Pfändung von Diensteinkommen usw., erlassen vom Staatssekretär des Reichs-Marine-Amts. (17)
  • 18. Bekanntmachung des Kommissars für chinesische Angelegenheiten, betreffend die Verwaltung von Tai tung tschen und Tai his tschen. (18)
  • 19. Jagdverordnung, erlassen vom Gouverneur. (19)
  • 20. Bekanntmachung des Gouverneurs, betreffend Schonzeit der Hasen - Kein Gesetzestext nur Verweis auf Amtsblatt. (20)
  • 21. Bekanntmachung des Gouverneurs, betreffend Freigabe eines Teils des fiskalischen Jagdgebiets - Kein Gesetzestext nur Verweis auf Amtsblatt. (21)
  • 22. Allerhöchste Verordnung, betreffend Gericht zweier Instanzen für das Schutzgebiet Kiautschou. (22)
  • 23. Bekanntmachung für Seefahrer, erlassen vom Hafenamt - Kein Gesetzestext nur Verweis auf Amtsblatt. (23)
  • 24. Dienstanweisung für die Ausübung der Gerichtsbarkeit im Kiautschougebiete, erlassen vom Reichskanzler. (24)
  • 25. Bekanntmachung des Gouverneurs, betreffend Verleihung von Bergbaurechten. (25)
  • 26. Bekanntmachung für Seefahrer, erlassen vom Hafenamt - Kein Gesetzestext nur Verweis auf Amtsblatt. (26)
  • 27. Bekanntmachung des Gouverneurs, betreffend Neueinschätzung der Grundstücke. (27)
  • 28. Bekanntmachung des Kommissars für chinesische Angelegenheiten, betreffend Anschluß der Gemeinde Tai tung tschen an die fiskalische Wasserleitung - kein Gesetzestext nur Verweis auf Amtsblatt. (28)
  • 29. Hafenordnung, erlassen vom Gouverneur. (29)
  • Anhang. Allgemeine Bestimmungen von Bedeutung für die Schutzgebiete.
  • Alphabetisches Sachregister.
  • Verweis auf weitere Veröffentlichungen.

Volltext

.446 Dritter Teil. Bestimmungen für das Schutzgebiet Kiautschou. 
.30 bis 60 m Rohrlänge zu zahlen. Die Gebühr steigt um je 3 Dollar für je weitere 
30 m Rohrlänge. 
Tsingtau, den 5. April 1907. 
Der Kaiserliche Baudirektor. 
Rollmann. 
11. Bekanntmachung des Baudirektors, betreffend Wasserabgaben. 
Vom 5. April 1907. 
(Amtsbl. 1907 8. 114. 
Die am 28. Mai 1904 (Amtsblatt 1904 S. 106)*) bekanntgegebenen „Be- 
stimmungen über den Bezug von Wasser aus dem fiskalischen Wasserwerk“ er- 
fahren folgende Veränderung: 
An Stelle der beiden ersten Absätze von „2. Zuleitung“, welche außer Kraft 
treten, treten folgende Bestimmungen: 
2. Zuleitung. 
Die Zuleitungen vom Hauptrohr bis zum Wassermesser einschließlich so- 
wie die Verbindung des letzteren mit der Privatleitung werden in allen ihren 
Teilen ausschließlich von der Verwaltung hergestellt und unterhalten. Grund- 
etücke von größerem Umfange können nach Ermessen der Verwaltung mehr al: 
eine Zuleitung erhalten. 
Die Kosten für die Herstellung und Unterhaltung der Zuleitung mit Aus- 
nahme der auf der Straße anzubringenden Verschlußvorrichtung und des Wasser- 
messers trägt der Eigentürner des anzuschließenden Grundstückes. Unterhaltungs- 
arbeiten, welche an diesen von der Verwaltung hergestellten Leitungen und An- 
lagen innerhalb eines Zeitraumes von zwei Jahren vom Tage der Fertigstellung 
.der betreffenden Anlagen ab nötig werden und auf Mängel in der Arbeit oder im 
Material zurückzuführen sind, werden von der Verwaltung auf ihre Kosten aus- 
geführt. 
Tsingtau, den 5. April 1907. Der Baudirektor. 
Rollmann. 
12. Allerhöchste Ordre, betreffend Artilleriedepot und Minendepot 
Tsingtau. Vom 6. April. 1907. 
Ich bestimme in Abänderung Meiner Ordre vom 17. August 1898: 
1. Für die Befestigungen im Schutzgebiet Kiautschou sind aus der bis- 
herigen Artillerieverwaltung mit dem 1. April 1907 ein Artilleriedepot 
und ein Minendepot zu bilden. 
2. Als Vorstand beider Depots fungiert der jeweilige Artillerieoffizier vom 
Platz für die Befestigungen daselbst. 
Sie haben hiernach das Weitere zu veranlassen. 
Berlin Schloß, den 6. April 1907. 
Wilhelm. 
In Vertretung des Reichskanzlers. 
v. Tirpitz. 
An den Reichskanzler (Reichs-Marine-Amt). 
#*) Vgl. D. Kol. Gesetzgeb. Bd. VIII 8. 284.
	        

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