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Das Lehrlingswesen und die Berufserziehung des gewerblichen Nachwuchses.

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Bibliographic data

fullscreen: Das Lehrlingswesen und die Berufserziehung des gewerblichen Nachwuchses.

Periodical

Persistent identifier:
cbl
Title:
Zentralblatt für das Deutsche Reich.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1873
1918
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German
Other titles:
Central-Blatt für das Deutsche Reich.

Periodical volume

Persistent identifier:
cbl_1918
Title:
Zentralblatt für das Deutsche Reich. Sechsundvierzigster Jahrgang. 1918.
Volume count:
46
Publisher:
Carl Heymanns Verlag
Document type:
Periodical volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1918
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

law_gazette

Title:
Stück Nr. 34.
Volume count:
34
Document type:
Periodical
Structure type:
law_gazette

Chapter

Title:
Zoll- und Steuerwesen.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

law

Title:
Biersteuer- Ausführungsbestimmungen.
Document type:
Periodical
Structure type:
law

Appendix

Title:
Muster 11. (Ausf. Best. § 66) Sudbuch.
Document type:
Periodical
Structure type:
Appendix

Full text

200 Zweiter Teil: Das Lehrlingswesen in der Industrie. 
tüchtige Mann dem Handwerk zugeführt werde, der jetzt entweder 
einer zweifelhaften Ausbildung unterliege oder überhaupt auf den 
erwählten Beruf verzichten müsse, um als gewöhnlicher Arbeiter 
später sein Brot zu essen. — Die durch die betreffenden Bestimmungen 
verursachten Unbequemlichkeiten werden bis heute immer wieder 
als einer der Haupthinderungsgründe für die Einstellung von Lehr- 
lingen bezeichnet. In den Berichten für das Jahr 1898 wird mit- 
geteilt (S. 67), daß viele große Maschinenfabriken und Werften 
jahrelang keine Lehrlinge aufgenommen haben, weil ihnen die Er- 
füllung der formellen Vorschriften über Arbeitsrücher, Nistenfübhrung, 
Aushänge usw. lästig erschien, ferner aber auch, weil Einhaltung 
der Pausen Schwierigkeiten bereite und es störend de bei Über- 
stunden auf die Mitwirkung der jugendlichen Hilfskräfte zu ver 
zichten. Hierbei wird allerdings gleichzeitig darauf hingewiesen, daß 
man, der Notwendigkeit nachgebend, sich mit diesen Unbequemlichkeiten 
abgefunden habe, was im Interesse der jungen Leute mit Genug- 
kung begrüßt werden müsse. Nicht überall ist der hier erwähnte 
Erfolg eingetreten. So wird in den seitens der Gewerbeaufsichts- 
beamten beantworteten Fragebogen der Zentralstelle immer wieder 
bervorgehoben, daß eine Reihe von Firmen es ablehnt, Lehrlinge 
ausöubilden, weil die gesetzlichen Bestimmungen ihnen dabei hinder. 
seien. Für Niederbarnim.Ost und -West wird die Vermutung 
geheen —o daß in der Lehrlingshaltung ein Rückgang vorzuliegen 
scheine, wenn sich auch genauere Angaben nicht machen ließen. In 
manchen Fabriken herrsche eine Abneigung, Lehrlinge auszubilden, 
weil die Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen über Lehrlinge und 
jugendliche Arbeiter unbequem seien. Ahnlich liegen die Verhältnisse 
im Bezirke Bitterfeld, ferner im Bezirke Perleberg. Im letzteren 
Bezirke sucht der nicht zum Handwerk zählende Industrielle die Ein- 
stellung jugendlicher Arbeiter wegen der damit verbundenen Weit- 
läufigkeiten und Unbequemlichkeiten möglichst zu vermeiden. Er 
siellt für die Verrrichtung leichterer Arbeiten lieber Arbeiterinnen ein, 
die trotz der achtstündigen Sonnabendschicht und des 5-Uhr-Schlusses 
an diesen Tagen und trotz der naturgemäß im weiblichen Geschlecht 
liegenden Unzuverlässigkeit in gesetzlicher Hinsicht doch noch weit ge- 
fügiger seien, als die jugendlichen Arbeiter. Von einer hervor- 
getretenen Abneigung zur Einstellung junger Leute unter 16 Jahren 
wird u. a. auch noch seitens der Gewerbeinspektionen in Leipzig und 
in Annaberg berichtet. 
Die Nichteinstellung von jungen Leuten unter 16 Jahren hat die 
Folge, daß diese sich Berufen zuwenden, in denen man in den gesetz- 
lichen Bestimmungen kein Hindernis findet, was sehr häufig in Be- 
trieben, die hauptsächlich ungelernte Arbeitskräfte beschäftigen, der 
Fall ist. Gehen die jungen Leute nicht in die Fabriken, so nehmen 
sie Gelegenheitsstellen an, werden Laufpurschen usw. Als Erfolg 
dieser Verhältnisse wird z. B. in den Berichten der Gewerbeaussichts- 
beamten für Westpreußen G1905, - 10) angegeben, daß die Knaben 
den im Durchschnitte zwei Jahre betragenden Zeitraum zwischen dem 
Entlassen aus der Schule und dem Eintreten in einen Fabrikbetrieb als
	        

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