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Wörterbuch des Bürgerlichen Gesetzbuches. Dritter Band. (3)

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Bibliographic data

fullscreen: Wörterbuch des Bürgerlichen Gesetzbuches. Dritter Band. (3)

Multivolume work

Persistent identifier:
ehmcke_woerterbuch_bgb
Title:
Wörterbuch des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Document type:
Multivolume work
Collection:
deutschesreich
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund

Volume

Persistent identifier:
ehmcke_woerterbuch_bgb_3_1904
Title:
Wörterbuch des Bürgerlichen Gesetzbuches. Dritter Band.
Author:
Ehmcke
Volume count:
3
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Otto Dreyer
Document type:
Volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1904
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
V.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Verhaftung; Verhalten.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Wörterbuch des Bürgerlichen Gesetzbuches.
  • Wörterbuch des Bürgerlichen Gesetzbuches. Dritter Band. (3)
  • Title page
  • T
  • U.
  • V.
  • Vater.
  • Vaterschaft; Verabredung; Verabreichung; Veränderung.
  • Veranlassung; Veranschlagung; Veranstaltung; Verantwortlichkeit.
  • Verarbeitung.
  • Veräusserer; Veräusserlichkeit; Veräusserung.
  • Veräusserungsverbot; Verband.
  • Verbesserung; Verbindlichkeit.
  • Verbindung.
  • Verbleib; Verbot.
  • Verbrauch.
  • Verbrechen; Verbreitung; Verbriefung.
  • Verdacht; Verdeckung; Verderb.
  • Verderb; Verein.
  • Vereinbarung.
  • Vereinigung.
  • Vereinsorgan; Vereinsrecht; Vereinssatzung.
  • Vereitelung.
  • Verenden. Vererblichkeit.
  • Verfahren; Verfassung; Verfehlung.
  • Verfolgung.
  • Verfolgende; Verfügung.
  • einstweilige Verfügung.
  • Verfügung von Todeswegen.
  • Verfügungsbeschränkung; Verfügungsrecht; Vergangenheit.
  • Vergehen; Vergeltungsrecht; Vergleich; Vergütung.
  • Verhaftung; Verhalten.
  • Verhältnis.
  • Verhandlung.
  • Verhängung; Verheimlichung; Verheiratung; Verhinderung.
  • Verhütung; Verjährung.
  • Verjährungszeit; Verjüngung; Verkauf.
  • Verkäufer.
  • Verkehr.
  • Verkehrsanstalt.
  • Verkehrssitte; Verkehrsunternehmung; Verkennung; Verkündung.
  • Verlagsrecht; auf Verlangen.
  • Verlängerung; Verlassung; Verlegung.
  • Verleiher; Verleihung; Verleitung; Verletzung.
  • Verletzter; Verlierer; Verlöbnis.
  • Verlobter.
  • Verlust.
  • Vermächtnis.
  • Vermächtnisnehmer.
  • Vermehrung; Vermengung; Vermerk; Vermieter.
  • Vermietung; Verminderung.
  • Vermischung; Vermittler; Vermittlung; Vermögen.
  • Vermischung; Vermittler; Vermittlung; Vermögen.
  • Vermögensabsonderung; Vermögensangelegenheiten.
  • Vermögensbestand; Vermögenserwerb; Vermögensgegenstand; Vermögensinteresse; Vermögenslage; Vermögensrecht.
  • Vermögensschaden; Vermögensübernahme; Vermögensverfall; Vermögensverhältnis.
  • Vermögensverwaltung; Vermögensvorteil; Vermögenswert; Vermutung.
  • Vernachlässigung; Vernehmung.
  • Vernichtung; Veröffentlichung; Verordnung; Verpächter.
  • Verpachtung; Verpfänder.
  • Verpfändung; Verpflegung; Verpflegungsanstalt.
  • Verpflichteter.
  • Verpflichtung.
  • Verrichtung; Verrückung; Versagung; Versammlung.
  • Versäumung; Verschaffung; Verschiebung.
  • Verschiedenheit; Verschlechterung.
  • Verschiedenheit; Verschlechterung.
  • Verschluss
  • Verschollener; Verschollenheit; Verschulden.
  • Verschwägerte.
  • Verschweigen; Verschwendung.
  • zu versehen.
  • Versendung; zu versetzen; Versetzung.
  • Versicherer; Versicherte.
  • Versicherung; Versicherungsbestimmung; Versicherungsrecht; Versicherungssumme; Verspätung.
  • Versprechen.
  • Versprechender; Versprechensempfänger; Verstand; Verständigung; Versteigerer; Versteigerung.
  • Versteigerungserlös; Versteigerungsgebot; Versteigerungstermin; Verstorbener; Verstoss.
  • Versuch; Verteidigung.
  • Verteilung; Verteilungsverfahren; Vertiefung; Vertrag.
  • Vertragsantrag; Vertragserbe.
  • Vertragsschliessender; Vertragsstrafe; Vertragsverhältnis.
  • Vertrauen; Vertretener; Vertreter.
  • Vertretung.
  • Vertretungsmacht. Vertrieb. Verübung; Verunstaltung.
  • Verursachung; Verurteilung.
  • Vervielfältigung; Vervollständigung; Verwahrer.
  • Verwahrung.
  • Verwahrungsvertrag; Verwalter; Verwaltung.
  • Verwaltungsbehörde.
  • Verwaltungsgericht; Verwaltungshandlung; Verwaltungsrecht; Verwaltungssachen; Verwaltungsstreitverfahren; Verwandte.
  • Verwandtschaft.
  • Verwandtschaftsverhältnis; Verweigerung.
  • Verweisung; Verwendung.
  • Verwertung.
  • Verwirklichung; Verwicklung; Verzeichnis.
  • Verzeihung.
  • Verzicht.
  • Verzichtender; Verzinsung.
  • Verzögerung.
  • Verzug.
  • Verzugszinsen; Vieh; Vierteil; Vierteljahr.
  • Vollbürtigkeit; Vollendung.
  • Volljähriger; Volljährigkeit.
  • Volljährigkeitserklärung; Vollmacht.
  • Vollmachtgeber; Vollmachtsurkunde; Vollständigkeit.
  • Vollstreckbarkeit.
  • Vollstreckungshandlung; Vollstreckungsklausel; Vollstreckungsmassregel; Vollstreckungsurteil; Vollziehung.
  • Voraus; Im Voraus; Vorausklage.
  • Vorausleistung; Voraussetzungen.
  • Vorausvermächtnis; Vorauszahlung.
  • Vorbehalt.
  • Vorbehaltsgut.
  • Vorbesitzer; Vorbildung; Voreltern; Vorempfangenes; Vorenthaltung.
  • Vorentscheidung; Vorerbe.
  • Vorführung; Vorgang; Vorgänger; Vorhandensein.
  • Vorkauf; Vorkaufsberechtigter; Vorkaufsrecht.
  • Vorkaufsverpflichteter; Vorkehrung; Vorläufigkeit; Vorlegung.
  • Vorlegungsfrist; Vorleistung; Vorlesung; Vormerkung.
  • Vormund.
  • Vormundschaft.
  • Vormundschaftsgericht.
  • Vormundschaftsordnung; Vormundschaftsrichter; Vormundschaftsverhältnis; Vornahme.
  • Vorordnung; Vorrang.
  • Vorräte; Vorrichtung; Vorsatz.
  • Vorschlagung; Vorschrift; Vorschuss.
  • Vorsitz; Vorsitzender; Vorsorge; Vorstand.
  • Vorsteher.
  • Vortritt; Vorzug Vorzugsrecht.
  • W.
  • Z.
  • I. Ergänzung.
  • II. Berichtigung.
  • III. Nachtrag.
  • Empfehlenswerte Werke aus dem Verlag von Otto Dreyer. Berlin W.

Full text

Vergütung — 190 — 
8 Verein. 8 
27 Die Bestellung des Vorstandes eines 1836 
196 
323 
346 
347 
689 
. 
1694 
Vereins ist jederzeit widerruflich, un- 
beschadet des Anspruchs auf vertrags- 
Verjährung. 
In zwei Jahren verjähren die An- 
sprüche: 
1. 
7. derjenigen, welche, ohne zu den 
in Nr. 1 bezeichneten Personen 
zu gehören, die Besorgung fremder 
Geschäfte oder die Leistung von 
Diensten gewerbsmäßig betreiben, 
wegen der ihnen aus dem Ge- 
werbebetriebe gebührenden V., mit 
Einschluß der Auslagen. 201. 
Vertrag. 
s. Kauf 473. 
Für geleistete Dienste sowie für die 
Überlassung der Benutzung einer Sache 
ist beim Rücktritt von einem Vertrage 
der Wert zu vergüten oder, falls in 
dem Vertrag eine Gegenleistung in 
Geld bestimmt ist, diese zu entrichten. 
327. 
Anspruch eines Vertragschließenden auf 
Herausgabe oder V. von Nutzungen 
im Falle des Rücktritts von einem 
Vertrage s. Vertrag — Vertrag. 
Verwahrung. 
699 Entrichtung einer V. für die 
Aufbewahrung einer hinterlegten Sache 
s. Verwahrung — Verwahrung. 
Verwandtschaft. 
Für die Berufung, Bestellung und 
Beaufsichtigung des der Mutter ge- 
stellten Beistandes, für seine Haftung 
und seine Ansprüche, für die ihm zu 
bewilligende V. und für die Be- 
endigung seines Amtes gelten die 
gleichen Vorschriften wie bei dem 
Gegenvormunde. 
Das Amt des Beistandes endigt 
auch dann, wenn die elterliche Ge- 
walt der Mutter ruht. 1686. 
  
. 
  
631 
2 
634 
418 
223 
628 
1568 
Verhalten 
Vormundschaft. 
V. für die Führung der Vormund- 
schaft und Gegenvormundschaft . 
Vormundschaft — Vormundschaft. 
Werkvertrag. 
632, 641, 642, 645, 648—650 V. 
für Herstellung eines Werkes s. Werk- 
vertrax — Werkvertrag. 
Anspruch des Bestellers eines Werkes 
auf Herabsetzung der V. (Minderung) 
s. Werkvertrag — Werkvertrag. 
Verhaftung. 
Schuldverhältnis. 
Infolge der Schuldübernahme er- 
löschen die für die Forderung be- 
stellten Bürgschaften und Pfandrechte. 
Besteht für die Forderung eine Hypo- 
thek, so tritt das Gleiche ein, wie 
wenn der Gläubiger auf die Hypothek 
verzichtet. Diese Vorschriften finden 
keine Anwendung, wenn der Bürge 
oder derjenige, welchem der verhaftete 
Gegenstand zur Zeit der Schuldüber- 
nahme gehört, in diese einwilligt. 
Verjährung. 
Die Verjährung eines Anspruchs, für 
den eine Hypothek oder ein Pfand- 
recht besteht, hindert den Berechtigten 
nicht, seine Befriedigung aus dem 
verhafteten Gegenstande zu suchen. 
Verkalten. 
Dienstvertrag. 
Kündigung des Dienstoerhältnisses 
seitens des Dienstverpflichteten, ohne 
durch vertragswidriges V. des anderen 
Teiles dazu veranlaßt worden zu sein 
s. Dienstvertrag — Dienstvertrag. 
Ehescheidung. 
Berechtigung eines Ehegatten auf 
Scheidung zu klagen, wenn der andere 
Ehegatte durch ehrloses oder un- 
sittliches Verhalten eine tiefe Zer-
	        

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