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Wörterbuch des Bürgerlichen Gesetzbuches. Dritter Band. (3)

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Bibliographic data

fullscreen: Wörterbuch des Bürgerlichen Gesetzbuches. Dritter Band. (3)

Multivolume work

Persistent identifier:
ehmcke_woerterbuch_bgb
Title:
Wörterbuch des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Document type:
Multivolume work
Collection:
deutschesreich
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund

Volume

Persistent identifier:
ehmcke_woerterbuch_bgb_3_1904
Title:
Wörterbuch des Bürgerlichen Gesetzbuches. Dritter Band.
Author:
Ehmcke
Volume count:
3
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Otto Dreyer
Document type:
Volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1904
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
V.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Vermischung; Vermittler; Vermittlung; Vermögen.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Wörterbuch des Bürgerlichen Gesetzbuches.
  • Wörterbuch des Bürgerlichen Gesetzbuches. Dritter Band. (3)
  • Title page
  • T
  • U.
  • V.
  • Vater.
  • Vaterschaft; Verabredung; Verabreichung; Veränderung.
  • Veranlassung; Veranschlagung; Veranstaltung; Verantwortlichkeit.
  • Verarbeitung.
  • Veräusserer; Veräusserlichkeit; Veräusserung.
  • Veräusserungsverbot; Verband.
  • Verbesserung; Verbindlichkeit.
  • Verbindung.
  • Verbleib; Verbot.
  • Verbrauch.
  • Verbrechen; Verbreitung; Verbriefung.
  • Verdacht; Verdeckung; Verderb.
  • Verderb; Verein.
  • Vereinbarung.
  • Vereinigung.
  • Vereinsorgan; Vereinsrecht; Vereinssatzung.
  • Vereitelung.
  • Verenden. Vererblichkeit.
  • Verfahren; Verfassung; Verfehlung.
  • Verfolgung.
  • Verfolgende; Verfügung.
  • einstweilige Verfügung.
  • Verfügung von Todeswegen.
  • Verfügungsbeschränkung; Verfügungsrecht; Vergangenheit.
  • Vergehen; Vergeltungsrecht; Vergleich; Vergütung.
  • Verhaftung; Verhalten.
  • Verhältnis.
  • Verhandlung.
  • Verhängung; Verheimlichung; Verheiratung; Verhinderung.
  • Verhütung; Verjährung.
  • Verjährungszeit; Verjüngung; Verkauf.
  • Verkäufer.
  • Verkehr.
  • Verkehrsanstalt.
  • Verkehrssitte; Verkehrsunternehmung; Verkennung; Verkündung.
  • Verlagsrecht; auf Verlangen.
  • Verlängerung; Verlassung; Verlegung.
  • Verleiher; Verleihung; Verleitung; Verletzung.
  • Verletzter; Verlierer; Verlöbnis.
  • Verlobter.
  • Verlust.
  • Vermächtnis.
  • Vermächtnisnehmer.
  • Vermehrung; Vermengung; Vermerk; Vermieter.
  • Vermietung; Verminderung.
  • Vermischung; Vermittler; Vermittlung; Vermögen.
  • Vermischung; Vermittler; Vermittlung; Vermögen.
  • Vermögensabsonderung; Vermögensangelegenheiten.
  • Vermögensbestand; Vermögenserwerb; Vermögensgegenstand; Vermögensinteresse; Vermögenslage; Vermögensrecht.
  • Vermögensschaden; Vermögensübernahme; Vermögensverfall; Vermögensverhältnis.
  • Vermögensverwaltung; Vermögensvorteil; Vermögenswert; Vermutung.
  • Vernachlässigung; Vernehmung.
  • Vernichtung; Veröffentlichung; Verordnung; Verpächter.
  • Verpachtung; Verpfänder.
  • Verpfändung; Verpflegung; Verpflegungsanstalt.
  • Verpflichteter.
  • Verpflichtung.
  • Verrichtung; Verrückung; Versagung; Versammlung.
  • Versäumung; Verschaffung; Verschiebung.
  • Verschiedenheit; Verschlechterung.
  • Verschiedenheit; Verschlechterung.
  • Verschluss
  • Verschollener; Verschollenheit; Verschulden.
  • Verschwägerte.
  • Verschweigen; Verschwendung.
  • zu versehen.
  • Versendung; zu versetzen; Versetzung.
  • Versicherer; Versicherte.
  • Versicherung; Versicherungsbestimmung; Versicherungsrecht; Versicherungssumme; Verspätung.
  • Versprechen.
  • Versprechender; Versprechensempfänger; Verstand; Verständigung; Versteigerer; Versteigerung.
  • Versteigerungserlös; Versteigerungsgebot; Versteigerungstermin; Verstorbener; Verstoss.
  • Versuch; Verteidigung.
  • Verteilung; Verteilungsverfahren; Vertiefung; Vertrag.
  • Vertragsantrag; Vertragserbe.
  • Vertragsschliessender; Vertragsstrafe; Vertragsverhältnis.
  • Vertrauen; Vertretener; Vertreter.
  • Vertretung.
  • Vertretungsmacht. Vertrieb. Verübung; Verunstaltung.
  • Verursachung; Verurteilung.
  • Vervielfältigung; Vervollständigung; Verwahrer.
  • Verwahrung.
  • Verwahrungsvertrag; Verwalter; Verwaltung.
  • Verwaltungsbehörde.
  • Verwaltungsgericht; Verwaltungshandlung; Verwaltungsrecht; Verwaltungssachen; Verwaltungsstreitverfahren; Verwandte.
  • Verwandtschaft.
  • Verwandtschaftsverhältnis; Verweigerung.
  • Verweisung; Verwendung.
  • Verwertung.
  • Verwirklichung; Verwicklung; Verzeichnis.
  • Verzeihung.
  • Verzicht.
  • Verzichtender; Verzinsung.
  • Verzögerung.
  • Verzug.
  • Verzugszinsen; Vieh; Vierteil; Vierteljahr.
  • Vollbürtigkeit; Vollendung.
  • Volljähriger; Volljährigkeit.
  • Volljährigkeitserklärung; Vollmacht.
  • Vollmachtgeber; Vollmachtsurkunde; Vollständigkeit.
  • Vollstreckbarkeit.
  • Vollstreckungshandlung; Vollstreckungsklausel; Vollstreckungsmassregel; Vollstreckungsurteil; Vollziehung.
  • Voraus; Im Voraus; Vorausklage.
  • Vorausleistung; Voraussetzungen.
  • Vorausvermächtnis; Vorauszahlung.
  • Vorbehalt.
  • Vorbehaltsgut.
  • Vorbesitzer; Vorbildung; Voreltern; Vorempfangenes; Vorenthaltung.
  • Vorentscheidung; Vorerbe.
  • Vorführung; Vorgang; Vorgänger; Vorhandensein.
  • Vorkauf; Vorkaufsberechtigter; Vorkaufsrecht.
  • Vorkaufsverpflichteter; Vorkehrung; Vorläufigkeit; Vorlegung.
  • Vorlegungsfrist; Vorleistung; Vorlesung; Vormerkung.
  • Vormund.
  • Vormundschaft.
  • Vormundschaftsgericht.
  • Vormundschaftsordnung; Vormundschaftsrichter; Vormundschaftsverhältnis; Vornahme.
  • Vorordnung; Vorrang.
  • Vorräte; Vorrichtung; Vorsatz.
  • Vorschlagung; Vorschrift; Vorschuss.
  • Vorsitz; Vorsitzender; Vorsorge; Vorstand.
  • Vorsteher.
  • Vortritt; Vorzug Vorzugsrecht.
  • W.
  • Z.
  • I. Ergänzung.
  • II. Berichtigung.
  • III. Nachtrag.
  • Empfehlenswerte Werke aus dem Verlag von Otto Dreyer. Berlin W.

Full text

Verminderung 
8 
948 
2172 
810 
Art. 
6 
1141 
655 
656 
1892 
132 
Nacherben zubenachteiligen, vermindert, 
so ist er dem Nacherben zum Schadens- 
ersatz verpflichtet. 
Vermischung. 
Eigentum. 
Untrennbare V. beweglicher Sachen 
mit einander s. Eigentum — Eigen- 
tum. « 
Testament. 
V. einer vermachten Sache mit einer 
anderen Sache s. Erblasser — 
Testament. 
Vermittler s. auch Maekler. 
Sachen. 
Vorlegung einer Urkunde, welche 
Verhandlungen über ein Rechtsgeschäft 
enthält, die mit einem V. gepflogen 
sind s. Sachen — Sachen. 
Vermittelung. 
Einführungsgesetz s. E.G. — E.G. 
Hypothek s. Willenserklärung 
— Willenserklärung. 132. 
Mäklervertrag. 
Versprechen eines Mäklerlohnes für 
die V. eines Vertrages s. Mäkler- 
vertrag — Meklervertrag. 
V. eines Dienstvertrages s. Mäkler-- 
vertrax — Mäklervertrag. 
V. des Zustandekommens einer Ehe 
s. Mäklervertrag — Mäklervertrag. 
Vormundschaft. 
V. der Abnahme der Rechnung des 
Vormundes durch das Vormundschafts- 
gericht s. Vormundschaft — Vor- 
mundschaft. 
Willenserklärung. 
Zustellung einer Willenserklärung 
durch V. des Gerichtsvollziehers s. 
Willenserklärung — MWillens- 
erklärung. 
240 
  
Vermögen 
Vermögen s.auch Mündelvermögen, Gesell- 
schaftsvermögen, (eingebrachtes) Gut, 
Vorbehaltsgut, Gesamtgut, Vermögens- 
schaden, Vermögensverhältnis. 
8 
773 
1314 
1345 
1351 
1352 
1360 
1361 
Bürgschaft. 
Die Einrede der Vorausklage ist aus- 
geschlossen: 
1. 
3. wenn über das V. des Haupt- 
schuldners der Konkurs eröffnet ist; 
4. wenn anzunehmen ist, daß die 
Zwangsvollstreckung in das V. 
des Hauptschuldners nicht zur Be- 
friedigung des Gläubigers führen 
wird s. Bürge — Bürgschaft. 
Ehe. 
s. Kind — Verwandtschaft 1669. 
War dem einen Ehegatten die Nichtig- 
keit der Ehe bei der Eheschließung 
bekannt, so kann der andere Ehegatte, 
sofern nicht auch ihm die Nichtigkeit 
bekannt war, nach der RNichtigkeits- 
erklärung oder der Auflösung der Ehe 
verlangen, daß ihr Verhältnis in ver- 
mögensrechtlicher Beziehung, ins- 
besondere auch in Ansehung der 
Unterhaltspflicht, so behandelt wird, 
wie wenn die Ehe zur Zeit der 
Nichtigkeitserklärung oder der Auf- 
lösung geschieden und der Ehegatte, 
dem die Nichtigkeit bekannt war, für 
allein schuldig erklärt worden wäre. 
Diese Vorschrift findet keine An- 
wendung, wenn die Nichtigkeit auf 
einem Formmangel beruht und die 
Ehe nicht in das Heiratsregister ein- 
getragen worden ist. 1346, 1347. 
s. Ehe — Ehescheidung 1578, 1579, 
1582. 
s. Ehe — Ehescheidung 1585. 
Verpflichtung der Ehegatten zur Unter- 
haltsgewährung nach Maßgabe ihres 
V. s. Ehe — Ehe. 
Leben die Ehegatten getrennt, so ist, 
solange einer von ihnen die Herstellung 
des ehelichen Lebens verweigern darf
	        

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