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Wörterbuch des Bürgerlichen Gesetzbuches. Dritter Band. (3)

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Bibliographic data

fullscreen: Wörterbuch des Bürgerlichen Gesetzbuches. Dritter Band. (3)

Multivolume work

Persistent identifier:
ehmcke_woerterbuch_bgb
Title:
Wörterbuch des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Document type:
Multivolume work
Collection:
deutschesreich
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund

Volume

Persistent identifier:
ehmcke_woerterbuch_bgb_3_1904
Title:
Wörterbuch des Bürgerlichen Gesetzbuches. Dritter Band.
Author:
Ehmcke
Volume count:
3
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Otto Dreyer
Document type:
Volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1904
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
V.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Verzugszinsen; Vieh; Vierteil; Vierteljahr.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Wörterbuch des Bürgerlichen Gesetzbuches.
  • Wörterbuch des Bürgerlichen Gesetzbuches. Dritter Band. (3)
  • Title page
  • T
  • U.
  • V.
  • Vater.
  • Vaterschaft; Verabredung; Verabreichung; Veränderung.
  • Veranlassung; Veranschlagung; Veranstaltung; Verantwortlichkeit.
  • Verarbeitung.
  • Veräusserer; Veräusserlichkeit; Veräusserung.
  • Veräusserungsverbot; Verband.
  • Verbesserung; Verbindlichkeit.
  • Verbindung.
  • Verbleib; Verbot.
  • Verbrauch.
  • Verbrechen; Verbreitung; Verbriefung.
  • Verdacht; Verdeckung; Verderb.
  • Verderb; Verein.
  • Vereinbarung.
  • Vereinigung.
  • Vereinsorgan; Vereinsrecht; Vereinssatzung.
  • Vereitelung.
  • Verenden. Vererblichkeit.
  • Verfahren; Verfassung; Verfehlung.
  • Verfolgung.
  • Verfolgende; Verfügung.
  • einstweilige Verfügung.
  • Verfügung von Todeswegen.
  • Verfügungsbeschränkung; Verfügungsrecht; Vergangenheit.
  • Vergehen; Vergeltungsrecht; Vergleich; Vergütung.
  • Verhaftung; Verhalten.
  • Verhältnis.
  • Verhandlung.
  • Verhängung; Verheimlichung; Verheiratung; Verhinderung.
  • Verhütung; Verjährung.
  • Verjährungszeit; Verjüngung; Verkauf.
  • Verkäufer.
  • Verkehr.
  • Verkehrsanstalt.
  • Verkehrssitte; Verkehrsunternehmung; Verkennung; Verkündung.
  • Verlagsrecht; auf Verlangen.
  • Verlängerung; Verlassung; Verlegung.
  • Verleiher; Verleihung; Verleitung; Verletzung.
  • Verletzter; Verlierer; Verlöbnis.
  • Verlobter.
  • Verlust.
  • Vermächtnis.
  • Vermächtnisnehmer.
  • Vermehrung; Vermengung; Vermerk; Vermieter.
  • Vermietung; Verminderung.
  • Vermischung; Vermittler; Vermittlung; Vermögen.
  • Vermischung; Vermittler; Vermittlung; Vermögen.
  • Vermögensabsonderung; Vermögensangelegenheiten.
  • Vermögensbestand; Vermögenserwerb; Vermögensgegenstand; Vermögensinteresse; Vermögenslage; Vermögensrecht.
  • Vermögensschaden; Vermögensübernahme; Vermögensverfall; Vermögensverhältnis.
  • Vermögensverwaltung; Vermögensvorteil; Vermögenswert; Vermutung.
  • Vernachlässigung; Vernehmung.
  • Vernichtung; Veröffentlichung; Verordnung; Verpächter.
  • Verpachtung; Verpfänder.
  • Verpfändung; Verpflegung; Verpflegungsanstalt.
  • Verpflichteter.
  • Verpflichtung.
  • Verrichtung; Verrückung; Versagung; Versammlung.
  • Versäumung; Verschaffung; Verschiebung.
  • Verschiedenheit; Verschlechterung.
  • Verschiedenheit; Verschlechterung.
  • Verschluss
  • Verschollener; Verschollenheit; Verschulden.
  • Verschwägerte.
  • Verschweigen; Verschwendung.
  • zu versehen.
  • Versendung; zu versetzen; Versetzung.
  • Versicherer; Versicherte.
  • Versicherung; Versicherungsbestimmung; Versicherungsrecht; Versicherungssumme; Verspätung.
  • Versprechen.
  • Versprechender; Versprechensempfänger; Verstand; Verständigung; Versteigerer; Versteigerung.
  • Versteigerungserlös; Versteigerungsgebot; Versteigerungstermin; Verstorbener; Verstoss.
  • Versuch; Verteidigung.
  • Verteilung; Verteilungsverfahren; Vertiefung; Vertrag.
  • Vertragsantrag; Vertragserbe.
  • Vertragsschliessender; Vertragsstrafe; Vertragsverhältnis.
  • Vertrauen; Vertretener; Vertreter.
  • Vertretung.
  • Vertretungsmacht. Vertrieb. Verübung; Verunstaltung.
  • Verursachung; Verurteilung.
  • Vervielfältigung; Vervollständigung; Verwahrer.
  • Verwahrung.
  • Verwahrungsvertrag; Verwalter; Verwaltung.
  • Verwaltungsbehörde.
  • Verwaltungsgericht; Verwaltungshandlung; Verwaltungsrecht; Verwaltungssachen; Verwaltungsstreitverfahren; Verwandte.
  • Verwandtschaft.
  • Verwandtschaftsverhältnis; Verweigerung.
  • Verweisung; Verwendung.
  • Verwertung.
  • Verwirklichung; Verwicklung; Verzeichnis.
  • Verzeihung.
  • Verzicht.
  • Verzichtender; Verzinsung.
  • Verzögerung.
  • Verzug.
  • Verzugszinsen; Vieh; Vierteil; Vierteljahr.
  • Vollbürtigkeit; Vollendung.
  • Volljähriger; Volljährigkeit.
  • Volljährigkeitserklärung; Vollmacht.
  • Vollmachtgeber; Vollmachtsurkunde; Vollständigkeit.
  • Vollstreckbarkeit.
  • Vollstreckungshandlung; Vollstreckungsklausel; Vollstreckungsmassregel; Vollstreckungsurteil; Vollziehung.
  • Voraus; Im Voraus; Vorausklage.
  • Vorausleistung; Voraussetzungen.
  • Vorausvermächtnis; Vorauszahlung.
  • Vorbehalt.
  • Vorbehaltsgut.
  • Vorbesitzer; Vorbildung; Voreltern; Vorempfangenes; Vorenthaltung.
  • Vorentscheidung; Vorerbe.
  • Vorführung; Vorgang; Vorgänger; Vorhandensein.
  • Vorkauf; Vorkaufsberechtigter; Vorkaufsrecht.
  • Vorkaufsverpflichteter; Vorkehrung; Vorläufigkeit; Vorlegung.
  • Vorlegungsfrist; Vorleistung; Vorlesung; Vormerkung.
  • Vormund.
  • Vormundschaft.
  • Vormundschaftsgericht.
  • Vormundschaftsordnung; Vormundschaftsrichter; Vormundschaftsverhältnis; Vornahme.
  • Vorordnung; Vorrang.
  • Vorräte; Vorrichtung; Vorsatz.
  • Vorschlagung; Vorschrift; Vorschuss.
  • Vorsitz; Vorsitzender; Vorsorge; Vorstand.
  • Vorsteher.
  • Vortritt; Vorzug Vorzugsrecht.
  • W.
  • Z.
  • I. Ergänzung.
  • II. Berichtigung.
  • III. Nachtrag.
  • Empfehlenswerte Werke aus dem Verlag von Otto Dreyer. Berlin W.

Full text

Verzug 
8 
354 
1613 
633 
636 
642 
1146 
289 
biger für den Fall, daß er seine Ver- 
bindlichkeit nicht oder nicht in gehöriger 
Weise erfüllt, die Zahlung einer Geld- 
summe als Strafe, so ist die Strafe 
verwirkt, wenn er in V. kommt.. 
342, 343. 
V. des zum Rücktritt von einem Ver- 
trage Berechtigten, mit der Rückgewähr 
des empfangenen Gegenstandes s. 
Vertrag — Vertrag. 
Verwandtschaft. 
V. des Unterhaltspflichtigen s. Kind 
— Verwandtschaft. 
Werkvertrag. 
V. des Unternehmers mit der Be- 
seitigung eines Mangels des Werkes 
s. Werkvertrag — Werkoertrag. 
V. des Unternehmers mit der Her- 
stellung des Werkes s. Werkvertrag 
— Werkoertrag. 
Ist bei der Herstellung des Werkes 
eine Handlung des Bestellers erforder- 
lich, so kann der Unternehmer, wenn 
der Besteller durch das Unterlassen 
der Handlung in V. der Annahme 
kommt, eine angemessene Entschädigung 
verlangen. 
Die Höhe der Entschädigung be- 
stimmt sich einerseits nach der Dauer 
des V. und der Höhe der vereinbarten 
Vergütung, andererseits nach dem- 
jenigen, was der Unternehmer infolge 
des V. auf Anwendungen erspart 
oder durch anderweitige Verwendung 
seiner Arbeitskraft erwerben kann. 
643. 
Kommt der Besteller des Werkes in 
V. der Annahme, so geht die Gefahr 
auf ihn über. 646. 
Verzugsziusen. 
Hypothek s. Verzug — Hypothek. 
Leistung. 
Von Zinsen sind V. nicht zu ent- 
richten. 291. 
399 
  
8 
522 
98 
Art. 
767 
1931 
234 
236 
33 
41 
621. 
Vierteljahr 
Schenkung. 
Zur Entrichtung von V. 
Schenker nicht verpflichtet. 
ist der 
Vich. 
Sachen. 
Dem wirtschaftlichen Zwecke der Haupt- 
sache sind zu dienen bestimmt: 
1. 
2. bei einem Landgute das zum Wirt- 
schaftsbetriebe bestimmte Gerät und 
Vierteil. 
Einführungsgesetz s. Verein — 
Verein 88 33, 41. 
Erbfolge. 
Der überlebende Ehegatte des Erb- 
lassers ist neben Verwandten der 
ersten Ordnung zu einem V. der Erb- 
schaft als g. Erbe berufen 
Sicherheitsleistung. 
Mit Wertpapieren kann Sicherheit 
nur in Höhe von drei V. des Kurs- 
wertes geleistet werden. 
Mit einer Buchforderung gegen das 
Reich oder gegen einen Bundesstaat 
kann Sicherheit nur in Höhe von drei 
V. des Kurswertes der Wertpapiere 
geleistet werden, deren Aushändigung 
der Gläubiger gegen Löschung seiner 
Forderung verlangen kann. 
Verein. 
Die Mehrheit von drei V. der er- 
schienenen Vereinsmitglieder ist er- 
forderlich zu einem Beschluß: 
1. der eine Anderung der Satzung 
enthält s. Verein — Verein. 
2. über die Auflösung des Vereins 
s. Verein — Verein. 
Vierteljahr. 
Dienstvertrag. 
622 Kündigung des Dienstverhält- 
nisses, wenn die Vergütung nach V.
	        

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