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Das Deutsche Reich zur Zeit Bismarcks.

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Bibliographic data

fullscreen: Das Deutsche Reich zur Zeit Bismarcks.

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Multivolume work

Persistent identifier:
fleischmann_woerterbuch
Title:
Wörterbuch des Deutschen Staats- und Verwaltungsrechts.
Author:
Fleischmann, Max
Document type:
Multivolume work
Collection:
German Empire
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund

Volume

Persistent identifier:
fleischmann_woerterbuch_001
Title:
Wörterbuch des Deutschen Staats- und Verwaltungsrechts. Erster Band. A bis F.
Author:
Fleischmann, Max
Buchgattung:
Nachschlagewerk
Volume count:
1
Place of publication:
Tübingen
Publishing house:
J. C. B. Mohr
Document type:
Volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1911
Edition title:
Zweite, völlig neu gearbeitete und erweiterte, Auflage.
Scope:
883 Seiten
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Homepage

Title:
Register A.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Homepage

Chapter

Title:
Akademien. Von Professor Dr. Conrad Bornhak, Berlin.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Das Deutsche Reich zur Zeit Bismarcks.
  • Title page
  • Blank page
  • Porträt Bismarcks.
  • Publikationsrechte.
  • Vorwort.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Erstes Buch. Das Deutsche Reich von 1871---1878.
  • 1. Kaiser und Reich.
  • 2. Der erste deutsche Reichstag. Die Entstehung des Zentrums.
  • 3. Erste Reichstagsverhandlungen und Reichsgesetzgebung (1871).
  • 4. Fortentwickelung des Reiches (1871). Beginn des kirchlichen Kampfes.
  • 5. Der Kulturkampf im Jahre 1872.
  • 6. Der Kulturkampf von 1873 bis Ende 1874.
  • 7. Ende und Ergebnisse des Kulturkampfes (1875).
  • 8. Der innere Ausbau des Reiches. Die Befestigung der deutschen Wehrkraft. (1872---74.)
  • 9. Der innere Ausbau des Reiches. Die deutsche Rechtseinheit. (1872---78.)
  • 10. Der innere Ausbau des Reiches. Volkswirtschaftliche Entwickelung und Gesetzgebung Deutschlands. (1872---77.)
  • 11. Bismarcks auswärtige Politik (1872---78).
  • 12. Die auswärtige Politik des Fürsten Bismarck (1872---78). {Fortsetzung.}
  • 13. Fürst Bismarck und die Parteien. „Friktionen." (1871---78.)
  • 14. Die Sozialdemokratie bis 1878.
  • 15. Die Reichslande Elsaß-Lothringen 1872---78. Die Einzelstaaten.
  • Zweites Buch. Das Deutsche Reich von 1878 bis zum Tode Kaiser Wilhelms I. (9. März 1888).
  • 1. Fürst Bismarcks nationale Wirtschaftspolitik 1878---79.
  • 2. Bismarcks Wirtschaftspolitik im Reichstag 1879. Politische Folgen.
  • 3. Die Eisenbahn- und Steuerreform Bismarcks. Neuere wirtschaftliche Gesetzgebung 1879---1881.
  • 4. Der Zollanschluß der Hansestädte. Septennat und Sozialistengesetz. Die Sezession. (1880 ff.)
  • 5. Versuche einer Verständigung mit Rom (1878---83).
  • 6. Die Sozialpolitik des Deutschen Reiches (1880---89).
  • 7. Äußere und innere Politik des Deutschen Reiches (1879 bis März 1888).
  • 8. Äußere und innere Politik des Deutschen Reiches (1879 bis März 1888). (Fortsetzung.)
  • 9. Äußere und innere Politik des Deutschen Reiches (1879 bis März 1888). Fortsetzung: Innere Politik von 1884 bis 1886.
  • 10. Äußere und innere Politik des Deutschen Reiches (1879 bis März 1888). Schluß: Innere und äußere Politik von 1886---1888.
  • 11. Das letzte Regierungsjahr Kaiser Wilhelms I. Die Krankheit des Kronprinzen. Heimgang Kaiser Wilhelms.
  • Drittes Buch. Vom Tode Kaiser Wilhelms I. bis zur Entlassung des Fürsten Bismarck (20. März 1890).
  • 1. Die Regierung Kaiser Friedrichs III. (Vom 9. März bis 15. Juni 1888.)
  • 2. Anfänge der Regierung Kaiser Wilhelms II.
  • 3. Die weitere Regierung Kaiser Wilhelms II. (1888, 1889).
  • 4. Die deutsche Kolonialpolitik. (Gundsätze und Anfänge. Südsee 1880. Südwestafrika und Westafrika 1880---1885.)
  • 5. Die deutsche Kolonialpolitik. (Fortsetzung: Kongokonferenz. Karolinenstreit. Dampferlinien und sonstige Kolonialfragen. Südsee. Neuguinea. Samoa. Ostafrika etc. 1884---90.)
  • 6. Die Reichslande Elsaß-Lothringen (1879---1893).
  • 7. Die Entlassung des Fürsten Bismarck (März 1890).
  • 8. Der „neue Kurs". Schlußbetrachtung.
  • Quellen und benutzte Werke.

Full text

406 II, 6. Die Sozialpotitik des Deutschen Reiches (1880.—89). 
Kontrolle der arbeitenden Bevölkerung dabei finde, doppelt lobenswert, da diese Gesetze 
ausgegangen seien von einem monarchischen Staat und Volke. Und am 27. Jui 1891 
verglich der berühmte französische Nationalökonom Leroy-Beaulien im „Jonrnal des. 
Débats“ den französischen Entwurf einer staatlichen Arbeiterpensionskasse mit der 
deutschen Arbeiter-Altersversicherung und kam zu dem Ergebnis: das deutsche Gesetz 
bewege sich zwar in bescheideneren, dafür aber auch ausführbaren Zahlen und Verhält- 
nissen und beurteile die sozialpolitische Leistungsfähigkeit der modernen Wirtschaft 
richtiger als der französische Gesetzentwurf, welcher den Staat in eine sast unberechen- 
bare jährliche Ausgabe von 600 bis 1000 Millionen stürzen würde. 
So urteilten innerhalb des Jahrzehnts, welches die deutsche sozialpolitische Gesetz- 
gebung beginnen, wachsen und reisen sah, maßgebende Stimmen des Auslandes 
über dieses große Werk, das vielleicht für Jahrhunderte allen Kulturstaaten die Mark- 
steine setzt. Im deutschen Inland aber, im Vaterlande der Dichter und Denker, wirkte 
die erste Ankündigung des großen Vorhabens: durch die Gesetzgebung und werkthätige 
Beihilfe des Deutschen Neiches einen wesentlichen Teil der sozialen Frage lösen zu wollen, 
ziemlich niederdrückend auf weite Volkskreise, auch auf gut national gesinnte Männer 
umnd Abgeordnete. Sie erblickten in diesem Plaue eine Verlockung und Aureizung zur 
sozialistischen Begehrlichkeit, welche kein Staat und keine besiehende Gesellschaftsordnung 
anders als durch vollständige Auflösung und Umwandlung in den kommunistischen 
Zukunstsstaat werde besriedigen können. Sie sahen noch viel weniger seste, berechen- 
bare Zisfern des ungehenern Wagnisses vor sich als der französische Nationalökonom 
Leroy-Beaulien in Frankreich im Jahre 1891. Denn die deutsche Negierung konnte 
1880 und 1881, als sie im Begrisse war, den großen „Sprung ins Dunkle“ aus- 
zuführen, ihrerseits ummöglich auf Heller und Pfennig berechnen, was die Ausfsührung 
ihres Planes dem Reiche, dem Arbeitgeber und Arbeiter im ganzen kosten werde. End- 
lich aber regte sich auch lebhast das parlamentarische Bedenken der Machtfrage. Die 
Regierung gewann, wenn ihr Vorhaben durchdrang, erheblich an Macht durch die Be- 
seitigung oder Lahmlegumg der Privatversicherungsanstalten, durch eine große Anzahl 
neuer Beamten 2c. Von diesen Erwägungen bedrückt, standen auch gut nationale 
Männer den Anfängen der deutschen Sozialpolitik zweiselnd und schwer besorgt gegen- 
über. Selbst Bennigsen, der maßvollste und einsichtsvollste aller nationalliberalen, 
ja wohl aller damaligen Abgeordneten überhaupt, legte noch ziemlich am Ansäng der 
sozialpolitischen Gesetzgebung des Neiches, am 11. Juni 1883, seine Mandate zum 
Reichstag und Landtag nieder, doch osfenbar in der Uberzeugung, daß er zur Zeit als 
Abgeordneter dem Vaterlande nichts mehr nützen könne. Kein Jahr später erhebt sich 
dagegen seine Partei in der bekannten Heidelberger Erklärung vom 23. März 1884 
zu neuer Thatkrast, Einmütigkeit und Bedentung in unserem öffentlichen Leben. Und 
sie dankt diese Neubelebung und ihre neuen Erfolge nicht zum wenigsten dem Vorsatze, 
an der sozialpolitischen Gesetzgebung des Reiches freudig und hingebend mitzuarbeiten. 
Also auch hier, auch auf der neuen großen Bahn der Sozialpolitik, begegnete 
Fürst Bismarck dem Mißtrauen und der Abneigung sehr vieler deutscher Landsleute. 
Er mußte in der Hauptsache die gangbarsten Wege durch das ihm wie allen noch
	        

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