Staatsbibliothek Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment
  • Facebook Icon
  • Twitter Icon

Wörterbuch des Deutschen Staats- und Verwaltungsrechts. Erster Band. A bis F. (1)

Access restriction

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Copyright

There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Wörterbuch des Deutschen Staats- und Verwaltungsrechts. Erster Band. A bis F. (1)

Access restriction

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Copyright

There is no access restriction for this record.

Multivolume work

Persistent identifier:
fleischmann_woerterbuch
Title:
Wörterbuch des Deutschen Staats- und Verwaltungsrechts.
Author:
Fleischmann, Max
Document type:
Multivolume work
Collection:
German Empire
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund

Volume

Persistent identifier:
fleischmann_woerterbuch_001
Title:
Wörterbuch des Deutschen Staats- und Verwaltungsrechts. Erster Band. A bis F.
Author:
Fleischmann, Max
Buchgattung:
Nachschlagewerk
Volume count:
1
Place of publication:
Tübingen
Publishing house:
J. C. B. Mohr
Document type:
Volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1911
Edition title:
Zweite, völlig neu gearbeitete und erweiterte, Auflage.
Scope:
883 Seiten
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Homepage

Title:
Register A.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Homepage

Chapter

Title:
Auslieferung. Mit einer Tabelle, Seite 268 bis 278, der Auslieferungsdelikte nach den Verträgen des Deutschen Reiches. Von Professor Dr. Reinhard Frank, Tübingen.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Wörterbuch des Deutschen Staats- und Verwaltungsrechts.
  • Wörterbuch des Deutschen Staats- und Verwaltungsrechts. Erster Band. A bis F. (1)
  • Title page
  • Imprint
  • Einführung
  • Inhaltsverzeichnis
  • Homepage
  • Register A.
  • Abbaugerechtigkeiten. Von Geh. Oberbergrat Professor Dr. A. Arndt, Königsberg I. Pr.
  • Abdeckerei. Von Ministerialrat Nelken. Straßburg i. E.; für die Schutzgebiete: Geh. Oberregierungsrat Joh. Gerstmeyer, vortragender Rat im Reichskolonialamt, Berlin.
  • Abgaben. Von Unterstaatssekretär z. D. Professor Dr. Gg. v. Mayr, München.
  • Abgeordnete. Von Geh. Regierungsrat Professor Dr. L. v. Savigny, Münster. Hierzu Tabelle: Finanzielle Rechte der Abgeordneten. Von Professor Dr. Max Fleischmann, Halle a. S.
  • Ablösung der Reallasten (Grundlasten, Dienstbarkeiten).
  • Abolition. Von Prof. Dr. Max Fleischmann, Halle a. S.
  • Adel. Von Professor Dr. Walter Schücking, Marburg a. d. L.
  • Agrargesetzgebung (Ueberblick).
  • Akademien. Von Professor Dr. Conrad Bornhak, Berlin.
  • Allmende. siehe Agrargesetzgebung, Gemeinheitsteilung, Gemeindevermögen.
  • Altersversicherung. siehe Invalidenversicherung.
  • Altkatholiken. siehe Religionsgesellschaften.
  • Amortisationsrecht. Von Professor Dr. Chr. Meurer, Würzburg. Mit einer Tabelle: Die geltenden Amortisationsrechte.
  • Amt. Von Wirkl. Geh. Oberregierungsrat von Rheinbaben, vortragender Rat im Staatsministerium, Berlin.
  • Amtsanwalt. siehe Staatsanwalt.
  • Amtsbezirke, Amtsverbände (Preußen). Von Privatdozent Dr. A. Dierschke, Amts- und Gemeindevorsteher, Breslau- Brockau.
  • Amtsdelikte. Von Professor Dr. Hubrich, Greifswald.
  • Amtshauptmannschaft und Bezirk, (Königreich Sachsen). Von Dr. Wackler, Senatspräsident am Oberverwaltungsgericht, Dresden.
  • Amtshilfe.
  • Anarchismus. siehe Staat.
  • Anhalt (Herzogtum). Von Geh. Regierungsrat Sanftenberg, Dessau.
  • Ansiedlung. Von Ministerialdirektor a. D. Dr. Justus Hermes, Berlin und Geh. Oberregierungsrat Dr. Holtz, vortragender Rat im Landwirtschaftsministerium in Berlin.
  • Ansiedlungen (Posen und Westpreußen). Von Geh. Oberregierungsrat Peltzer, vortragender Rat im Landwirtschaftsministerium, Berlin. Mit Tabelle der bis Ende 1908 angekauften Liegenschaften.
  • Apanagen. Von Geh. Oberfinanzrat Dr. O. Schwarz, vortragender Rat im Finanzministerium, Berlin.
  • Apothekenwesen. Von Geh. Medizinalrat Professor Dr. Rapmund, Minden i. W.; für die Schutzgebiete: Korpsstabsapotheker Adlung im Reichskolonialamt.
  • Arbeiter, gewerbliche. Von Minister a. D, Dr. Karl Schenkel, Exz., Karlsruhe i. B. ; bearbeitet von Professor Dr. Max Fleischmann, Halle a. S.
  • Arbeiter, landwirtschaftlicher. siehe landwirtschaftlicher Arbeiter.
  • Arbeiterversicherung (Allgemeines). Von Geh. Hofrat Prof. Dr. Heinrich Kosin, Freiburg i. Br..
  • Arbeitseinstellung. siehe Arbeitsrecht, Koalisationsrecht.
  • Arbeitskammern, Arbeitsnachweis. Am Schlusse dieses Bandes.
  • Arbeitsvertrag. siehe Arbeiter, gewerbliche (oben S. 173).
  • Archive. Von Professor Dr. Conrad Bornhak, Berlin.
  • Armeebefehl und Armeeverordnung. Von Admiralitätsrat Dr. Apel, Justitiar im Reichsmarineamt, Berlin.
  • Armenrecht (prozessnal). siehe Gerichtskosten, Rechtsanwalt, Notar, Verwaltungsgerichtsbarkeit.
  • Armenwesen. Von Stadtrat Dr. Münsterberg, Berlin.
  • Arzneimittel (Verkehr außerhalb der Apotheken). Von Professor Dr. Rapmund, Geh. Medizinalrat, Minden i. W.; für die Schutzgebiete: Korpsstabsapotheker Dr. Adlung im Reichskolonialamt, Berlin.
  • Arzt. Von Geh. Medizinalrat Professor Dr. Rapmund, Minden i. W.; für die Schutzgebiete: Geh. Oberregierungsrat Joh. Gerstmeyer, vortragender Rat im Reichskolonialamt, Berlin.
  • Auenrecht. Von Rechtsanwalt Dr. Riemann, Breslau.
  • Auseinandersetzungen.
  • Ausfuhrverbot. siehe Einfuhr- und Ausfuhrverbote.
  • Ausfuhrvergütungen. Von Wirkl. Geh. Oberregierungsrat F. Lusensky, vortragender Rat im Ministerium für Handel und Gewerbe, Berlin.
  • Ausland, Ausländer (Ueberblick). Von Geh. Justizrat Professor Dr. Philipp Zorn, Bonn.
  • Auslieferung. Mit einer Tabelle, Seite 268 bis 278, der Auslieferungsdelikte nach den Verträgen des Deutschen Reiches. Von Professor Dr. Reinhard Frank, Tübingen.
  • Ausspielungen. siehe Spiel.
  • Ausstellungen. siehe Handel.
  • Auswanderung. Von Geh. Justizrat Dr. Philipp Zorn, Bonn.
  • Ausweisung. Von Professor Dr. Max Fleischmann, Halle a. S.
  • Autonomie. Von Professor Dr. Walter Schücking, Marburg a. d. L.
  • Register B.
  • Register C.
  • Register D.
  • Register E.
  • Register F.
  • Nachtrag

Full text

  
A. Staat macht auch die Verfolgung in dem 
andern unstatthaft; RösSt 38, 334). 
Auf Delikte, die nach der Auslieferung be- 
gangen werden, bezieht sich der Grundsatz der 
Spezialität überhaupt nicht (Entsch. d. Reichs- 
militärgerichts 8, 70). Ebensowenig findet er im 
Falle der extradition volontaire (§ 8) Anwen- 
dung (RESt 35, 254). 
Soweit er aber gilt, steht er nicht nur der 
Aburteilung, sondern auch der strafrechtlichen 
Auslieferung — Auswanderung 
  
Untersuchung überhaupt im Wege. Deshalb darf 
im schwurgerichtlichen Verfahren keine Frage 
gestellt werden, mit deren Bejahung der Ange- 
klagte im Widerspruch zu der Spezialität für 
schuldig erklärt würde (R St 29, 270; 37, 88). 
Auf die Beachtung der Spezialität kann der 
Angeklagte nur insofern verzichten, als der Ver- 
trag einen Verzicht zuläßt (Rst 34, 191; Reichs- 
militärgericht 6, 300). Andererseits gilt der 
Grundsatz nur solange, als der Angeklagte ein 
„Ausgelieferter“ ist. Diese Eigenschaft verliert 
er, wenn er nach Beendigung des Verfahrens 
im Lande bleibt, trotz der Möglichkeit, es zu 
verlassen, oder wenn er erklärt, im Lande bleiben 
zu wollen (Rüöst 38, 111). 
Sehr bestritten ist endlich die Frage, ob sich der 
Angeklagte auf die Unzulässigkeit der A. berufen 
kann. Das Reichsgericht hat die Frage verneint, 
weil hierüber der ausliefernde Staat allein in 
einer keine Nachprüfung zulassenden Weise zu 
befinden habe (R#t 29, 22, 63, 288; 33, 99). 
Anders wäre es, wenn eine A. überhaupt nicht 
stattgefunden, der verfolgende Staat aber unter 
Verletzung des Völkerrechts eine eigenmächtige 
Ergreifung bewirkt hätte. In diesem Falle 
würde das verurteilende Erkenntnis auf einer 
Verletzung des Gesetzes beruhen, die gemäß Ec# 
z. StPO #&# 7 und St PO 5##M 376, 229 Anlaß zur 
Revision gäbe. 
Tabelle der Auslieferungsdelikte 
a#uf S. 268—277. 
Kiteratur: Aus der sehr umfangreichen Literatur 
sollen hier die grundlegenden deutschen Werke von Lam- 
masch, Auslieferungspflicht und Asylrecht (1887) und 
v. Martitz, Internationale Rechtshilse in Strassachen 
(2 Abteilungen 1888, 1897) in erster Linie genannt werden. 
Bon neueren Monographien seien erwähnt: Bader, Der 
Begriff des politischen Delikts (Züricher Diss. 1894); 
Delius, Das A. Verfahren in Preußen I. d. Z StrW 11, 
é7 ff; Fleisch mann, A. und Nacheile nach deutschem 
Kolonialrecht (1906); Frank, Der Kampf um ein deut- 
sches A.Gesetz (1905); Hornberger, Der Begriff des 
politischen Delikts (1893); Mettgenberg, Die Atten- 
tatsklausel im deutschen A.Recht (1906); Die Praxis 
des deutschen Reichsgerichts in A. Sachen i. d. Z f. inter- 
nationales Privat- u. öffentl. Recht Bd. 18, 398 ff; Die 
Reziprozität im deutschen A. Recht im Arch LeffK 25, 1 ff; 
A. Mülle f. Der Ausgelieferte vor dem Gerichte, Annalen 
1887, 567 ff: J. Wolf, Die Bedeutung und der Begriff 
des politischen Delikts (Marburger Diss. 1907). Mittel-. 
lungen der internationalen krimin alisti- 
chen Bereinigung 14, 354 ff. — Hauptsächlich 
praktischen Zwecken dienen: Delius, Das kl. Recht 
Cso) und Grosch, Das deutsche A.Recht (1902); ferner: 
Aros im Auslande zu erledigenden Ersuchungsschreiben 
!* ergänzter SA a. d. preußischen Inml v. 1389). 
ammlung der deutschen A. Berträge bei Grosch; außer- 
–– — — — 
  
em: C ohn, Die A. Verträge des dentschen Reichs u. d. 
  
267 
deutschen Bundesstaaten (1908): Olshausen, Die A.-= 
und Konsularverträge des Deutschen Reichs (1903); Die 
Reichsstrafgesetzgebung für die deutschen Konsulargerichts.- 
bezirke und Schutzgebiete (1903). Die bedeutendere aus- 
ländische Literatur findet sich bei Lammasch, 
Martitz und in der letzten der Mettgenberg-. 
schen Arbeiten; dazu Langhard, Das schweizerische 
A. Recht, 1910. Reinhard Frank. 
Kusspielungen 
Spiel 
Kusstelungen 
Handel 
Auswanderung 
5 1. Begriff und historische Entwickelung. ##2. Rechts- 
auellen. #& 3. Organisation des Auswanderungswesens. 
# 4. Positivrechtliche Beschränkungen der Auswanderung 7. 
# 1. Begriff und historische Entwickelung. 
1) A. ist Verlegung des Wohnsitzes in einen frem- 
den Staat. Sie kann erfolgen mit Aufgabe oder 
unter Beibehaltung der bisherigen Staatsange- 
hörigkeit; an sich geht durch A. die Staatsange- 
hörigkeit nicht verloren, es bedarf hierfür vielmehr 
regelmäßig eines besonderen Rechtsaktes; wohl 
aber zieht A., welche 10 Jahre dauert (St. Ang. G 
§# l 13 Nr. 3, 21), sowie solche, die gegen bestimmte 
Ge= oder Verbotsmaßregeln des Staates erfolgt 
(s. unten § 4), jenen Verlust nach deutschem Rechte 
nach sich, welcher jedoch im ersteren Falle durch 
Erfüllung bestimmter Voraussetzungen (Besitz 
von Reisepapier oder Heimatschein, Eintrag in die 
Konsularmatrikel, Eintritt in fremden Staats- 
dienst mit Regierungserlaubnis) abgewendet wer- 
den kann; in diesem Falle muß auch bei erfolgter 
Rückkehr die Staatsangehörigkeit wieder ver- 
liehen werden (St. Ang.G F 21). Andererseits be- 
dingt das Aufgeben der Staatsangehörigkeit not- 
wendig auch A.: a) im Falle der erwirkten Ent- 
lassungsurkunde binnen 6 Monaten, widrigen- 
falls die Entlassungsurkunde ungültig wird (St.= 
Ang. G § 18 Abs2), b) im Falle der kriegsrechtlichen 
Option (hierüber Stoerk, Option und Plebiszit). 
Innerhalb des deutschen Reichsgebietes ist der 
Begriff „A.“ nicht anwendbar; ebensowenig in dem 
Verhältnisse zwischen Reich und Schutzgebieten 2). 
2) Der antike Staat und das Mittelalter kennen 
keine A.-Freiheit (ugl. hierher Stoerk in 
  
Holtzendorff VR 2, 596). Noch Bodinus ver- 
neint sie, indem er dem Staat ein Recht auf seine 
Untertanen zuspricht; als solche gelten ihm die im 
Staatsgebiet Geborenen, da der Begriff der juri- 
stischen Staatsangehörigkeit noch nicht existiert. 
Im Beginn der Neuzeit erscheint das „beneficium 
emigrandi“, zunächst aus konfessionellen Grün- 
den, so im westfälischen Frieden (a 5 5 36). Aber 
die A. ist durch drückende Maßregeln behindert: 
ius detractus, gabella emigrationis, Nach- 
steuer, wozu noch der Abschoß als Abgabe von 
den in die Fremde gehenden Erbschaften tritt 
Nachsteuer und Abschoß gebühren den Landesherren 
(Fortsetzung S. 278) 
h neber Einwanderungsschranken 1 Ausland 
(S. 259), Ausweisung (S. 282, 289).
	        

Cite and reuse

Cite and reuse

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Volume

METS METS (entire work) MARC XML Dublin Core RIS IIIF manifest Mirador ALTO TEI Full text PDF DFG-Viewer OPAC
TOC

Chapter

PDF RIS

Image

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment