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Gesetz betr. den vaterländischen Hilfsdienst.

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Bibliographic data

fullscreen: Gesetz betr. den vaterländischen Hilfsdienst.

Monograph

Persistent identifier:
gesetz_vhd_1917
Title:
Gesetz betr. den vaterländischen Hilfsdienst.
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Buchdruckerei Gutenberg (Fr. Zillessen)
Document type:
Monograph
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1917
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Wahlordnung für die Wahl der Arbeitsausschüsse und Angestelltenausschüsse nach § 11 des Gesetzes über den vaterländischen Hilfsdienst vom 5. Dezember 1916. (Reichs-Gesetzbl. S. 1333).
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
IV. Feststellung des Wahlergebnisses
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
§ 15. Berechnung der jeder Vorschlagsliste zugefallenen Stimmenzahl.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Gesetz betr. den vaterländischen Hilfsdienst.
  • Title page
  • Preface
  • Remarks
  • Contents
  • Gesetz über den vaterländischen Hilfsdienst (Vom 5. Dezember 1916)
  • § 1
  • § 2
  • § 3
  • § 4
  • § 5
  • § 6
  • § 7
  • § 8
  • § 9
  • § 10
  • § 11
  • § 12
  • § 13
  • § 14
  • § 15
  • § 16
  • § 17
  • § 18
  • § 19
  • § 20
  • Ausführungsbestimmungen.
  • Erste Anordnungen für Durchführung des Gesetzes.
  • Bekanntmachung, betreffend Bestimmungen zur Ausführung des Gesetzes über den vaterländischen Hilfsdienst. (Vom 21. Dezember 1916.)
  • Bekanntmachung, betreffend Bestimmungen zur Ausführung des Gesetzes über den vaterländischen Hilfsdienst. (Vom 30. Januar 1917.)
  • Anweisung über das Verfahren bei den auf Grund des Hilfsdiensgesetzes gebildeten Ausschüssen. (Vom 30. Januar 1917.)
  • Ausführungsbestimmungen für die Arbeitsausschüsse nach § 11 des Hilfsdienstgesetzes (Geltungsbereich: Preußen)
  • § 1
  • § 2
  • § 3
  • § 4
  • § 5
  • § 6
  • § 7
  • § 8
  • § 9
  • Wahlordnung für die Wahl der Arbeitsausschüsse und Angestelltenausschüsse nach § 11 des Gesetzes über den vaterländischen Hilfsdienst vom 5. Dezember 1916. (Reichs-Gesetzbl. S. 1333).
  • I. Allgemeine Bestimmungen
  • II. Vorbereitung der Wahl.
  • III. Stimmabgabe.
  • IV. Feststellung des Wahlergebnisses
  • § 14. Im allgemeinen.
  • § 15. Berechnung der jeder Vorschlagsliste zugefallenen Stimmenzahl.
  • § 16. Verteilung der Mitgliederstellen auf die Vorschlagslisten.
  • § 17. Verteilung der Bewerber innerhalb der Vorschlagslisten.
  • § 18. Ersatzmänner.
  • § 19. Niederschrift des Wahlleiters (Wahlvorstand).
  • § 20. Berufung von Ausschußmitgliedern und Ersatzmännern durch den Wahlvorstand.
  • § 21. Beteiligung abwesender Wahlberechtigter an der Wahl.
  • § 23. Bekanntmachung des Wahlergebnisses.
  • V. Anfechtung und Ungültigkeit der Wahl.
  • VI. Ersatz und Stellvertretung von Ausschußmitgliedern.
  • VII. Schlußbestimmung.
  • Anhang.
  • 1. Muster zum Wahlausschreiben (§ 6 der Wahlordnung).
  • 2. Muster für die Bekanntmachung nach § 11 Abs. 1 Satz 1 der Wahlordnung.
  • 3. Muster zur Vorschlagsliste (§ 8 der Wahlordnung).
  • 4. Muster zur Berechnung des Wahlergebnisses und für die Niederschrift (§ 19 Abs. 1 und 3 der Wahlordnung).
  • 5. Muster zur Mitteilung an die Gewählten oder Berufenen (§ 22 der Wahlordnung).
  • 6. Muster zur Bekanntmachung des Wahlergebnisses (§ 23 der Wahlordnung).
  • Bildung und Inkrafttreten der Schlichtungsausschüsse.
  • Richtlinien für die Heranziehung der Arbeitsnachweise zur Arbeitsvermittlung für den vaterländischen Hilfsdienst.
  • Allgemeine Gesichtspunkte.
  • Organisation.
  • Muster von Dienstverträgen für Hilfsdienstpflichtige.
  • Bemerkung: Zu dem vorstehenden Muster eines Dienstvertrages wird bemerkt:
  • Vom Abkehrschein.
  • 1. Musterfür den Abkehrschein, den der Arbeitgeber ausstellt:
  • 2. Muster für die Bescheinigung, die der Schlichtungsausschuß ausstellt:

Full text

— 48 — 
§ 15. 
Berechnung der jeder Vorschlagsliste zuge- 
fallenen Stimmenzahl. 
Nach Oeffnung der Stimmzettelkastens oder der mehreren 
Kästen durch den Wahlleiter (Wahlvorstand) werden die 
Stimmzettel aus den Wahlumschlägen entnommen und die auf 
jede Vorschlagsliste entfallenen Stimmen zusammengezählt. Da- 
bei ist die Gültigkeit der Stimmzettel zu prüfen. 
8 16. 
Verteilung der Mitgliederstellen auf die 
Vorschlagslisten. 
Die den einzelnen Vorschlagslisten zugefallenen Stimmen- 
zahlen (§ 15) werden der Reihe nach durch 1, 2, 3, 4 usw. bis 
zur Höchstzahl der zu Wählenden geteilt; unter den so gefun- 
denen Zahlen werden soviel Höchstzahlen ausgesondert und der 
Größe nach geordnet, als Mitglieder zu wählen sind. Jede Vor- 
schlagsliste erhält so viel Mitgliederstellen zugeteilt, wie Höchst- 
zahlen auf sie entfallen. Wenn eine Höchstzahl auf mehrere 
Vorschlagslisten zugleich entfällt, so entscheidet das Los darüber, 
welcher dieser Vorschlagslisten die nächste Stelle zukommt. 
Wenn eine Vorschlagsliste weniger Bewerber enthält als 
Höchstzahlen auf sie entfallen, so gehen die überschüssigen Stellen 
auf die Höchstzahlen der anderen Vorschlagslisten über. 
§ 17. 
Verteilung der Bewerber innerhalb der Vor- 
schlagslisten. 
Die Reihenfolge der Bewerber innerhalb der einzelnen 
Vorschlagslisten bestimmt sich nach der Reihenfolge ihrer Be- 
nennung. Würde eine Person wegen ihrer Benennung auf 
mehreren Vorschlagslisten mehrfach gewählt sein, so gilt sie als 
gewählt auf Grund der Liste, auf der ihr die größte Höchstzahl 
zufällt; bei gleichen Höchstzahlen entscheidet das Los. Bei 
den anderen Listen tritt an Stelle des bereits als gewählt 
geltenden Bewerbers der nächstbenannte Bewerber. 
8 18. 
Ersatzmänner. 
Nach den Grundsätzen der 88 16 und 17 werden so viel Er— 
satzmänner ausgeschieden, wie zu wählen sind.
	        

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