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Gesetz betr. den vaterländischen Hilfsdienst.

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Bibliographic data

fullscreen: Gesetz betr. den vaterländischen Hilfsdienst.

Monograph

Persistent identifier:
gesetz_vhd_1917
Title:
Gesetz betr. den vaterländischen Hilfsdienst.
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Buchdruckerei Gutenberg (Fr. Zillessen)
Document type:
Monograph
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1917
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Wahlordnung für die Wahl der Arbeitsausschüsse und Angestelltenausschüsse nach § 11 des Gesetzes über den vaterländischen Hilfsdienst vom 5. Dezember 1916. (Reichs-Gesetzbl. S. 1333).
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
IV. Feststellung des Wahlergebnisses
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
§ 19. Niederschrift des Wahlleiters (Wahlvorstand).
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Gesetz betr. den vaterländischen Hilfsdienst.
  • Title page
  • Preface
  • Remarks
  • Contents
  • Gesetz über den vaterländischen Hilfsdienst (Vom 5. Dezember 1916)
  • § 1
  • § 2
  • § 3
  • § 4
  • § 5
  • § 6
  • § 7
  • § 8
  • § 9
  • § 10
  • § 11
  • § 12
  • § 13
  • § 14
  • § 15
  • § 16
  • § 17
  • § 18
  • § 19
  • § 20
  • Ausführungsbestimmungen.
  • Erste Anordnungen für Durchführung des Gesetzes.
  • Bekanntmachung, betreffend Bestimmungen zur Ausführung des Gesetzes über den vaterländischen Hilfsdienst. (Vom 21. Dezember 1916.)
  • Bekanntmachung, betreffend Bestimmungen zur Ausführung des Gesetzes über den vaterländischen Hilfsdienst. (Vom 30. Januar 1917.)
  • Anweisung über das Verfahren bei den auf Grund des Hilfsdiensgesetzes gebildeten Ausschüssen. (Vom 30. Januar 1917.)
  • Ausführungsbestimmungen für die Arbeitsausschüsse nach § 11 des Hilfsdienstgesetzes (Geltungsbereich: Preußen)
  • § 1
  • § 2
  • § 3
  • § 4
  • § 5
  • § 6
  • § 7
  • § 8
  • § 9
  • Wahlordnung für die Wahl der Arbeitsausschüsse und Angestelltenausschüsse nach § 11 des Gesetzes über den vaterländischen Hilfsdienst vom 5. Dezember 1916. (Reichs-Gesetzbl. S. 1333).
  • I. Allgemeine Bestimmungen
  • II. Vorbereitung der Wahl.
  • III. Stimmabgabe.
  • IV. Feststellung des Wahlergebnisses
  • § 14. Im allgemeinen.
  • § 15. Berechnung der jeder Vorschlagsliste zugefallenen Stimmenzahl.
  • § 16. Verteilung der Mitgliederstellen auf die Vorschlagslisten.
  • § 17. Verteilung der Bewerber innerhalb der Vorschlagslisten.
  • § 18. Ersatzmänner.
  • § 19. Niederschrift des Wahlleiters (Wahlvorstand).
  • § 20. Berufung von Ausschußmitgliedern und Ersatzmännern durch den Wahlvorstand.
  • § 21. Beteiligung abwesender Wahlberechtigter an der Wahl.
  • § 23. Bekanntmachung des Wahlergebnisses.
  • V. Anfechtung und Ungültigkeit der Wahl.
  • VI. Ersatz und Stellvertretung von Ausschußmitgliedern.
  • VII. Schlußbestimmung.
  • Anhang.
  • 1. Muster zum Wahlausschreiben (§ 6 der Wahlordnung).
  • 2. Muster für die Bekanntmachung nach § 11 Abs. 1 Satz 1 der Wahlordnung.
  • 3. Muster zur Vorschlagsliste (§ 8 der Wahlordnung).
  • 4. Muster zur Berechnung des Wahlergebnisses und für die Niederschrift (§ 19 Abs. 1 und 3 der Wahlordnung).
  • 5. Muster zur Mitteilung an die Gewählten oder Berufenen (§ 22 der Wahlordnung).
  • 6. Muster zur Bekanntmachung des Wahlergebnisses (§ 23 der Wahlordnung).
  • Bildung und Inkrafttreten der Schlichtungsausschüsse.
  • Richtlinien für die Heranziehung der Arbeitsnachweise zur Arbeitsvermittlung für den vaterländischen Hilfsdienst.
  • Allgemeine Gesichtspunkte.
  • Organisation.
  • Muster von Dienstverträgen für Hilfsdienstpflichtige.
  • Bemerkung: Zu dem vorstehenden Muster eines Dienstvertrages wird bemerkt:
  • Vom Abkehrschein.
  • 1. Musterfür den Abkehrschein, den der Arbeitgeber ausstellt:
  • 2. Muster für die Bescheinigung, die der Schlichtungsausschuß ausstellt:

Full text

— 49 — 
§ 19. 
Niederschrift des Wahlleiters (Wahlvorstandes). 
Soweit eine Stimmabgabe nach den §§ 12, 13 stattgefunden 
hat, stellt der Wahlleiter (Wahlvorstand) in eine Niederschrift 
die Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen, die jeder 
Liste zugefallene Stimmenzahl, die berechneten Höchstzahlen, 
deren Verteilung auf die Listen, die Zahl der für ungültig er- 
klärten Stimmen und die Namen der Gewählten fest.) 
Entsprechend ist zu verfahren, wenn die Wahl nach § 11 
Abs. 2 Satz 1 und 2 ohne Stimmabgabe oder wenn eine Beru- 
fung von Mitgliedern und Ersatzmännern nach § 11 Abs. 1 
Satz 2 ohne Stimmabgabe oder wenn eine Berufung von Mit- 
gliedern und Ersatzmännern nach § 11 Abs. 1 Satz 2 oder nach 
§ 11 Abs. 2 Satz 3 stattgefunden hat. 
Die Niederschrift ist vom Wahlleiter (Wahlvorstande) zu 
unterschreiben. s 20 
Berufungvon Ausschußmitgliedern und Ersatz- 
männern durch den Wahlvorstand. 
Soweit Mitglieder= und Ersatzmännerstellen durch Wahl 
nicht besetzt sind, hat der Wahlleiter (Wahlvorstand) Mitglieder 
und Ersatzmänner zu berufen. Für so berufene Ersatzmänner 
ist eine Reihenfolge schriftlich festzustellen. Diese Feststellung 
ist vom Wahlleiter (Wahlvorstande) zu unterschreiben. 
Werden für die zugelassenen mehreren Vorschlagslisten 
keine Stimmen abgegeben, so gilt Abs. 1 entsprechend. Dabei 
sind zunächst die in den Vorschlagslisten benannten Bewerber 
zu berücksichtigen. s 21 
Beteiligung abwesender Wahlberechtigter an 
der Wahl. 
Auch denjenigen Wahlberechtigten, welche im Auftrage des 
Betriebunternehmers auf Reisen abwesend sind, (z. B. Ge- 
schäftsreisende, Monteure, Schiffsmannschaften in Binnenschiff- 
fahrtsbetrieben) ist möglichst Gelegenheit zur Beteiligung an 
der Wahl zu geben. Zu diesem Zwecke ist darauf Bedacht zu 
*) Ein Muster für die Niederschrift sowie Beispiele für die 
Ermittlung des Wahlergebnisses sind im Anhang unter Nr. 4 
abgedruckt. 
  
4
	        

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