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Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1835. (26)

Access restriction

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Copyright

There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1835. (26)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

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Gesetzsammlung

Persistent identifier:
gs_preussen
Title:
Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Gesetzsammlung
Collection:
Kingdom of Prussia.
Year of publication.:
1810
1906
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Gesetzblatt-Jahrgang

Persistent identifier:
gs_preussen_1810
Title:
Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten. 1810.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Gesetzsammlung
Volume count:
1
Publishing house:
Georg Decker
Document type:
Gesetzblatt-Jahrgang
Collection:
Kingdom of Prussia.
Year of publication.:
1810
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück No. 4.
Volume count:
4
Document type:
Gesetzsammlung
Structure type:
Law Gazette

Law

Title:
(No. 8.) Edikt über die Aufhebung der Natural-, Fourage- und Brod-Lieferung.
Volume count:
8
Document type:
Gesetzsammlung
Structure type:
Law

Contents

Table of contents

  • Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten.
  • Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1835. (26)
  • Title page
  • Blank page
  • Chronologische Uebersicht
  • Druckfehler-Berichtigung [zu den Seiten 1., 9., 180., 214.]
  • Stück No. 1. (1)
  • Stück No. 2. (2)
  • Stück No. 3. (3)
  • Stück No. 4. (4)
  • Stück No. 5. (5)
  • Stück No. 6. (6)
  • Stück No. 7. (7)
  • Stück No. 8. (8)
  • Stück No. 9. (9)
  • Stück No. 10. (10)
  • Stück No. 11. (11)
  • Stück No. 12. (12)
  • Stück No. 13. (13)
  • Stück No. 14. (14)
  • Stück No. 15. (15)
  • Stück No. 16. (16)
  • Stück No. 17. (17)
  • Stück No. 18. (18)
  • Stück No. 19. (19)
  • Stück No. 20. (20)
  • Stück No. 21. (21)
  • Stück No. 22. (22)
  • Stück No. 23. (23)
  • Stück No. 24. (24)
  • Stück No. 25. (25)
  • Stück No. 26. (26)
  • Stück No. 27. (27)
  • (No. 1678. a.) Bekanntmachung des Allerhöchst genehmigten und bestätigten Regulativs, die sanitäts-polizeilichen Vorschriften bei den am häufigsten vorkommenden ansteckenden Krankheiten enthaltend. Vom 28sten Oktober 1835. (1678)
  • (No. 1678. b.) Allerhöchste Kabinetsorder vom 8ten August 1835., womit das Regulativ über die sanitäts-polizeilichen Vorschriften bei den am häufigsten vorkommenden ansteckenden Krankheiten bestätigt wird. (1678)
  • Sanitäts-polizeiliche Vorschriften bei den am häufigsten vorkommenden ansteckenden Krankheiten.
  • Inhalt.
  • Sanitäts-polizeiliche Vorschriften bei ansteckenden Krankheiten.
  • Beilage A. [Zu §. 19.] Anweisung zum Desinfektionsverfahren. (A)
  • Beilage B. [Zu §. 6. 3)] Anhang zur Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten des Jahrganges 1835. Beilage B. zu No. 27. gehörig. (B)
  • Belehrung über ansteckende Krankheiten.
  • Stück No. 28. (28)
  • Stück No. 29. (29)
  • Sechstes Sachregister zur Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten. Enthält die Jahrgänge 1831. 1832. 1833. 1834. 1835.

Full text

— 51 — 
wieder ihren gewoͤhnlichen Aufenthaltsort zu erreichen und, hier angelangt, find sie gegen bekannte 
Personen mehrentheils. sehr freundlich, nur einzelne benehmen sich etwas scheu und furchtsam, als ob 
sie Strafe besorgten. « « 
Z-DicFreßlustvekliektsich,mcistschonbeimEinkkiktehekKrankheit,besiimmkaberam 
2ten Tage derselben. Namentlich nehmen tolle Hunde keine festen Nahrungsmittel zu sich; etwas 
Suppe und dabei einige Brocken Fleisch ober weichen Brodts verschlucken manche wohl noch zu An- 
fange der Krankheit, doch auch nur in sehr geringer Menge. — 
4. Dagegen zeigen die meisten tollen Hunde einen Appetit auf Dinge, die ihnen sonst zur 
Nahrung nicht kienen, und verschlucken sie wirklich, z. B. Holz, Erde, Stroh, Torf, leber, wollene 
Lappen u. dergl.) manche lecken duch ihren eigenen Urin oder gsen sogar ihren Koth. 
5. Dergleichen Hunde leiden gewöhnlich an Leibesverstopfung, doch zuweilen nur während 
2 —3 Tagcz nach dieser Zeit geht der Koth, und zwar bei manchen in der gewöhnlichen Beschaffen- 
heit, ab, bei anderen erscheint er dünnftüssig und sehr übelriechend. «- » 
.MancheHunbeleidenanErbrechcmdasohnebesondekeVeranlassimgeintritt- 
7. Die meisten haben eine große Neigung, kalte Gegenstände zu belecken, z. B. Steine, 
Wände, Nagelköpfe in den Dielen und dergl. " « 
s.EbensowcrbcndiemeistenvonstarkcmDukstegequälr.Slesieckenbaheksehrhäusig 
baöMaulinsWasscyleckenvieldavontmbversuchcmcshinunkcrzuschluckemntanchettgelingtfolches, 
wenigstens zum Theil, auch wirklich, anderen läuft jedoch alles Wasser wieder aus dem Maule heraus. 
Wirklich wasserschen ist jedoch kein koller Hund (wie man sonst wohl geglaubt hat) und 
man kann daher zu eigenem und zu Anderer Unglück in einen hochst traurigen Irrehum verfallen, 
wenn man blos deshalb, weil eiy Hund noch Wasser leckt und schlürft, wenn sonst die Zeichen der 
Wuth bei ihm vorhanden sind, glaubt: daß derselbe nicht toll seyn könne. 1 
9. Wenn die Krankheit in Folge eines früheren Bisses von einem tollen Hunde u. f. w. 
entstanden ist, so belecken die Thicre sehr häußig diesenigen Stellen ihres beibes, woran sich die Biß- 
narben befinden; können sie dieselbe aber nicht mic der Zunge erreichen, wie z. B. am Kopfe, so kratzen 
sie sich doch mit den Pfoten. Manche kollen Hunde lecken dergleichen Stellen so heftig, daß sie blur- 
rünstig werden, und zutveilen beißen sie dieselben sogar blutig. « 
10. Fast bei allen an der rasenden Wuth leidenden Hunden findet sich Beißsucht. Diese 
tritt balb früher, bald spiäter ein und aͤußert sich abwechselnd in verschledenen Zeiten und in sehr ver- 
schiedenem Grade. Bei Hunden, die fruͤher phlegmatisch und sehr gutmuͤthig waren, ist sie gewoͤhnlich 
nur sehr gering, sehr bedeutend dagegen bei schon sonst beißlgen und hitzigen Hunden. Diese erkragen 
dann gar keine Zurechtweisung und noch weniger Strafe; beifßen in die Kette, den Stock und Alles, 
was sich ihnen nut naͤhert; arbeiten gegen Thuͤr und Waͤnde ihrer Behaͤltnisse mit Heftigkeit, so daß 
ste sich zuweilen die Zähne ausbrechen; fallen jedes lebende Wesen, das sie erreichen können, beißend 
an und verfolgen andere Thiere mitunter wahrhaft wüthend bis in Wohnhäuser und Ställe. Am 
frühsten und heftigsten äußert sich die Beißsucht gegen Katzen und Federvieh, dann gegen Hunde und 
zuletzt gegen Menschen. Gegen des Hundeß eigenen Herrn scheint sie in den meisten Fällen verhält- 
nißmäßig am wenigsten heftig zu seyn, obgleich sie auch gegen ihn — wie so mancher Unglücksfall 
bewies, — oft genug ohne alle sonstige Veranlassung eintritk. 
11. Ein sehr konstantes und wichtiges Keunzeichen der Tollheit bei jedem Hunde ist: 
ganz eigenthümliche Veränderung des Bellens und der Stimme überhaupt. 
Das Bellen geschieht nämlich nicht, wie bei gesunden Hunden, in mehreren einzeluen, kurz 
auf einander folgenden, aber Koch deutlich von einander gekreunten bauten oder Schlägen, sondern der 
tolle Hund stößt nur immer Einen Laut aus, der zuerst bellend ist, dann aber in ein kurzes Geheul 
übergeht, so daß dac Ganze gleichsam als ein Mittelding zwischen Bellen und Heulen erscheint. Die 
Stimme ist dabei bald etwas höher, bald etwas tiefer, als im gesunden Zustande, zugleich aber auch 
rauh, etwas heiser und widerlich. — Dabei hält der bellende kolle Hund das Maul mehr in die 
Höhe, als der gesunde. Mancher bellt oder heult übrigens viel, ein anderer nur wenig:; oft wechselt 
dies im Verlaufe der Krankheit, je länger aber dieselbe dauerk, kesto heiserer wird die Stimme. 
12. Sehr häufig sieht man tolle Hunee in kie Lufe schnappen, als ob sie herumfliegende 
Jusekten fangen wollten, — wenn auch dergleichen nicht wirklich vorhanden sind. 
13. NManche suchen Papierstückchen, Stroh und dergleichen sortwährend unter ihren Leib zu 
scharren, als ob sic diesem dadurch eine weiche Unkerlage berciten wollten. 1. ucb 
2 14. Ueber- 
2
	        

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Gesetzblatt-Jahrgang

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