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Impf-Friedhof.

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Bibliographic data

fullscreen: Impf-Friedhof.

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Gesetzsammlung

Persistent identifier:
gs_preussen
Title:
Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Gesetzsammlung
Collection:
Kingdom of Prussia.
Year of publication.:
1810
1906
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Gesetzblatt-Jahrgang

Persistent identifier:
gs_preussen_1814
Title:
Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten. 1814.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Gesetzsammlung
Volume count:
5
Publishing house:
Georg Decker
Document type:
Gesetzblatt-Jahrgang
Collection:
Kingdom of Prussia.
Year of publication.:
1814
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück No. 13.
Volume count:
13
Document type:
Gesetzsammlung
Structure type:
Law Gazette

Law

Title:
(No. 241.) Allerhöchste Kabinetsorder vom 15ten August 1814., betreffend das Vorzugsrecht der von einzelnen Mitgliedern einer Damm-Sozietät für andere derselben, zur Wiederherstellung durchbrochener Dämme etc. geleisteten Vorschüsse.
Volume count:
241
Document type:
Gesetzsammlung
Structure type:
Law

Full text

— 230 — 
b) Meine ganze Familie erkrankte ebenfalls. Ich hatte dadurch 
Unkosten in Höhe von etwa 3000 Mark. 
Später erfuhr ich, daß mein Kind in allen medizinischen 
Fachblättern abgebildet war und auf meinen Fall hin eine 
Aenderung des Impfgesetzes vorgenommen worden ist. (7) Mir 
wurde dies alles erst nach zwei Jahren, also jetzt, bekannt, da 
mir die ursprüngliche Krankheit meines Kindes verheimlicht 
wurde. Ich selbst habe als Impfgegner wegen Verweigerung 
des Impfens mehrere Strafen bezahlen müssen, sogar Gerichts- 
verhandlungen deshalb gehabt.“ 
(Sollte mir einer der Leser diesen Fall in einer der medizinischen 
Zeitschriften nachweisen können, so bitte ich um Mitteilung. Bis jetzt 
war mein Nachforschen ohne Erfolg.) 
621. Wildenfels. „Wenn ich nicht Beamter wäre, würde ich 
überhaupt nicht impfen lassen, da bei meinen beiden anderen Töchtern 
sich noch jetzt die schädlichen Folgen der Impfung zeigen. Mir tut 
mes im Innersten der Seele weh, daß ich nun auch mein drittes, 
munteres, herziges, gesundes Töchterchen zur schrecklichen Schlachtbank 
der vielgepriesenen Impfung bringen soll.“ 
622. Würzburg. Der Sohn des Lehrers Wendelin E. in E. 
wurde im 11. Jahr geimpft und zwar, weil ihm der Bezirkzarzt kein 
Zeugnis für die höhere Schule ausstellen wollte. Er wurde daraufhin 
sehr krank und bekam einen gefährlichen Abszeß. 
623. Mainz. Frau Fr. Z. schrieb am 30. 12. 1910: „Eins 
meiner Kinder bekam nach der Impfung einen Ausschlag, der erst 
nach 1½ Jahren heilte.“ 
624. Maulbronn. Frau M. M. schrieb am 1. 2. 1911: „Sechs 
tiefe Schnitte waren es, die meine jüngste Schwester auf's Kranken- 
lager warfen, trotzdem sie vor dem Impfen ein gesundes, kräftiges 
Kind war. Wir entstammen einer sehr gesunden Familie. Der 
damalige Impfarzt gab selbst zu, daß er zu stark geimpft habe und 
konnte uns nur damit vertrösten, daß sich bis zum 21. Jahr alles 
wieder verwachsenm und bessern werde. Welch ein Trost für die 
Eltern! — — Als sie im 12. Jahr in der Schule geimpft werden 
sollte, zeigte der Impfarzt nur den stark vernarbten Arm den anderen 
Aerzten — ohne zu impfen! Sie hatte beim erstenmal als 3/jähriges 
Kind genug bekommen. 
Es find mir auch Fälle bekannt, daß Kinder nach dem Impfen wegen 
bösartiger Ausschläge in ärztliche Behandlung genommen werden mußten.“
	        

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