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Deutschland unter Kaiser Wilhelm II. Erster Band. (1)

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Bibliographic data

fullscreen: Deutschland unter Kaiser Wilhelm II. Erster Band. (1)

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Gesetzsammlung

Persistent identifier:
gs_preussen
Title:
Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Gesetzsammlung
Collection:
Kingdom of Prussia.
Year of publication.:
1810
1906
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Gesetzblatt-Jahrgang

Persistent identifier:
gs_preussen_1819
Title:
Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1819.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Gesetzsammlung
Volume count:
10
Place of publication:
Berlin
Publishing house:
Königliche Hofbuchdruckerei Decker
Document type:
Gesetzblatt-Jahrgang
Collection:
Kingdom of Prussia.
Year of publication.:
1819
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Appendix

Title:
Anhang zur Gesetz Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten.
Document type:
Gesetzsammlung
Structure type:
Appendix

Law

Title:
No. 1. Haupt-Konvention zu Vollziehung des, zwischen Ihro Königl. Majestäten von Preußen und von Sachsen zu Wien am 18ten Mai 1815. abgeschlossenen Friedens-Traktats und zu näherer Bestimmung der, durch diesen Traktat veranlaßten Auseinandersetzungen und Ausgleichungen. [Geschehen zu Dresden, am 28sten August 1819. Die Ratifikationen obiger Konvention sind am 11ten November d. J. zu Dresden ausgewechselt worden.]
Volume count:
1
Document type:
Gesetzsammlung
Structure type:
Law

Supplement

Title:
Beilage Litt. A. (Zu Art. IV. §. 5. der Hauptkonvention.) Uebersicht sämmtlicher Steuer-Kredit-Kassen-Schulden und deren Abtheilung.
Document type:
Gesetzsammlung
Structure type:
Supplement

Contents

Table of contents

  • Deutschland unter Kaiser Wilhelm II.
  • Deutschland unter Kaiser Wilhelm II. Erster Band. (1)
  • Title page
  • Kaiser Wilhelm II.
  • Title page
  • Deutsche Politik -- Fürst v. Bülow, Kanzler des Deutschen Reiches, am 7. 2. 1902.
  • Erstes Buch. Deutsche Politik. Von Bernhard Fürst von Bülow.
  • Zweites Buch. Staat und Verwaltung.
  • 1. Staats- und Verwaltungsrecht. Von Geh. Justizrat Dr. Zorn.
  • 2. Die Selbstverwaltung. Von Dr. Siegfried Körte.
  • 3. Die Reichsversicherung. Von Dr. Fritz Stier-Somlo.
  • 4. Finanzen und Steuern. Von Dr. Karl Theodor von Eheberg.
  • Vorbemerkung.
  • 1. Das Ausgabewesen. Die Ausgaben im allgemeinen.
  • 2. Die Einnahmen und das Schuldenwesen. Das Einnahmewesen im allgemeinen.
  • 3. Abschließende Betrachtungen.
  • Drittes Buch. Die Entwicklung des Rechts.
  • Viertes Buch. Die deutsche Wehrmacht.
  • Fünftes Buch. Die Kolonien.
  • Inhaltsverzeichnis.
  • Abbildungssammlung

Full text

  
106 Finanzen und Steuern. II. Buch. 
  
Im allgemeinen darf man bei Betrachtung der Ausgaben mit der Anerkennung 
nicht zurückhalten, daß der Reichstag die erforderlichen Mittel dem Reiche zur Ver- 
fügung gestellt hat. Selbst für die großen und oft heiß umstrittenen Forderungen der 
Heeres- und Marineverwaltung hat sich immer eine Mehrheit finden lassen. Die früher 
auch bei manchen bürgerlichen Parteien übliche NRechthaberei und unfruchtbare Negation 
ist einer großzügigeren Auffassung und besserer Einsicht gewichen. Daß der Reichstag 
die großen Ansprüche der Heeres- und Marineverwaltung im Sommer dieses Zahres 
mit einer erdrückenden Mehrheit bewilligt hat, ist ein Ruhmesblatt in seiner Ge- 
schichte. Er hat damit die Auffassung der KReichsregierung gebilligt und den veränderten 
politischen Verhältnissen mit einsichtsvoller patriotischer Gesinnung Rechnung getragen. 
Der Artikel 70 der Reichsver- 
fassung verwies in seiner ur- 
sprünglichen Gestalt das Reich 
zur Bestreitung seiner Ausgaben in erster Linie auf die Uberschüsse der Vorjahre, dann 
auf die gemeinschaftlichen Einnahmen aus den Zöllen, den gemeinschaftlichen Verbrauchs-- 
steuern und dem Post- und Telegraphenwesen. „Insoweit dieselben“, heißt es dann wört- 
lich, „durch die Einnahmen nicht gedeckt werden, sind sie, solange Reichssteuern nicht ein- 
geführt sind, durch Beiträge der einzelnen Bundesstaaten nach Maßgabe ihrer Bevölke- 
rung aufzubringen, welche bis zur Höhe des budgetmäßigen Betrags durch den Reichs- 
kanzler ausgeschrieben werden.“ 
Die wachsenden Bedürfnisse des Reiches machten aber bald eine Ergänzung dieser 
dürftigen finanziellen Ausstattung erforderlich. Schon bis zum JZahre 1888/89 hatte 
sich der ursprünglich enge Umkreis der Einnahmen erheblich erweitert; und ein Blick 
in den Voranschlag des Jahres 1913 zeigt eine große Anzahl neu hinzugekommener 
Abgaben und eine sehr starke Steigerung des Erträgnisses der 1888/89 bereits vorhandenen. 
Die folgende Ubersicht über die dauernden Einnahmen für die Jahre 1872, 1888/89 und 
1912 tut dies einleuchtend dar. 
2. Die Einnahmen und das Schuldenwesen. 
Das Einnahmewesen im allgemeinen. 
  
  
Einnahmen des Reiches in 1000 M. 
  
A. Erwerbseinkünfte!) 1872 1888/89 1912 
Post und Telegraphie 14 054 31 719 112 835 
Eisenbahnverwaltung 5 525 20 338 31 391 
Reichsdruckerei — 1375 3181 
Bankwesen — 1 oss 15 264 
Summe A:z 19 579 54 520 162 671 
B. Zölle und Verbrauchssteuern. 
Zölle 94 878 283 149 703 470 
Tabaksteuer 1 300 10 841 11 325 
Sigarettensteuer — — 33 469 
Zuckersteuer 4121 9507 157 600 
Salzsteuer 24 623 41 287 59 660 
Branntweinsteuer 33 465 99 718 203 455 
i) Aur die Aberschusse. 
242
	        

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