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Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1821. (12)

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Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1821. (12)

law_collection

Persistenter Identifier:
gs_preussen
Titel:
Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten.
Erscheinungsort:
Berlin
Dokumenttyp:
law_collection
Sammlung:
preussen
Erscheinungsjahr:
1810
1906
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

law_collection_volume

Persistenter Identifier:
gs_preussen_1821
Titel:
Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1821.
Bandzählung:
12
Erscheinungsort:
Berlin
Herausgeber:
Königliche Hofbuchdruckerei Decker
Dokumenttyp:
law_collection_volume
Sammlung:
preussen
Erscheinungsjahr:
1821
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

law_gazette

Titel:
Stück No. 15.
Bandzählung:
15
Dokumenttyp:
law_collection
Strukturtyp:
law_gazette

law

Titel:
(No. 675.) Erhebungs-Rolle der Abgaben für die Jahre 1822---1824. Vom 25sten Oktober 1821.
Bandzählung:
675
Dokumenttyp:
law_collection
Strukturtyp:
law

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten.
  • Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1821. (12)
  • Titelseite
  • Leerseite
  • Chronologische Uebersicht
  • Druckfehler-Anzeige.
  • Stück No. 1. (1)
  • Stück No. 2. (2)
  • Stück No. 3. (3)
  • Stück No. 4. (4)
  • Stück No. 5. (5)
  • Stück No. 6. (6)
  • Stück No. 7. (7)
  • Stück No. 8. (8)
  • Stück No. 9. (9)
  • Stück No. 10. (10)
  • Stück No. 11. (11)
  • Stück No. 12. (12)
  • Stück No. 13. (13)
  • Stück No. 14. (14)
  • Stück No. 15. (15)
  • (No. 675.) Erhebungs-Rolle der Abgaben für die Jahre 1822---1824. Vom 25sten Oktober 1821. (675)
  • (No. 676.) Allerhöchste Kabinetsorder vom 2ten September 1821., wegen Bestrafung des von Militairpersonen begangen werdenden dritten Diebstahls. (676)
  • (No. 677.) Allerhöchste Kabinetsorder vom 4ten Oktober 1821., wegen der Fürstlichen Würde des derzeitigen Bischofs von Münster. (677)
  • (No. 678.) Allerhöchste Kabinetsorder vom 25sten Oktober 1821., wegen Annahme fremder Münzen in den Königlichen Kassen. (678)
  • Stück No. 16. (16)
  • Stück No. 17. (17)
  • Stück No. 18. (18)
  • Stück No. 19. (19)
  • Stück No. 20. (20)
  • Drittes Sachregister zur Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten. Enthält die Jahrgänge 1818., 1819., 1820 und 1821.

Volltext

— 165 — 
Gesetz= Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
SJNo. 15. 
  
(No. 675.) Erhebungs-Rolle der Abgaben für die Jahre 1822 — 1324. Vom 25östen 
Oktober 1821. 
Erhebungs-Nolle 
der 
Abgaben, welche von Gegenstaͤnden die entweder aus dem Auslande 
zum Verbrauch eingefuͤhrt, oder die durchgefuͤhrt werden, 
dbesgleichen 
von Gegenständen beim Ausgange aus dem Lande für die 
Jahre 1822 — 1824. entrichtet werden sollen. 
  
Erste Abtheilung. 
Gegenstände, welche gar keiner Abgabe unterworfen sind. 
  
Ganz frei bleiben: 
1) Ba, zum Verpflanzen, und Reben: 
2) Bienemlöcke mit lebenden Bienen; 
3) Branntweinspülich; 
4) Duͤnger ((thierischer oder Stall-); 
50 Eier; 
6) Erden und Erze, die nicht mit einem Zollsatze namentlich betroffen sind, als: 
Bolus, Bimsstein, Blutstein, Gips, Sand, Lehm, Mergel, Schmirgel, 
Trippel, Walker-Erde u. a. 
7) Erzeugnisse des Ackerbaues und der Viehzucht eines einzelnen von der Grenze 
durchschnittenen Landguts; 
8) Fische und Krebse (frische); 
Jahrgang 1821. Ce Gras, 
(Ausgegeben zu Berlin den 1sten November 1821.)
	        

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