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Vorgeschichte des Waffenstillstandes.

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Bibliographic data

fullscreen: Vorgeschichte des Waffenstillstandes.

law_collection

Persistent identifier:
gs_preussen
Title:
Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten.
Place of publication:
Berlin
Document type:
law_collection
Collection:
preussen
Publication year:
1810
1906
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

law_collection_volume

Persistent identifier:
gs_preussen_1821
Title:
Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1821.
Volume count:
12
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Königliche Hofbuchdruckerei Decker
Document type:
law_collection_volume
Collection:
preussen
Publication year:
1821
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Index

Title:
Drittes Sachregister zur Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten. Enthält die Jahrgänge 1818., 1819., 1820 und 1821.
Document type:
law_collection
Structure type:
Index

Index

Title:
Drittes Sachregister zur Gesetzsammlung für die Königlich-Preußischen Staaten.
Document type:
law_collection
Structure type:
Index

Contents

Table of contents

  • Vorgeschichte des Waffenstillstandes.
  • Title page
  • Inhaltsverzeichnis.
  • Vorbemerkung.
  • Erste grundlegende Besprechungen. Aufgabe der Hoffnung auf Erzwingung des Friedens durch Sieg. Nr. 1 bis Nr. 3.
    Erste grundlegende Besprechungen. Aufgabe der Hoffnung auf Erzwingung des Friedens durch Sieg. Nr. 1 bis Nr. 3.
  • Vorbereitende Schritte zur Einleitung einer neutralen Vermittlungsaktion. Konflikt mit weitergehenden Schritten Östereich-Ungarns. Zusammenbruch Bulgariens. Nr. 4 bis Nr. 10.
  • Vorbereitende Schritte für ein Friedensangebot an den Präsidenten Wilson. Nr. 11. bis Nr. 20.
  • Drängen der Obersten Heeresleitung auf sofortige Absendung des Friedensangebotes. Erste deutsche Note und anschließende Aktenstücke. Nr. 21 bis Nr. 36.
  • Von der ersten Antwort Wilsons bis zur Erwiderung darauf. Nr. 37 bis Nr. 47.
  • Von der zweiten Note Wilsons bis zur Antwort darauf. Nr. 48 bis Nr. 66.
  • Aktenstücke über den U-Boot-Krieg während der Zeit vom 10. bis 24. Oktober 1918. Nr. 67 bis Nr. 75.
  • Von der dritten Note Wilsons bis zur Antwort darauf. Nr. 76 bis Nr. 85.
  • Von der Anhörung der Generale bis zur vierten Note Wilsons. Nr. 86 bis Nr. 101.
  • Abschluß des Waffenstillstandes. Nr. 102 bis Nr. 110.

Full text

— 11 — 
Im Anschluß an diese Note mehren sich die Aktenstücke, die von der Abdankung 
des Kaisers und des Kronprinzen handeln. Ob Wilson die Abdankung als Voraus- 
setzung bezeichnen will, geht nach der Auffassung des Auswärtigen Amts aus dem Text 
nicht klar hervor (Nr. 96), wohl aber verstärkt sich der Eindruck, daß die Abdankung, 
wenn sie freiwillig und vor der Entgegennahme der Waffenstillstandsbedingungen ge- 
schähe, die Verhandlungen erleichtern und klären würde (Nr. 77, 78, 94, 95, zu vgl. 
Nr. 59). Uber diese Frage ist mehr gesprochen, als schriftlich niedergelegt worden; die 
Dokumente sind daher nur lückenhaft. 
Ferner wird die Frage des Rücktritts von Hindenburgs und namentlich Luden- 
dorffs in diesem Lusammenhange erwogen. Die Frage verquickt sich mit dem Ver- 
langen des Kabinetts, noch andere Generale zu hören, ein Verlangen, das bisher wegen 
der Rücktrittsandrohung Ludendorffs immer wieder zurückgestellt worden war. Luden- 
dorff lehnt die Anhörung nochmals energisch ab (Nr. 82). In der Nachmittagssitzung 
vom 26. Oktober teilt von Payer mit, daß der Kaiser das Entlassungsgesuch Ludendorffs 
angenommen, dagegen Hindenburg bewogen habe, im Amte zu bleiben (ebenda). In 
dieses Stadium fällt die Mitteilung, daß Wien um einen Separatfrieden nachgesucht 
habe (Nr. 83, d4). Die deutsche Antwort an Wilson wird abgesandt (Nr. 85). 
Am 28. Oktober treffen die Generale von Mudra und von Gallvitz ein 
(Nr. 86). Sie äußern sich in dem Sinne, daß man noch die letzten Mittel zeigen 
müsse, um zu beweisen, daß es noch nicht zu schlecht stehe. Die ihnen während der 
Sitzung eröffnete Mitteilung von dem Sonderschritt Osterreichs ruft allerdings schwere 
Besorgnis und Zweifel an der Möglichkeit eines ernsteren Widerstandes hervor. 
Ein vergeblicher Austausch von Telegrammen mit Wien zur Verhinderung des 
Sonderfriedens und die Mitteilung von dem Waffenstillstand der Türkei folgen 
(Nr. 87 bis 92). Am 5. November erstattet der neue Ersie Generalquartiermeister 
Generalleutnant Gröner ein ausführliches Gutachten (Nr. 100). Inzwischen erlebt die 
ruhige Politik der konsequenten Fortführung des am 3. Oktober unwiderruflich ein- 
geleiteten Schrittes noch einen wichtigen Erfolg: Die Lansingsche Note trifft ein, in der 
ausdrücklich mitgeteilt wird, daß die alliierten Regierungen für den endgültigen 
Friedensvertrag die Wilsonschen Punkte mit zwei bestimmt bezeichneten Ausnahmen 
ebenfalls angenommen haben (Nr. 101). 
Es folgt der Abschluß des Waffenstillstandes (Nr. 102 bis 110). Die Be- 
dingungen für den Stillstand der Kämpfe sind maßlos. Aber eine Ablehnung ist nicht 
möglich. Der am 3. Oktober beschrittene Weg muß zu Ende gegangen werden. Nachdem 
einmal die deutsche Regierung auf Veranlassung der Obersten Heeresleitung damals selbst 
die Punkte Wilsons als ernsthafte Grundlage des Friedens bezeichnet und angenommen 
hatte und nachdem auch die Gegner sich auf diese Punkte verpflichtet haben, sieht das 
deutsche Volk den Krieg als abgeschlossen an. Wilson ist der populärste Mann im ganzen 
Lande, und trotz aller Entrüstung über die Härte des Waffenstillstandes hofft das 
Volk auf die Gestaltung des endgültigen Friedens nach unparteiischer Anwendung seiner 
Sätze. Jeder Versuch einer Hinausschiebung wäre jetzt dem Strom entgegengelaufen; 
wo die Mannschaften einen solchen Versuch vermuten, erheben sie sich. In diesem 
Stadium bestehen keine Meinungsverschiedenheiten mehr mit der Obersten Heeresleitung. 
Am 10. November funkt diese mit der Unterschrift Hindenburgs gleichzeitig nach 
Berlin und an die mit Foch verhandelnde Waffenstillstandskommission, in welchen 
Punkten versucht werden muß, Erleichterungen zu erreichen (Nr. 107). Das Telegramm 
endet mit den Worten: 
3½
	        

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