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Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1825. (16)

Zugriffsbeschränkung

Für diesen Datensatz liegt keine Zugriffsbeschränkung vor.

Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1825. (16)

law_collection

Persistenter Identifier:
gs_preussen
Titel:
Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten.
Erscheinungsort:
Berlin
Dokumenttyp:
law_collection
Sammlung:
preussen
Erscheinungsjahr:
1810
1906
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

law_collection_volume

Persistenter Identifier:
gs_preussen_1825
Titel:
Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1825.
Bandzählung:
16
Erscheinungsort:
Berlin
Herausgeber:
Königliche Hofbuchdruckerei Decker
Dokumenttyp:
law_collection_volume
Sammlung:
preussen
Erscheinungsjahr:
1825
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

law_gazette

Titel:
Stück No. 4.
Bandzählung:
4
Dokumenttyp:
law_collection
Strukturtyp:
law_gazette

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten.
  • Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1825. (16)
  • Titelseite
  • Leerseite
  • Chronologische Uebersicht
  • Druckfehler-Berichtigung. [zu Seite 98.]
  • Stück No. 1. (1)
  • Stück No. 2. (2)
  • Stück No. 3. (3)
  • Stück No. 4. (4)
  • Stück No. 5. (5)
  • Stück No. 6. (6)
  • Stück No. 7. (7)
  • Stück No. 8. (8)
  • Stück No. 9. (9)
  • Stück No. 10. (10)
  • Stück No. 11. (11)
  • Stück No. 12. (12)
  • Stück No. 13. (13)
  • Stück No. 14. (14)
  • Stück No. 15. (15)
  • Stück No. 16. (16)
  • Stück No. 17. (17)
  • Stück No. 18. (18)
  • Stück No. 19. (19)
  • Stück No. 20. (20)
  • Stück No. 21. (21)
  • Viertes Sachregister zur Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten. Enthält die Jahrgänge 1822., 1823., 1824. und 1825.

Volltext

Gesetz-Sammlung 
fuͤr die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
No. 4.— 
  
(No. 917.) Allerhöchste Kabinetgorder vom Zten Januar 1825., wegen einer Prällusions= 
Frist räcksichtlich der Zahlung der Reduktions-Aussälle an den Gnaden- 
Gehältern der Militair-Pensionaire. 
A## den Bericht des Departements für die Invaliden vom 20sten v. M., 
will Ich Mich damit einverstanden erklären, daß Behufs der von Mir be- 
fohlenen Zahlung der Reduktions-Ausfälle an den Gnadengehältern der 
Militair-Pensionaire, die unbekannten Erben der letzteren zur Angabe ihrer 
Ansprüche bffentlich und unter der Verwarnung aufgerufen werden, daß nach 
Ablauf einer neunmonatlichen Frist, vom Tage der Bekanntmachung, die 
Praklusion gegen sie unfehlbar eintreten werde. Ich beauftrage das Krieges- 
Ministerium, dem gemaß zu verfügen. 
Poksdam, den Zten Januar 1825. 
Friedrich Wilhelm. 
An das Kriegesministerium. 
Jabrgang 1825. D No. 918.) 
(Ausgegeben zu Berlin den 2ten April 1825.)
	        

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