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Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1825. (16)

Access restriction

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

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There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1825. (16)

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Gesetzsammlung

Persistent identifier:
gs_preussen
Title:
Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Gesetzsammlung
Collection:
Kingdom of Prussia.
Year of publication.:
1810
1906
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Gesetzblatt-Jahrgang

Persistent identifier:
gs_preussen_1825
Title:
Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1825.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Gesetzsammlung
Volume count:
16
Place of publication:
Berlin
Publishing house:
Königliche Hofbuchdruckerei Decker
Document type:
Gesetzblatt-Jahrgang
Collection:
Kingdom of Prussia.
Year of publication.:
1825
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück No. 4.
Volume count:
4
Document type:
Gesetzsammlung
Structure type:
Law Gazette

Law

Title:
(No. 919.) Allerhöchste Kabinetsorder vom 10ten Februar 1825., wegen der den minderjährigen Soldaten zu gestattenden Freiheit, ohne Zustimmung ihrer Eltern, nach geleisteter dreijähriger Dienstzeit, fortdienen zu können.
Volume count:
919
Document type:
Gesetzsammlung
Structure type:
Law

Contents

Table of contents

  • Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten.
  • Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1825. (16)
  • Title page
  • Blank page
  • Chronologische Uebersicht
  • Druckfehler-Berichtigung. [zu Seite 98.]
  • Stück No. 1. (1)
  • Stück No. 2. (2)
  • Stück No. 3. (3)
  • Stück No. 4. (4)
  • (No. 917.) Allerhöchste Kabinetsorder vom 3ten Januar 1825., wegen einer Präklusions-Frist rücksichtlich der Zahlung der Reduktions-Ausfälle an den Gnaden-Gehältern der Militair-Pensionaire. (917)
  • (No. 918.) Allerhöchste Kabinetsorder vom 8ten Februar 1825., betreffend die im Großherzogthum Posen aufgehobene Verpflichtung, bei Rechtsstreitigkeiten den Sühne-Versuch vor dem Friedens-Gericht vorangehen lassen zu müssen. (918)
  • (No. 919.) Allerhöchste Kabinetsorder vom 10ten Februar 1825., wegen der den minderjährigen Soldaten zu gestattenden Freiheit, ohne Zustimmung ihrer Eltern, nach geleisteter dreijähriger Dienstzeit, fortdienen zu können. (919)
  • (No. 920.) Allerhöchste Kabinetsorder vom 12ten Februar 1825., wegen Abtragung der von den Grundbesitzern an die Westpreußische Landschaft noch rückständigen Zinsen. (920)
  • (No. 921.) Tarif, nach welchem das Pflastergeld in der Stadt Wiedenbrück erhoben werden soll. Vom 20sten Februar 1825. (921)
  • (No. 922.) Tarif, nach welchem das Wegegeld in der Stadt Lünen erhoben werden soll. Vom 21sten Februar 1825. (922)
  • (No. 923.) Allerhöchste Kabinetsorder vom 6ten März 1825., wegen Ermäßigung des Portosatzes für ausländisches Papiergeld und alle Kourshabende Papiere. (923)
  • Stück No. 5. (5)
  • Stück No. 6. (6)
  • Stück No. 7. (7)
  • Stück No. 8. (8)
  • Stück No. 9. (9)
  • Stück No. 10. (10)
  • Stück No. 11. (11)
  • Stück No. 12. (12)
  • Stück No. 13. (13)
  • Stück No. 14. (14)
  • Stück No. 15. (15)
  • Stück No. 16. (16)
  • Stück No. 17. (17)
  • Stück No. 18. (18)
  • Stück No. 19. (19)
  • Stück No. 20. (20)
  • Stück No. 21. (21)
  • Viertes Sachregister zur Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten. Enthält die Jahrgänge 1822., 1823., 1824. und 1825.

Full text

— 140 — 
schlanke Türme (Minarets — Gebetstürme) erheben. Das Innere der Stadt ist 
unschön. Die Straßen sind schmal und selten gepflastert und daher zur Regenzeit 
mit großen Kotlachen angefüllt. Die einzigen Straßenreiniger sind die herren— 
losen Hunde. Sie laufen zu Tausenden in der Stadt umher und verschlingen 
den auf die Straße geworfenen Unrat mit Heißhunger. 
Andre wichtige Städte sind: Adrianopel, Saloniki, nächst Konstantinopel 
die größte Handelsstadt des Landes, und Philippopel, Hauptstadt der von 
einem selbständigen, christlichen Gouverneur verwalteten Provinz Ostrumelien. 
4. Zur Türkei gehört auch die Insel Kreta. 
b. Das Fürstentum Bulgarien, türkischer Vasallenstaat, Hauptstadt Söfia. 
e. Bosnien und Herzegowina, früher türkisch, steht jetzt unter Osterreichs 
Verwaltung. 
d. Das Fürstentum Montenegro mit der Hauptstadt Cetinje ktschettinjel. 
e. Das Königreich Serbien mit der Hauptstadt Belgrad. 
k. Das Königreich Rumänien mit der Hauptstadt Bukarest (200 T.). 
g. Das Königreich Griechenland. Städte: Athen (Hauptstadt 120 T.), 
Korinth, am gleichnamigen Meerbusen, früher Hauptort für die Ausfuhr von 
„Korinthen"“. Inseln: Euböa, die Cykladen und die jonischen Inseln. 
  
Asien. 
Asien ist der größte Erdteil und etwa 4 ½ mal so groß wie Europa. Von den 
Bewohnern (825 M.) sind noch über 600 M. Heiden; außerdem bekennen sich 80 M. 
zur mohammedanischen Religion erst ein kleiner Teil ist für das Christentum gewonnen. 
22. Das russische Afien. (1½ mal so groß wie Europa — 19 M. E.) 
Das russische Asien umfaßt Sibirien, Kaukasien und Turän oder West- 
turkistan. Ein mächtiger Gebirgsrand (Altäi, Kaukasus u. s. w.) verschließt 
im Süden den warmen Lüften den Zugang, während die Ebene im Norden den 
kalten Winden ungehindert den Eintritt gestattet. Daher herrschen hier sehr kalte 
Winter, während die Sommer infolge des Festlandklimas verhältnismäßig heiß sind. 
(S. 94.) Die große sibirische Tiesebene wird von gewaltigen Flüssen, dem Ob, 
Jenisséi und der Lena, durchströmt. Da die Flüsse fast 9 Monat des Jahres 
hindurch mit Eis bedeckt sind, so haben sie für die Schiffahrt nur geringen Wert. 
Die Halbinsel Kamtschatka — etwa so groß wie Italien — ist mit einer Doppel- 
reihe thätiger Vulkane besetzt, die zum Teil die Höhe des Montblanc haben. 
1. Sibirien. Gewöhnlich stellt man sich ganz Sibirien als eine endlose 
Einöde voller Eis und Schnee vor. Das gilt jedoch nur von dem nördlichen 
Teile des Landes. Der Süden hat ein sehr erträgliches Klima, und in den weiten, 
fruchtbaren Ebenen gedeihen Getreide und Früchte aller Art. Etwas weiter nach 
der Mitte des Landes zu gelangen wir in das Reich der Nadelwälder. Hier sind 
nur noch die Thäler angebaut. In den endlosen Wäldern ist die Heimat des Zobels, 
des Hermelins u. a. Pelztiere. Als Haustiere finden wir nur das Renntier und den 
Hund. Ganz im Norden dehnt sich eine endlose Steppe, die Tundra, aus. 
9 Monat des Jahres hindurch bildet sie ein weites Schneefeld, und in dem 
kurzen Sommer taut der Boden kaum 1 m tief auf. — In ganz Sibirien wohnen 
nicht soviel Menschen wie in London, nämlich nur etwa 4 Mill. (Auf 5 qkm 
kommen im Durchschnitt 2 Menschen. Vergleiche S. 1151!) Es sind dies teils
	        

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