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Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1832. (23)

Zugriffsbeschränkung

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Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1832. (23)

law_collection

Persistenter Identifier:
gs_preussen
Titel:
Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten.
Erscheinungsort:
Berlin
Dokumenttyp:
law_collection
Sammlung:
preussen
Erscheinungsjahr:
1810
1906
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

law_collection_volume

Persistenter Identifier:
gs_preussen_1832
Titel:
Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1832.
Bandzählung:
23
Erscheinungsort:
Berlin
Herausgeber:
Königliche Hofbuchdruckerei Decker
Dokumenttyp:
law_collection_volume
Sammlung:
preussen
Erscheinungsjahr:
1832
DDC-Sachgruppe:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

law_gazette

Titel:
Stück No. 3.
Bandzählung:
3
Dokumenttyp:
law_collection
Strukturtyp:
law_gazette

law

Titel:
(No. 1338.) Verordnung, wegen der nach dem Gesetze vom 27sten März 1824., die Anordnung der Provinzialstände im Großherzogthum Posen betreffend, vorbehaltenen Bestimmungen. Vom 15ten Dezember 1830.
Bandzählung:
1338
Dokumenttyp:
law_collection
Strukturtyp:
law

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten.
  • Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1832. (23)
  • Titelseite
  • Leerseite
  • Chronologische Uebersicht
  • Stück No. 1. (1)
  • Stück No. 2. (2)
  • Stück No. 3. (3)
  • (No. 1338.) Verordnung, wegen der nach dem Gesetze vom 27sten März 1824., die Anordnung der Provinzialstände im Großherzogthum Posen betreffend, vorbehaltenen Bestimmungen. Vom 15ten Dezember 1830. (1338)
  • (No. 1339.) Deklaration der §§. 17. und 18. des Gesetzes vom 21sten April 1825., wegen der den Grundbesitz betreffenden Rechtsverhältnisse etc. in den Landestheilen, welche vormals zum Königreiche Westphalen gehört haben. Vom 15ten Januar 1832. (1339)
  • (No. 1340.) Allerhöchste Kabinetsorder vom 9ten Februar 1832., betreffend die Ernennung des wirklichen Geheimen Raths v. Kamptz und des Ober-Landesgerichts-Vize-Präsidenten Mühler in Breslau, zu Justizministern. (1340)
  • Stück No. 4. (4)
  • Stück No. 5. (5)
  • Stück No. 6. (6)
  • Stück No. 7. (7)
  • Stück No. 8. (8)
  • Stück No. 9. (9)
  • Stück No. 10. (10)
  • Stück No. 11. (11)
  • Stück No. 12. (12)
  • Stück No. 13. (13)
  • Stück No. 14. (14)
  • Stück No. 15. (15)
  • Stück No. 16. (16)
  • Stück No. 17. (17)
  • Stück No. 18. (18)
  • Stück No. 19. (19)
  • Stück No. 20. (20)
  • Stück No. 21. (21)
  • Stück No. 22. (22)

Volltext

Artikel II. 
Dit von ber Ritterschaft nach dem Gesetze vom 27ften Maͤrz 1824. zu 
bestellenden zwei und zwanzig Abgeordneten werden dergestalt vertheilt, daß zu 
waͤhlen hat: 
4 die Ritterschaft des lanbraͤthlichen Kreises Posen........ Abgeordneter 
2 ¾l " 2 Schrimm. ..... 
3 - 2 2 2- - Schroda 1 6 
4) - 2 - 2 * Wreschen ...... 1 " 
5) 2 2 * 2 " Pleschen .-* 1 - 
6) -N " 2 2 Abdelnau 1 " 
7P - 2 2 2 Ostrzeszow .1 " 
8) 2 - 2 2 * Krotosznn. 1 - 
9) 2 2 - 2 2 Kroͤben .... . . . 1 - 
10) - - 2 „ Fraustadt. 1 - 
11) - - - 2 Reosten.. . 1 " 
12) 2 2 2 : Samtrr 1 - 
13) - 2 „ Inowrackaw 1 " 
14) 2 - : Gnesen.. 1 r 
15) - - - anmi 1 - 
16)= - 2 2 Schubin. 1 " 
1 7) 2 2 2 2 Wirsitz. 1 - 
18) - 2 Birnbaum 1 I 
19) die Nitterschaft der kbrihmn Bomst und Meserih.. Abgeoren. 
20) Buk und Obornick 
21) 2 - Bromberg u. Mozilts 1 - 
22) 2 2 2 Czarnikau u. Chodziesen 1 " 
Artikel III. 
Von den dem Stande der Städte zugestandenen sechszehn Deputirten 
baben zu wählen: 
1) die Stadt YWosseern 2 Dermirte 
2) - Rawicz .............. .. - 
3) " dsssasasaseseseeeeIIII 1 - 
4) - -2 Fraustabt ..... ...................»..»....» 1 - 
5) - 2 Weseritz ... ... ........................ . ... 1 - 
6) 2 2 Bromberg . . ... 4 „ 
# ——————° 22 2 2 2 2 222 
7) R Gnesen 
8) die tleinen mit Virilstimmen nicht beheüigten S Städte in den 
Kreisen Birnbaum, Bomst und Meseritz. i-
	        

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