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Deutschland unter Kaiser Wilhelm II. Dritter Band. (3)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

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Bibliographic data

fullscreen: Deutschland unter Kaiser Wilhelm II. Dritter Band. (3)

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Gesetzsammlung

Persistent identifier:
gs_preussen
Title:
Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Gesetzsammlung
Collection:
Kingdom of Prussia.
Year of publication.:
1810
1906
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Gesetzblatt-Jahrgang

Persistent identifier:
gs_preussen_1845
Title:
Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1845.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Gesetzsammlung
Volume count:
36
Place of publication:
Berlin
Publishing house:
Königliche Hofbuchdruckerei Decker
Document type:
Gesetzblatt-Jahrgang
Collection:
Kingdom of Prussia.
Year of publication.:
1845
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück Nr. 5.
Volume count:
5
Document type:
Gesetzsammlung
Structure type:
Law Gazette

Law

Title:
(Nr. 2541.) Allgemeine Gewerbeordnung. Vom 17. Januar 1845.
Volume count:
2541
Document type:
Gesetzsammlung
Structure type:
Law

Contents

Table of contents

  • Deutschland unter Kaiser Wilhelm II.
  • Deutschland unter Kaiser Wilhelm II. Dritter Band. (3)
  • Abbildungssammlung.
  • Title page
  • Blank page
  • Title page
  • Blank page
  • Siebentes Buch. Das Verkehrswesen.
  • Achtes Buch. Die Kirche.
  • Neuntes Buch. Unterrichtswesen.
  • 1. Die Universitäten. Von Geh. Reg.-Rat Prof. Dr. Hillebrandt.
  • 2. Die technischen Hochschulen. Von Geh. Hofrat Prof. Dr. Helm.
  • 3. Handelshochschulen. Von Prof. Dr. Apt.
  • 4. Das höhere Schulwesen. Von Geh. Reg.-Rat Dr. Paul Cauer.
  • 5. Volksschulen. Von Geh. Reg.- und Schulrat Dr. Sachse.
  • 6. Fach- und Fortbildungsschulen. Von Geh. Oberregierungsrat Dr. von Seefeld.
  • Die Fortbildungsschulen.
  • Ausbildung der Lehrer.
  • Fachschulen.
  • Schulen für die weibliche Jugend.
  • Zehntes Buch. Die Wissenschaften.
  • Inhaltsverzeichnis.

Full text

  
vo Die Fach- und Fortbildungsschulen. IX. Buch. 
  
Schulen für die Metallgewerbe. Ahnlich ist die Entwicklung bei der wichtigsten 
* ß Gruppe unter den Fachschulen für das Metall- 
gewerbe gewesen, den Maschinenbauschulen. Diese sind teils als höhere Maschinen- 
bauschulen zur Heranbildung von Maschinentechnikern und Technikern für Konstruktions-- 
bureaus, teils als (niedere) Maschinenbauschulen zur Heranbildung von Werkmeistern 
und ähnlichen Betriebsbeamten und Hilfskräften für Konstruktionsbureaus eingerichtet. 
SAuch hier haben die den Absolventen zugestandenen Berechtigungen für den Eintritt 
in die mittleren Beamtenstellen der Reichs- und Staatsbetriebe dahin geführt, 
daß die meisten außerpreußischen Anstalten sich der preußischen Organisation an- 
geschlossen haben. Ebenfalls sind hier seit 1910 neue Lehrpläne eingeführt, die für 
die höheren Maschinenbauschulen einen fünfsemestrigen und für die Maschinenbauschulen 
einen viersemestrigen Lehrgang vorsehen. Die Aufnahme in die höhere Maschinen- 
bauschule setzt die wissenschaftliche Befähigung zum Einjährig-Freiwilligendienst oder 
Ablegung einer entsprechenden Prüfung und eine mindestens zweijährige praktische Werk- 
statt-Tätigkeit, die Aufnahme in eine Maschinenbauschule gute Volksschulbildung und 
mindestens vierjährige praktische Werkstatt-Tätigkeit voraus. Der Unterricht ist ein 
theoretischer und ein zeichnerischer und wird unterstützt durch Ubungen im Laboratorium. 
Zu den Fachschulen für die Metallgewerbe gehören noch mehrere Gruppen von 
weniger zahlreich vertretenen Schulen, wie die höheren Schiff- und Schiffmaschinen- 
bauschulen in Kiel und Hamburg, die Hüttenschulen in Duisburg und GEleiwitz, die Schlosser- 
schule in Roßwein, die Kupferschmiedeschule in Hannover, die Installateurschule in Köln, 
die Feinmechanikerschule in Göttingen und schließlich eine Gruppe von Schulen für 
die Kleineisenindustrie und einige andere vornehmlich als Hausindustrie an bestimmten 
Orten vertretene Gewerbszweige (Schmalkalden, IÖserlohn, Siegen, Remscheid). Oiese 
letzten weisen die Besonderheit auf, daß sie eine vollständige Handwerksmäßige Aus- 
bildung bieten. 
  
Schulen für die TKextilindustrie. Auach die Fachschulen für die Textilindustrie 
haben an der günstigen Entwickelung des 
gesamten Fachschulwesens teilgenommen. Zwar ist hier nicht wie bei den Bauge- 
werkschulen und den Maschinenbauschulen eine völlige Ubernahme auf den Staat er- 
folgt, wohl aber haben die Regierungen der beteiligten Bundesstaaten die Webeschulen 
(oder Fachschulen für die Textilindustrie, wie sie in Preußen seit 1900 genannt werden) 
unter Beibehaltung ihres Charakters als kommunaler, Vereins- oder Privatunternehmen 
aus Staatemitteln reichlich unterstützt und für Einführung verbesserter Lehrpläne sowie 
für Ergänzung und Erneuerung der Ausstattung gesorgt. Besonders gilt dies für Preußen, 
wo zunächst die Schule in Krefeld reorganisiert und für die Fächer der Färberei und Appretur 
ausgebaut wurde. Im weiteren Verlauf wurden die Anstalten in Webeschulen (Fach- 
schulen für Textilindustrie) zur Ausbildung von Werkmeistern und höhere Webeschulen 
(böhere Fachschule für Textilindustrie) zur Ausbildung von Fabrikanten und Fabrik- 
direktoren geschieden. Dann wurde in die Lehrpläne Unterricht für Färber, Appreteure 
und Musterzeichner, sowie für Kaufleute aus der Manufakturwarenbranche, ferner 
  
1140
	        

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