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Heinrich der Löwe Herzog von Bayern und Sachsen.

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Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Heinrich der Löwe Herzog von Bayern und Sachsen.

law_collection

Persistenter Identifier:
gs_preussen
Titel:
Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten.
Erscheinungsort:
Berlin
Dokumenttyp:
law_collection
Sammlung:
preussen
Erscheinungsjahr:
1810
1906
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

law_collection_volume

Persistenter Identifier:
gs_preussen_1845
Titel:
Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1845.
Bandzählung:
36
Erscheinungsort:
Berlin
Herausgeber:
Königliche Hofbuchdruckerei Decker
Dokumenttyp:
law_collection_volume
Sammlung:
preussen
Erscheinungsjahr:
1845
DDC-Sachgruppe:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

law_gazette

Titel:
Stück Nr. 15.
Bandzählung:
15
Dokumenttyp:
law_collection
Strukturtyp:
law_gazette

Volltext

584 Kritische Erörterungen zum dritten Buche. 
h 
Vermittler bei dem Bündnis zwischen Hadrian IV. und Wilhelm von Sizilien 
war der Kardinalbischof Julius von Präneste; Ughelli, Italia sacra, I, p. 227. — 
Vg. Epistola Victoris ap. Ragev. IV, 60; Ep. cardinalium Vietoris ibid. 52; Ep. 
imperatoris ad Salisburgensem archiepiscopum M. G. Leges II, p. 124; Sigeberti 
Continuatio Aquicinctina M. G. Ss. VI, p. 408; Annales Reicherspergenses ibid. 
XVII, p. 466. — Das Bündnis war für die Kirche sehr unvorteilhaft: darin scheint 
die Darstellung in einer gleichzeitigen Flu schrift der kaiserlichen Partei (Sudendort, 
Registrum, I. p. 63 f.) nicht unrecht zu ha en. 
Daß ein Teil des kauerlichen Heeres unter Leitung der Cremonesen am 4. Juli 
1159 zur Belagerung Cremas aufgebrochen sei, behaupten Gesta Frid. in Lomb., p. 36 
und die sie ausschreibenden Annales Placentini Gibellini M. G. Ss. XVIII. p. 459.— 
Otto Mor., p. 610 sagt zwar: Praeterea die Jouis, quse fuit secundo die mensis 
Julü, Cremonenses iverunt ad obsidionem circa castrum Cremae absque umperatore; 
macht dann aber selbst diese Angabe, derjenigen Radulfs gegenüber, unwahrscheinlich, 
indem er fortfährt: post octo vero dies imperator cum omni eius exercitu ad ipsam 
obsidendam perrexit, während doch der Kaiser noch später (am 21. Juli) vor Crema 
zog; Krit. Erört. II m. 
Gesta Frid. in Lomb., p. 37 und die ihnen entlehnenden An. Placent. Cib., 
p. 459 sagen aus, in dem Gesochte bei Cavaginara (15. Juli, 1159) seien nur milttes 
trecentos der Mailänder durch die Kaiserlichen gefangen genommen worden. Der 
Kaiser selbst aber (Ep. imperatoris ad Albertum episc. Frisingensem ap. Ragev. IV. ö1) 
gibt an: DC de fortioribus civitatis captivos in vinculis abduximus, centum et fere 
duinquaginta interfecti sunt. De submersis vero et de vulneratis modus non fuit 
neque numerus. — Die Differenz zwischen den beiden Berichten läßt sich durch die 
Annahme ausgleichen, daß unter den vom Kaiser Gezählten wohl auch die Knappen 
der vornehmen mailändischen Reiter sich befanden. 
Daß Heinrich der Löwe mit dem Kaiser zugleich gegen Crema ausgebrochen sei, 
erzählt Helm. I, 86. — Bei Ughelli, Italia sacra, II, p. 519 f. (St. Nr. 3899) findet 
sich eine Urkunde Friedrichs, die folgendermaßen endet: Actum quoque est anno 
Dominicae incarn. MCLX indict. octava, in praesentia ducis Bavariae et Saxonige, 
et Daneslül (] cius camerarl, regnante domino Friderico Romanorum imperatore 
gloriosissimo, anno regni eins septimo, imperü nero quarto. Datum Castrocarü d. 1d. 
octobris. — Daß es statt MCLX heißen muß MCLIX. wird — außerdem, daß nach 
allen anderen Nachrichten Heinrich am 12. Oktober 1160 bereits in Sachsen war — 
schon aus der Indiktion, sowie aus den Regierungsjahren klar, die sämtlich auf das 
Jahr 1159 binweisen. Die Urkunde ist also vom 12. Oktober 1159. 
Das Datum 3. die Octobris für den Beginn der Belagerung von Crema durch 
den Kaiser (Annales-Mediclanenses Breves M. G. Ss. XVIII. p. 390) ist bestimmt 
falsch, sowohl nach der Angabe des Otto Mor., p. 612 (21. Juli) von der Ankunft 
Heinrichs des Löwen in Gemeinschaft mit dem Kaiser (Krit. Erört. II 1) vor Crema, 
als auch nach allen sonstigen Umständen, besonders nach der Geschichte der kirchlichen 
Händel. Ebenso sagen die An. Mediol., p. 394: LImperator] de mense Julü czpit 
obsidere Cremam. — Zwar ist der Kaiser am 1. August wieder in Neu-Lodi (Monu- 
menta Boica XXXI., I. p. 413), doch ist die Entfernung dieser Stadt von Crema 
4 gering, daß der Kaiser leicht an diesem Tage einen Abstecher nach Lodi hat machen 
önnen. 
Ich glaube ganz bestimmt, daß der Brief des Kaisers Friedrich an den Bischof 
von Freising (M. G. Leg. II, p. 116) hierher (Text S. 227) zu setzen sei, da er ofsenbar 
in der frischen Aufregung ibewr das aufrührerische Bündnis der von ihm darin el- 
wähnten lombardischen Städte geschrieben ist. Vor demselben standen ja nur Mailand 
und Crema gegen ihn in Waffen, so daß er nicht auch so viele andere Städte als auf- 
rührerisch bezeichnen konnte. Jedoch haben sich Bergamo, Parma, Mantua und 
Verona, die der Kaiser gleichfalls nennt, niemals wirklich dem Aufstande an- 
geschlossen; sie drohten vielleicht damit, standen aber bei den ersten Erfolgen des 
Kaisers davon ab.
	        

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