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Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1850. (41)

Zugriffsbeschränkung

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Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1850. (41)

law_collection

Persistenter Identifier:
gs_preussen
Titel:
Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten.
Erscheinungsort:
Berlin
Dokumenttyp:
law_collection
Sammlung:
preussen
Erscheinungsjahr:
1810
1906
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

law_collection_volume

Persistenter Identifier:
gs_preussen_1847
Titel:
Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1847.
Bandzählung:
38
Erscheinungsort:
Berlin
Herausgeber:
Königliche Hofbuchdruckerei Decker
Dokumenttyp:
law_collection_volume
Sammlung:
preussen
Erscheinungsjahr:
1847
DDC-Sachgruppe:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

law_gazette

Titel:
Stück Nr. 25.
Bandzählung:
25
Dokumenttyp:
law_collection
Strukturtyp:
law_gazette

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten.
  • Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1850. (41)
  • Titelseite
  • Leerseite
  • Chronologische Uebersicht
  • Druckfehler-Berichtigungen.
  • Stück Nr. 1. (1)
  • Stück Nr. 2. (2)
  • Stück Nr. 3. (3)
  • Stück Nr. 4. (4)
  • Stück Nr. 5. (5)
  • Stück Nr. 6. (6)
  • Stück Nr. 7. (7)
  • Stück Nr. 8. (8)
  • Stück Nr. 9. (9)
  • Stück Nr. 10. (10)
  • Stück Nr. 11. (11)
  • Stück Nr. 12. (12)
  • Stück Nr. 13. (13)
  • Stück Nr. 14. (14)
  • Stück Nr. 15. (15)
  • Stück Nr. 16. (16)
  • Stück Nr. 17. (17)
  • Stück Nr. 18. (18)
  • Stück Nr. 19. (19)
  • Stück Nr. 20. (20)
  • Stück Nr. 21. (21)
  • Stück Nr. 22. (22)
  • Stück Nr. 23. (23)
  • Stück Nr. 24. (24)
  • Stück Nr. 25. (25)
  • Stück Nr. 26. (26)
  • Stück Nr. 27. (27)
  • Stück Nr. 28. (28)
  • Stück Nr. 29. (29)
  • Stück Nr. 30. (30)
  • Stück Nr. 31. (31)
  • Stück Nr. 32. (32)
  • Stück Nr. 33. (33)
  • Stück Nr. 34. (34)
  • Stück Nr. 35. (35)
  • Stück Nr. 36. (36)
  • Stück Nr. 37. (37)
  • Stück Nr. 38. (38)
  • Stück Nr. 39. (39)
  • (Nr. 3329.) Verordnung in Betreff der Kriegsleistungen und deren Vergütigung. Vom 12. November 1850. (3329)
  • Stück Nr. 40. (40)
  • Stück Nr. 41. (41)
  • Stück Nr. 42. (42)
  • Register zur Gesetz-Sammlung, Jahrgang 1850. ---Sachregister. 1850.

Volltext

— 493 — 
Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staatcen. 
  
NNr. 39— 
  
(Nr. 3329.) Verordnung in Betreff der Kriegsleistungen und deren Vergätigung. Vom 12. 
November 1850. 
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, Koͤnig von 
Preußen cre. 1c. 
verordnen, nach dem Antrage des Staatsministeriums, auf Grund des Ar- 
tikels 63. der Verfassungs-Urkunde, in Ansehung der Leistungen für Kriegs- 
zwecke und deren Vergütigung, was folgt: 
S. 1. 
Zu den Leistungen für Kriegszwecke sind die Gemeinden, Kreise 2c. wäh= 
rend der Dauer eines Krieges, nach der näheren Anordnung der oberen Mi- 
litair= und Verwaltungsbehörden, von dem Tage ab verpflichtet, an welchem 
die Armee auf Meinen Befehl mobil gemacht wird. 
g. 2. 
Diese Leistungen gehören zur Kategorie der allgemeinen Kreis= und Ge- 
meindelasten und bestehen, neben der schon anderweit geordneten Gestellung der 
Mobilmachungspferde 2c., 
-a) in der Gewährung des Naturalquartiers für Offtziere, Militairbeamte, 
Mannschaften und Pferde sowohl der mobilen Truppen auf Marschen 
und in Kantonnirungen, als auch der nicht mobilen Truppen in den 
Garnisonen und Festungen; 
b) in der Gestellung der auf Märschen und für sonslige milikairische Zwecke 
erforderlichen Transportmittel, der Wegweiser und Boten und der zum 
Schanzen-, Wege= und Brückenbau oder zu anderen fortifikatorischen 
Arbeiten erforderlichen Mannschaften, Fahrzeuge und Pferde; 
P) in der Ueberweisung, Einrichtung und inneren Ausstattung der für den 
vermehrten Kriegsbedarf erforderlichen Gebäude, zur Anlegung von Ma- 
Johrgang 1850. (Nr. 3329.) 71 gazls 
Ausgegeben zu Berlin den 15. November 1850.
	        

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