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Deutsches Kolonialblatt. IV. Jahrgang, 1893. (4)

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Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. IV. Jahrgang, 1893. (4)

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Periodical

Persistent identifier:
gbl_bayern
Title:
Gesetzblatt für das Königreich Bayern.
Place of publication:
München
Document type:
Periodical
Collection:
Kingdom of Bavaria.
Year of publication.:
1818
1873
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund

Periodical volume

Persistent identifier:
gbl_bayern_1825
Title:
Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1825.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Gesetzblatt
Volume count:
4
Publishing house:
Franz Hübschmann
Document type:
Periodical volume
Collection:
Kingdom of Bavaria.
Year of publication.:
1825
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
VIII. Stück.
Volume count:
VIII
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Law

Title:
Gesetz: die Credit-Vereine der Baierischen Gutsbesitzer betr. Sechste Beylage zum Abschied für die Stände-Versammlung.
Document type:
Periodical
Structure type:
Law

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. IV. Jahrgang, 1893. (4)
  • Title page
  • Blank page
  • Inhalts-Verzeichniß.
  • Namen-Verzeichniß.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Amtlicher Theil.
  • Nichtamtlicher Theil.
  • Personal-Nachrichten.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Verschiedene Mittheilungen.
  • Friedensschluß mit den Bakokos in Kamerun.
  • Die Handelsverhältnisse am Victoria-Nyansa. Von Lieutenant Herrmann, Stationschef in Bukoba.
  • Die gegenwärtige Lage am Victoria-Nyansa.
  • Bericht des Lehrers Barth über die deutsche Schule in Tanga.
  • Landwirthschaftliche Station im südwestafrikanischen Schutzgebiete.
  • Bericht über eine im April und Mai 1892 an Bord S. M. Kreuzer „Bussard" im Schutzgebiet der Neu-Guinea-Kompagnie ausgeführte Dienstreise. Von dem früheren Kommissar für das Schutzgebiet der Neu-Guinea-Kompagnie Herrn Regierungsrath Rose.
  • Erfolge der deutschen Waffen in Ostafrika.
  • Zu der augenblicklichen Lage am Kilimandjaro.
  • Die Missionsthätigkeit in den deutschen Kolonien.
  • Bekämpfung der Sklaverei.
  • Der Hafen von Kamerun und seine nördliche Fortsetzung.
  • Die Handelskammer in Sansibar.
  • Das Government von Sansibar.
  • Das Neben-Zollamt Moa.
  • Verkauf von Munition in Betschuanaland.
  • Im Bereiche des Schutzgebietes der Marshall-Inseln.
  • Der Etat des Kongo-Staates.
  • Erklärung englischer Schutzherrschaft über Jebu.
  • Zululand im Jahre 1891.
  • Litterarische Besprechungen.
  • Anzeigen.
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)

Full text

Die Tasman- und Lord Howegruppe sind gewiß 
winzige Theile des Schutzgebiets und werden für 
alle Zeit nur für die Kopraproduktion, deren Ertrag 
durch vermehrten Anbau der Kokospalme noch sehr 
gesteigert werden kann, in Betracht kommen. Trotz 
dieser geringen Bedeutung muß dem gesetzwidrigen 
Handel der australischen Schiffe auf diesen Inseln 
gesteuert werden, weil die Firma Forsayht, welche 
dieselben seit Jahren bearbeitet hat, mit Recht be- 
ansprucht, daß ihre Konkurrenz nicht aus der Ueber- 
tretung der Zollgesetze Vortheil zieht, und weil ferner 
das Ansehen der deutschen Verwaltung des Schutz- 
gebiets zuviel Einbuße erleidet, wenn sie ein gewohn- 
heitsmäßiges Zuwiderhandeln gegen die Gesetze des 
Schugebiets nicht zu hindern vermag. 
Hoffentlich hat der Besuch der Inseln gute Wir- 
kung gehabt; das einfachste Mittel, in diesem Theile 
des Schutzgebiets Ordnung zu halten, würde darin 
bestehen, daß die Kriegsschiffe der australischen Station 
bei ihren Rundreisen durch die Südsee-Schußgebiete 
mit einem mäßigen Umwege den äußeren südlichen 
und östlichen Umring des Schutzgebiets der Neu- 
guinea-Kompagnie (Shortland, Fanro, Choiseul, 
Mabel, Lord Howe, Tasman) hin und wieder an- 
liefen. Die Aufbringung eines einzigen ohne Legi- 
timation handelnden Schuners zur Bestrafung würde 
ein Erfolg sein, welcher für lange Zeit Ordnung 
schaffen würde. 
Die Rückfahrt nach Herbertshöh ward einmal 
unterbrochen: der Kommandant des „Bussard“ hatte 
kurze Zeit vorher in Auckland einen Missionar der 
englischen Hochkirche Dr. Welshman kennen gelernt, 
welcher sein Arbeitsfeld seit einer Reihe von Jahren 
an der Südwestecke von Maabel hatte und auf dem- 
selben nach beendeter Erholungsreise im Beginn des 
Monats Mai wieder einzutreffen gedachte. Es inter- 
essirte natürlich sehr, die Einrichtungen dieser Mission, 
von deren Existenz der Verwaltung bis dahin noch 
keine Kunde geworden war, in Augenschein zu nehmen. 
Wir trafen am 8. Mai, enva 2 Uhr nachmittags, 
vor dem Wohnsitz des Missionars an der Vulavu# 
anchorage (siehe englische Admiralitätskarte 209) 
ein; während die Dampfbarkasse unter Führung eines 
Lieutenants zur See mit mir und dem Kanzler vom 
„Bussard“ abging und dem Lande zusteuerte, dampfte 
das Schiff selbst weiter und legte sich in der Cockatoo 
anchorage (siehe englische Admiralitätskarte 209) 
vor Anker. 
Wir besuchten unterwegs unter Führung einiger 
Eingeborenen, welche mit Kanus hinausgekommen 
waren, einen etwa 80 Fuß hohen schroff empor- 
steigenden Korallenfelsen (auf der Karte Green Rk. 
bezeichnet). Derselbe war mit einer Anzahl von 
Häusern auf seinem schmalen Plateau und, wo sich 
sonst Fläche bot, besetzt; in den unteren Partien 
waren die Häuser durch etwa 5 Fuß hohe und 
3 bis 4 Juß breite, von Korallen durch Menschen- 
hand ausgethürmte Mauern, welche sich an dem 
äußern Umring des Inselchens entlang zogen, ge- 
93 
  
schützt. Der ganze Platz nahm sich, zumal Baum- 
und Strauchvegetation nicht fehlte, sehr nett aus und 
machte den Eindruck einer kleinen Festung. In der 
That dient er auch als solche, indem die Bewohner 
der gegenüberliegenden Küsle sich bei Annäherung der 
mächtigen Kriegskanus der Bewohner einiger eng- 
lischen Salomonsinseln auf den Felsen zurückziehen 
und dort Freiheit und Leben mit Erfolg vertheidigen. 
Derartige Kriegszüge, welche keinem andern Zwecke, 
als dem Menschenraub, gelten, waren seit längerer 
Zeit an dieser Stelle nicht vorgekommen, ohne daß 
sich indessen ein Gefühl absoluter Sicherheit ein- 
gebürgert hätte und die Eingesessenen in steter Wach- 
samkeit nachgelassen hätten. Wer sich über diese 
Kriegszüge, die bei ihrer Ausführung stattfindenden 
Grausamkeiten, ihre entseblichen Wirkungen (z. B. die 
vollständige Entvölkerung eines großen Theiles der 
Nordostküste von Mabel), die rechtlose Lage der 
fortgeführten Menschen unterrichten will, dem wird 
die Schrift des englischen Naturforschers Woodford: 
„A naturalist amongst the head-hunters“ reiche 
Information geben.)) Als Hauptplatz, von welchem 
aus diese Raubzüge unternommen werden, wurde 
Rubiana (auf New-Georgia) bezeichnet. 
Nach Besuch der Felsenfestung steuerten wir dem 
Lande zu, wo cin Bootshaus, in welchem eine Gig 
sichtbar wurde, den Wohnplaßz des Missonars an- 
zeigte. An Land angekommen, wurden wir von 
einem des Englischen kundigen Missionslehrer 
(teacher), einem Eingebornen des Platzes, welcher 
eine mehrjährige Ausbildung in einem Missions- 
institut auf der Insel Norfolk erhalten hakte, empfangen 
und belehrt, daß der Missionar, wenngleich tagtäglich 
erwartet, noch nicht eingetroffen sei. Wir benußten 
die knapp bemessene Zeit, um die Wohnung des 
Missionars, ein einfaches aus dortigem Material und 
im Stile des Platzes gebautes Haus, und die Kirche 
und Schule, obenfalls ein einfaches Gebäude, in 
welchem lediglich ein Pult und eine Anzahl von 
Bänken die Bestimmung verriethen, in Augenschein 
zu nehmen. 
Der Einfluß der Missionsthätigkeit auf die Ein- 
geborenen war unverkennbar und prägte sich schon 
nach außen durch die Reinlichkeit und Sauberkeit 
an Körper und Kleidung und den allgemeinen Ge- 
brauch Letzterer aus. Auch war das Gebahren der 
Leute ein gesittetes zu nennen 
Im weitern Verlauf der Küste waren noch mehrere 
Eingeborene als Missionslehrer stationirt, auch die 
Anwohner von Cockatoo- anchorage waren der 
Mission zubehörend. 
Die Dampfbarkasse erreichte das Schiff so früh, 
daß dasselbe noch kurz vor Einbruch der Dunkelheit 
den Ankerplatz verlassen und die freie See gewinnen 
konnte. 
Die Fortsetzung der Rückfahrt vollzog sich bei 
yleich herrlichem Wetter, wie es die ganze Reise be- 
*) Vergl. Jahrg. 1890 S. 235.
	        

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