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Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1850. (41)

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Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1850. (41)

law_collection

Persistenter Identifier:
gs_preussen
Titel:
Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten.
Erscheinungsort:
Berlin
Dokumenttyp:
law_collection
Sammlung:
preussen
Erscheinungsjahr:
1810
1906
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

law_collection_volume

Persistenter Identifier:
gs_preussen_1850
Titel:
Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1850.
Bandzählung:
41
Erscheinungsort:
Berlin
Herausgeber:
Königliche Hofbuchdruckerei Decker
Dokumenttyp:
law_collection_volume
Sammlung:
preussen
Erscheinungsjahr:
1850
DDC-Sachgruppe:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

law_gazette

Titel:
Stück Nr. 30.
Bandzählung:
30
Dokumenttyp:
law_collection
Strukturtyp:
law_gazette

law

Titel:
(Nr. 3295.) Staatsvertrag zwischen Preußen und Bayern über die Fortsetzung der pfälzischen Ludwigsbahn in westlicher Richtung nach Saarbrücken. Vom 30. März 1850.
Bandzählung:
3295
Dokumenttyp:
law_collection
Strukturtyp:
law

Appendix

Titel:
Der vorstehende Staatsvertrag ist ratifizirt, und die Auswechselung der Ratifikations-Urkunden am 12. Juni 1850. zu München bewirkt worden.
Dokumenttyp:
law_collection
Strukturtyp:
Appendix

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten.
  • Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1850. (41)
  • Titelseite
  • Leerseite
  • Chronologische Uebersicht
  • Druckfehler-Berichtigungen.
  • Stück Nr. 1. (1)
  • Stück Nr. 2. (2)
  • Stück Nr. 3. (3)
  • Stück Nr. 4. (4)
  • Stück Nr. 5. (5)
  • Stück Nr. 6. (6)
  • Stück Nr. 7. (7)
  • Stück Nr. 8. (8)
  • Stück Nr. 9. (9)
  • Stück Nr. 10. (10)
  • Stück Nr. 11. (11)
  • Stück Nr. 12. (12)
  • Stück Nr. 13. (13)
  • Stück Nr. 14. (14)
  • Stück Nr. 15. (15)
  • Stück Nr. 16. (16)
  • Stück Nr. 17. (17)
  • Stück Nr. 18. (18)
  • Stück Nr. 19. (19)
  • Stück Nr. 20. (20)
  • Stück Nr. 21. (21)
  • Stück Nr. 22. (22)
  • Stück Nr. 23. (23)
  • Stück Nr. 24. (24)
  • Stück Nr. 25. (25)
  • Stück Nr. 26. (26)
  • Stück Nr. 27. (27)
  • Stück Nr. 28. (28)
  • Stück Nr. 29. (29)
  • Stück Nr. 30. (30)
  • (Nr. 3295.) Staatsvertrag zwischen Preußen und Bayern über die Fortsetzung der pfälzischen Ludwigsbahn in westlicher Richtung nach Saarbrücken. Vom 30. März 1850. (3295)
  • Der vorstehende Staatsvertrag ist ratifizirt, und die Auswechselung der Ratifikations-Urkunden am 12. Juni 1850. zu München bewirkt worden.
  • (Nr. 3296.) Allerhöchster Erlaß vom 6. Juli 1850., betreffend die Bestimmung, daß zur Haltung der Gesetz-Sammlung und des Regierungs-Amtsblattes, außer den Räthen und Referendarien der Appellationsgerichte, auch die Mitglieder der Stadt- und Kreisgerichte, einschließlich der Einzelrichter, sowie die Gerichts-Assessoren und die Beamten der Staatsanwaltschaft verpflichtet sein sollen. (3296)
  • (Nr. 3297.) Allerhöchster Erlaß vom 15. Juli 1850., betreffend das der Gemeinde Helden verliehene Recht zur Erhebung von Chausseegeld auf der Straße von Helden nach Oberveischede. (3297)
  • (Nr. 3298.) Berichtigung eines Druckfehlers in §. 32. der Fischerei-Ordnung für das kurische Haff vom 7. März 1845., Stück 8., Jahrgang 1845. der Gesetz-Sammlung. Vom 10. August 1850. (3298)
  • (Nr. 3299.) Berichtigung einiger Druckfehler in Tabelle B. zum §. 23. des Gesetzes vom 2. März 1850. über die Errichtung von Rentenbanken, Stück 10. der Gesetz-Sammlung. Vom 10. August 1850. (3299)
  • Stück Nr. 31. (31)
  • Stück Nr. 32. (32)
  • Stück Nr. 33. (33)
  • Stück Nr. 34. (34)
  • Stück Nr. 35. (35)
  • Stück Nr. 36. (36)
  • Stück Nr. 37. (37)
  • Stück Nr. 38. (38)
  • Stück Nr. 39. (39)
  • Stück Nr. 40. (40)
  • Stück Nr. 41. (41)
  • Stück Nr. 42. (42)
  • Register zur Gesetz-Sammlung, Jahrgang 1850. ---Sachregister. 1850.

Volltext

362 — 
und die Auswechselung der daruͤber auszufertigenden Ratifikations-Urkunden so- 
bald als möglich, spatestens binnen zwei Monaten zu München bewirkt werden. 
Dessen vn Urkund ist derselbe von den gegenseitigen Bevollmächtigten 
vollzogen und bestegelt worden. 
So geschehen zu Frankfurt a. M., den 30. März 1850., sage den drei- 
higsten März Eintausend Achthundert und Funfzig. 
Ernsi Heinrich Karl von Dechen. Franf Alwens. 
(I. S.) CL. S.) 
Der vorstehende Staatsvertrag ist ratifizirt, und die Auswechselung der 
Ratifikations-Urkunden am 12. Juni 1850. zu Munchen bewirkt worden. 
  
(Nr. 3296.) Allerhöchster Erlaß vom 6. Juli 1850., betreffend die Bestimmung, daß zur 
Haltung der Gesetz-Sammlung und des Regierungs-Amtsblattes, außer 
den Räthen und Referendarien der Appellationsgerichte, auch die Mit- 
glieder der Stadt= und Kreisgerichte, einschließlich der Einzelrichter, sowie 
die Gerichts-Assessoren und die Beamten der Staatsanwaltschaft verpflich- 
tet sein sollen. 
A# Ihren gemeinschaftlichen Bericht vom 13. Mai d. J. will Ich, da die 
Vorschriften im §F. 5. Buchstab e. der Verordnung vom 27. Oktober 1810. 
(Gesetz-Sammlung Seite 1.) und im §F. 8. der Verordnung vom 28. März 
1811. (Gesetz-Sammlung Seite 165.) mit Rücksicht auf die gegenwärtige Ge- 
richtsverfassung einer Abänderung bedürfen, für sämmtliche Provinzen der Mo- 
narchie, mit Ausschluß des Bezirks des Appellationsgerichtshofes zu Köln, für 
welchen es bei den gleichförmigen, der daselbst bestehenden Gerichtsverfassung 
entsprechenden Vorschriften der Verordnung vom 9. Juni 1819. (Gesetz-Samm- 
lung S. 148.) verbleibt, hierdurch bestimmen, daß zur Haltung der Gesetz- 
Sammlung und des Regierungs-Amtsblattes, außer den Räthen und Referen- 
darien der Appellationsgerichte, auch die Mitglieder der Stadt= und Kreis- 
gerichte, einschließlich der Einzelrichter, so wie die Gerichts-Assessoren, desglei- 
chen die Beamten der Staatsanwaltschaft verpflichtet sein sollen. 
Sie haben diesen Erlaß durch die Gesetz Sammlung bekannt zu machen. 
Sanssouci, den 6. Juli 1850. 
Friedrich Wilhelm. 
v. Manteuffel. v. d. Heydt. Simons. 
An 
die Minister des Innern, für Handel, Gewerbe 
und öffentliche Arbeiten und der Justiz. 
  
(Nr. 3297.)
	        

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