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Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1844. (21)

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Bibliographic data

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Periodical

Persistent identifier:
rbl_wuerttemberg
Title:
Regierungsblatt für das Königreich Württemberg
Place of publication:
Stuttgart
Publishing house:
Vaterländischer Hilfsdienst
Document type:
Periodical
Collection:
wuerttemberg
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
rbl_wuerttemberg_1844
Title:
Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1844.
Federal State.:
Königreich Württemberg
Volume count:
21
Publishing house:
Gottlieb Hasselbrink
Document type:
Periodical volume
Collection:
wuerttemberg
Year of publication.:
1844
Copyright:
Ewiger Bund

Contents

Table of contents

  • Regierungsblatt für das Königreich Württemberg
  • Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1844. (21)

Full text

187 
Dieselben sollten, wo möglich, auf erhöhter Fläche, und am Besten nach dem sogenannten 
Sennenbau aufgeführt werden; wenigstens sollte das Bauen an einen Abhang, unmittelbar 
an eine Bergwand, in den Berg hinein vermieden und auf genügende Breite der Straßen, 
6 wie auf Zwischenräume zwischen den einzelnen Häusern Bedacht genommen werden, so daß 
icht und Luft von allen Seiten gehörigen Zutritt haben. 
Wo die Wohnungen in tiefen und engen Thälern, Thalkesseln und schmalen Bergeinschnitten 
seben, da sollte bei einem Neubau derselben für ihre Verlegung auf höher gelegene, der 
sreien Luftströmung, und zwar besser dem Ost- und Nordost-Wind, als dem West- und Süd- 
ind ausgesetzte Punkte gesorgt, jedenfalls bei den Manen für neue Bauanlagen außerhalb 
des bisher überbauten Flächenraums auf die Festhaltung dieses Gesichtspunkts gesehen werden. 
Einstockige Häuser oder solche, deren unterster Stock zum Wohnen bestimmt ist, wären 
immer mit einer mehrere Schuhe über den Boden herausragenden Grundmauer zu versehen. 
Den bewohnten Gemächern wäre stets eine Höhe von mindestens 8 bis 9 Fuß zu geben, 
und Schlaf= und Wohn-Zimmern vorzugsweise die Morgen= und Mittag-Seite einzuräumen. 
5) Als weiterer wesentlicher Gegenstand der Fürsorge ist das Trinkwasser, dessen sich 
Bewohner eines Orts bedienen, zu betrachten. 
Die Quellen wären überhaupt so zu fassen und in gehöriger Tiefe bis zu den Brunnen 
zu leiten, daß das Wasser nicht einfrieren, noch sich erwärmen und verunreinigt werden kann. 
Für gutes Material und für gute Unterhaltung der Wasserleitungen wäre Sorge zu 
ragen. Insbesondere aber ist bei dem Trinkwasser darauf zu sehen, daß es klar, frisch und 
alt sey, und raß es nicht eine größere Menge von erdigen Theilen, namentlich Kalk und 
52 enthalte. Wo in der nahen Umgebung der Orte, welche hartes gypshaltiges Wasser 
n en, auch reineres, aus dem den Gyps gewöhrlich begleitenden Sandstein quellendes Wasser 
gewinnen ist, da sollte letzteres allein zum Trinken und Kochen benützt werden. Wo die 
gasser nach jedem Regen sich trüben, da wären die Ouellen besser zu fafsen; wo dieses nicht 
ist, könnte der Zweck durch einen einfachen Filtrir-Apparat erreicht werden. Jedenfalls ist 
en Orts- Angehoͤrigen zu empfebhlen, ein so getrübtes Wasser vor dem Gebrauche so lange steben 
lassen, bis der Schlamm sich zu Boden gesetzt haben wird, und dasselbe sodann von die- 
in Schlamme vorsichtig in ein anderes Gefäß abzugießen. 
Wo es thunlich ist, sollten gut gefaßte, reine Trinkquellen auch im Felve und an den 
sen hergestellt werden. 
die 
zu
	        

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