Staatsbibliothek des ewigen Bundes Logo
  • Doppelseitenansicht
Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Fürst Bismarck und der Bundesrat. Erster Band. Der Bundesrat des Norddeutschen Bundes (1867-1870). (1)

Zugriffsbeschränkung

Für diesen Datensatz liegt keine Zugriffsbeschränkung vor.

Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Erster Band. Der Bundesrat des Norddeutschen Bundes (1867-1870). (1)

law_collection

Persistenter Identifier:
gs_preussen
Titel:
Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten.
Erscheinungsort:
Berlin
Dokumenttyp:
law_collection
Sammlung:
preussen
Erscheinungsjahr:
1810
1906
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

law_collection_volume

Persistenter Identifier:
gs_preussen_1850
Titel:
Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1850.
Bandzählung:
41
Erscheinungsort:
Berlin
Herausgeber:
Königliche Hofbuchdruckerei Decker
Dokumenttyp:
law_collection_volume
Sammlung:
preussen
Erscheinungsjahr:
1850
DDC-Sachgruppe:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

law_gazette

Titel:
Stück Nr. 10.
Bandzählung:
10
Dokumenttyp:
law_collection
Strukturtyp:
law_gazette

law

Titel:
(Nr. 3233.) Gesetz, betreffend die Ablösung der Reallasten und die Regulirung der gutsherrlichen und bäuerlichen Verhältnisse. Vom 2. März 1850.
Bandzählung:
3233
Dokumenttyp:
law_collection
Strukturtyp:
law

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Fürst Bismarck und der Bundesrat.
  • Fürst Bismarck und der Bundesrat. Erster Band. Der Bundesrat des Norddeutschen Bundes (1867-1870). (1)
  • Titelseite
  • Leerseite
  • Inhaltsverzeichnis.
  • Vorwort.
  • Einleitung. Die Entstehung des Bundesrats - 13. Dezember 1866 bis 17. April 1867.
  • Die erste Session des Bundesrats. (15. August bis 10. Dezember 1867.)
  • Die zweite Session des Bundesrats. (7. März bis 15. Dezember 1868.)
  • Die dritte Session des Bundesrats. (15. Februar bis 18. Dezember 1869.)
  • I. Abschnitt. Veränderungen im Bestande des Bundesrats.
    I. Abschnitt. Veränderungen im Bestande des Bundesrats.
  • II. Abschnitt. Die Arbeit des Bundesrats während seiner dritten Session (1869).
  • 1. Bundesgesetzgebung.
  • 2. Bundesrat.
  • 3. Bundespräsidium (Bundesbeamte).
  • 4. Reichstag.
  • 5. Zoll- und Handelswesen.
  • 6. Eisenbahnwesen.
  • 7. Post- und Telegraphenwesen.
  • 8. Marine und Schiffahrt.
  • 9. Konsulatswesen.
  • 10. Bundeskriegswesen.
  • 11. Bundesfinanzen.
  • 12. Diverse Angelegenheiten.
  • Rückblick.
  • Die vierte Session des Bundesrats. (20. Januar bis 20. Dezember 1870.)
  • Personen-Register.
  • Sach-Register.
  • Werbung

Volltext

— 270 — 
Ebenso wurde eine andere, von Mitgliedern des früheren National— 
vereins in Mecklenburg erhobene Beschwerde wegen gehemmter Rechts- 
pflege durch folgenden Bescheid abgelehnt: 
Berlin, 5. Juli 1869. 
Die an den Bundesrat des Norddeutschen Bundes gerichtete Eingabe 
vom 4. Mai d. J., in welcher Sie über die großherzoglich mecklenburg- 
schwerinsche Regierung wegen angeblich gehemmter Rechtspflege Beschwerde 
führen, ist dem Bundesrat vorgelegt worden. Derselbe hat darauf in seiner 
Sitzung vom 16. vorigen Monats beschlossen: in Erwägung, daß der 
Artikel 77 der Bundesverfassung nach seinem ausdrücklichen Wortverstande sich 
nur auf künftige Fälle der Justizverweigerung bezieht, auf solche Fälle 
mithin nicht erstreckt werden kann, welche der Zeit vor der Errichtung des 
Norddeutschen Bundes angehören; daß nach Inhalt der Beschwerdeschrift 
die Thatsachen, aus welchen eine nach Artikel 77 zu beurteilende Justizverweigerung 
gefolgert wird, vor der Errichtung des Norddeutschen Bundes sich zugetragen 
haben sollen; daß in der Beschwerdeschrift auch nicht behauptet wird, es sei 
nach dem entscheidenden Zeitpunkte in Ansehung der Verfolgung der aus der 
angeblichen früheren Rechtskränkung herzuleitenden Rechte die landesgesetzlich zu 
gewährende Rechtspflege verweigert oder gehemmt worden, die Beschwerde als 
nicht gerechtfertigt zurückzuweisen. Ew. Wohlgeboren werden hiervon unter 
Rücksendung der Anlagen ergebenst in Kenntnis gesetzt. 
Das Bundeskanzler-Amt. 
Delbrück.“) 
Mehrere an den Bundesrat gerichtete Eingaben verwandten sich für die Ge- 
währung einer Unterstützung aus Bundesmitteln für das in Hamburg unter 
dem Namen „Norddeutsche Seewarte“ bestehende nautisch-meteorologische 
Institut. Die Ausschüsse für Rechnungswesen und für Handel und Verkehr, 
welche mit Begutachtung dieser Gesuche beauftragt waren, wiesen in ihrem Be- 
richt auf die Erfolge hin, welche andere ähnliche Institute, namentlich die- 
Observatorien zu London, Washington und Utrecht, aufzuzeigen hatten. Der 
preußische Generalkonsul in Hamburg sowie der Professor Dove hatten sich mit 
dem Institut bekannt gemacht und sich über die Leistungen desselben sehr günstig 
ausgesprochen. Infolge dessen fanden der Marine= und der Handelsminister 
sich veranlaßt, die von Hamburg ausgegangenen Anträge dem Bundeskanzler 
zu empfehlen und eine vorläufige Unterstützung derselben zu befürworten. Dieser 
Auffassung waren auch die Ausschüsse des Bundesrats beigetreten, indem sie es 
zwar nicht für angemessen erachteten, dieses Institut schon jetzt zu einer Staats- 
oder Bundesanstalt zu machen, aber für eine Unterstützung desselben aus Bundes- 
mitteln sich erklärten, welche nach den Anträgen der Ausschüsse auf jährlich 
  
*) Die beiden vorstehenden Erlasse sind in Kohls Bismarck-Regesten übersehen.
	        

Downloads

Downloads

Der Text kann in verschiedenen Formaten heruntergeladen werden.

Ganzer Datensatz

ALTO TEI Volltext
TOC

Diese Seite

ALTO TEI Volltext

Bildfragment

Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild Link zu einem IIIF Bildfragment

Formate und Verlinkungen

Formate und Verlinkungen

ausgabe:

Die Metadaten stehen in verschiedenen Formaten zur Verfügung. Außerdem gibt es Links zu externen Systemen.

Links

OPAC DFG-Viewer Mirador

Zitieren

Zitieren

Folgende Zitierlinks stehen für das gesamte Werk oder die angezeigte Seite zur Verfügung:

Ganzer Datensatz

Diese Seite

Zitierempfehlung

Bitte das Zitat vor der Verwendung prüfen.

Werkzeuge zur Bildmanipulation

Werkzeuge nicht verfügbar

Bildausschnitt teilen

Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Kontakt

Haben Sie einen Fehler gefunden, eine Idee wie wir das Angebot noch weiter verbessern können oder eine sonstige Frage zu dieser Seite? Schreiben Sie uns und wir melden uns sehr gerne bei Ihnen zurück!

Wie lautet der fünfte Monat des Jahres?:

Hiermit bestätige ich die Verwendung meiner persönlichen Daten im Rahmen der gestellten Anfrage.