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Handbuch der während des Krieges ergangenen Verordnungen des stellv. Generalkommandos XIII. (Kgl.Württm.) Armeekorps. (1918)

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fullscreen: Handbuch der während des Krieges ergangenen Verordnungen des stellv. Generalkommandos XIII. (Kgl.Württm.) Armeekorps. (1918)

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Periodical

Persistent identifier:
gvbl_sachsen
Title:
Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen.
Place of publication:
Dresden
Document type:
Periodical
Collection:
Kingdom of Saxony.
Year of publication.:
1835
1918
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
gvbl_sachsen_1906
Title:
Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1906.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Gesetzblatt
Volume count:
72
Publishing house:
Meinhold & Söhne
Document type:
Periodical volume
Collection:
Kingdom of Saxony.
Year of publication.:
1906
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
6. Stück
Volume count:
6
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Law

Title:
No. 21.) Gesetz, einige Abänderungen des die staatliche Schlachtviehversicherung regelnden Gesetzes vom 2. Juni 1898 betreffend.
Volume count:
21
Document type:
Periodical
Structure type:
Law

Contents

Table of contents

  • Handbuch der während des Krieges ergangenen Verordnungen des stellv. Generalkommandos XIII. (Kgl.Württm.) Armeekorps. (1918)
  • Title page
  • Hinweis auf die nach dem 31. Januar 1918 erlassenen Verordnungen.
  • Inhalts-Uebersicht.
  • Inhaltsverzeichnis.
  • I. Allgemeine Bekanntmachungen der Reichsstellen. - Gesetz über den Belagerungszustand.
  • Verordnung, betreffend die Erklärung des Kriegszustandes.
  • Gesetz über den Belagerungszustand, nebst Abänderungsgesetz vom 11. Dezember 1915.
  • Gesetz, betreffend Höchstpreise vom 4. August 1914 in der Fassung vom 17. Dezember 1914.
  • Gesetz, betreffend Höchstpreise.
  • Bekanntmachung über Höchstpreise.
  • Bekanntmachung über eine Aenderung des Gesetzes, betreffend Höchstpreise vom 4. August 1914 und der Bekanntmachung über Höchstpreise vom 28. Oktober 1914.
  • Gesetz, betreffend Höchstpreise vom 4. August 1914 in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Dezember 1914.
  • Bekanntmachung über Aenderung des Gesetzes, betreffend Höchstpreise vom 4. August 1914 in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Dezember 1914.
  • Eine weitere Aenderung des Gesetzes über Höchstpreise enthält §. 6 der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel, vom 23. September 1915.
  • Bekanntmachung über die Aenderung des Gesetzes, betreffend Höchstpreise, und der Verordnung gegen übermäßige Preissteigerung.
  • Bekanntmachung über die Aenderung des Gesetzes, betreffend Höchstpreise.
  • Bekanntmachung gegen übermäßige Preissteigerung vom 23. Juli 1915 unter Berücksichtigung der Bekanntmachungen vom 22. August 1915, vom 23. September 1915 und vom 23. März 1916.
  • Bekanntmachung gegen übermäßige Preissteigerung.
  • Bekanntmachung über die Berichtigung und Ergänzung der Bekanntmachung gegen übermäßige Preissteigerung.
  • Weitere Aenderungen der Bekanntmachungen gegen übermäßige Preissteigerung erwachsen aus den Bekanntmachungen: zur Fernhalting unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 und über Aenderungen des Gesetzes, betreffend Höchstpreise und der Verordnung gegen übermäßige Preissteigerung vom 23. März 1916.
  • Verordnung über die Sicherstellung von Kriegsbedarf in der Fassung vom 26. April 1917.
  • Bekanntmachung, betreffend Aenderung der Verordnung über die Sicherstellung von Kriegsbedarf in der Fassung vom 26. April 1917.
  • Bekanntmachung über die Sicherstellung von Kriegsbedarf.
  • Bekanntmachung, betreffend die Aenderung der Bekanntmachung über die Sicherstellung von Kriegsbedarf vom 24. Juni 1915.
  • Bekanntmachung, betreffend Aenderung der Bekanntmachung über die Sicherstellung von Kriegsbedarf vom 24. Juni 1915.
  • Bekanntmachung, betreffend Aenderung der Bekanntmachung über die Sicherstellung von Kriegsbedarf vom 24. Juni 1915.
  • Bekanntmachung, betreffend Aenderung der Bekanntmachung über die Sicherstellung von Kriegsbedarf vom 24. Juni 1915.
  • Bekanntmachung über Auskunftspflicht.
  • Bekanntmachung über Vorratserhebungen.
  • Bekanntmachung über Vorratserhebungen.
  • Bekanntmachung über Vorratserhebungen.
  • Bekanntmachung zur Erweiterung der Bekanntmachung über Vorratserhebungen.
  • Bekanntmachung zur Erweiterung der Bekanntmachung über Vorratserhebungen vom 2. Februar 1915.
  • Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel.
  • Bekanntmachung, betreffend die Ersparnis von Brennstoffen und Beleuchtungsmitteln.
  • II. Allgemeine Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit.
  • A. Kriegszustand im allgemeinen, Schweigepflicht, Ausstreuung falscher Gerüchte usw.
  • B. Luftangriffe, Fliegerschäden u.ä.
  • C. Polizei- und Betriebsschlußstunde.
  • D. Vereins- und Versammlungsbeschränkungen.
  • E. Schutz der Brieftauben.
  • F. Feld-, feuer- und sicherheitspolizeiliche Maßnahmen.
  • G. Gewerbe- und handelspolizeiliche Maßnahmen.
  • H. Jugendschutz.
  • J. Nutz- und Brennholzabfuhr.
  • K. Kriegsbeute und Schmuckgegenstände daraus.
  • L. Weitere allgemeine Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit.
  • III. Maßnahmen zur Sicherstellung der Ernährung von Bevölkerung und Truppe.
  • Bekanntmachung des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps, betreffend Maßregeln zur Streckung der Biervorräte.
  • Bekanntmachung des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps, betreffend die Ausschankzeiten für Bier.
  • Bekanntmachung des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps, betreffend die Ausschankzeiten für Bier.
  • Bekanntmachung des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps, betreffend die Ausschankzeiten für Bier.
  • Bekanntmachung des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps, Anordnung betreffend Beschlagnahme und Enteignung von Biervorräten, Gerste, Malz und Kontingentsrechten zur Sicherstellung der Bierlieferungen für den Bedarf der Truppen, der im Betriebe der Kgl. Staatseisenbahnen und der Rüstungsindustrie beschäftigten Personen.
  • Bekanntmachung des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps, betreffend Beschlagnahme von Bier und Bierfässern.
  • Bekanntmachung des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps, betreffend Sicherstellung der Volksernährung.
  • Stellv. Generalkommando XIII. (K.W.) Armeekorps. Bekanntmachung über Bestandsaufnahme und Beschlagnahme der Gesamtvorräte von Kakao und Schokolade zu Gunsten der Heeresverwaltung.
  • Stellv. Generalkommando XIII. (K.W.) Armeekorps. Bekanntmachung über Bestandsaufnahme und Beschlagnahme der Gesamtvorräte von Kakao und Schokolade zu Gunsten der Heeresverwaltung.
  • Stellv. Generalkommando XIII. (K.W.) Armeekorps. Ergänzung der Bekanntmachung betreffend Kakao und Schokolade.
  • Bekanntmachung des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps, betreffend Ausfuhr von Pferdeschlachtfleisch.
  • Bekanntmachung des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps, betreffend private Mühlen.
  • Bekanntmachung des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps, betreffend private Mühlen.
  • Bekanntmachung des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps, betreffend Beschlagnahme von Aepfeln, Zwetschgen und Pflaumen.
  • Stellv. Generalkommando XIII. (K.W.) Armeekorps, betreffend Aufhebung der Beschlagnahme von Zwetschgen und Pflaumen.
  • Stellv. Generalkommando XIII. (K.W.) Armeekorps. Bekanntmachung betreffend Beschlagnahme von Aepfeln.
  • Stellv. Generalkommando XIII. (K.W.) Armeekorps. Bekanntmachung über die Aufhebung der Beschlagnahme von Aepfeln.
  • IV. Kriegsgefangene und ausländische Arbeiter, Arbeiteranwerbung und Arbeitsregelung.
  • Bekanntmachung des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps, betreffend Zustecken von Schriftstücken usw. an Kriegsgefangene.
  • Bekanntmachung des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps, betreffend Ueberlassung von Karten an Kriegsgefangene.
  • Bekanntmachung des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps, betreffend Verkaufsverbot für Goldwaren an Kriegsgefangene.
  • Stellv. Generalkommando XIII. (K.W.) Armeekorps. Bekanntmachung betreffend Zahlungen in Gold- und Silbermünzen an russisch-polnische Arbeiter und Kriegsgefangene.
  • Bekanntmachung des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps, betreffend Zahlungen in Hartgeld an Kriegsgefangene.
  • Stellv. Generalkommando XIII. (K.W.) Armeekorps. Gestellung von Kriegsgefangenen zu gewerblichen Arbeiten
  • Stellv. Generalkommando XIII. (K.W.) Armeekorps. Gestellung von Kriegsgefangenen zu landwirtschaftlichen Arbeiten.
  • Stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps. Nachtrag zur Bekanntmachung über die Gestellung von Kriegsgefangenen zu landwirtschaftlichen Arbeiten.
  • Bekanntmachung des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps, betreffend Beköstigung der Kriegsgefangenen auf Arbeitskommandos.
  • Bekanntmachung des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps, betreffend gegenseitiger Postverkehr der Kriegsgefangenenarbeitgeber usw.
  • Verfügung des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps, betreffend Waffengebrauch der Hilfsbewachungsleute.
  • Bekanntmachung des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps, betreffend dienstliche Weisungen der Zivilbewachungsleute.
  • Bekanntmachung des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps, betreffend Aufnahme entwichener Kriegsgefangener.
  • Bekanntmachung des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps in Stuttgart, betreffend Annahme von Briefen oder Schriftstücken von Kriegsgefangenen.
  • Verfügung des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps, betreffend Meldepflicht der Arbeitsnachweise.
  • Bekanntmachung des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps, betreffend Anwerbung von Arbeitern der Württ. Staatseisenbahnen.
  • Bekanntmachung, betreffend Werbetätigkeit unter ausländischen Arbeitern.
  • Stellv. Generalkommando XIII. (K.W.) Armeekorps. Bekanntmachung, betreffend Anwerbung von Arbeitskräften.
  • Stellv. Generalkommando XIII. (K.W.) Armeekorps. Befehl betreffend die polnischen Arbeiter.
  • Stellv. Generalkommando XIII. (K.W.) Armeekorps. Erläuterungen und Ausführungsbestimmungen zu dem Befehl betreffend die polnischen Arbeiter.
  • Stellv. Generalkommando XIII. (K.W.) Armeekorps. Ergänzung zu dem Befehl betreffend die polnischen Arbeiter.
  • Stellv. Generalkommando XIII. (K.W.) Armeekorps. Bekanntmachung, betreffend die Arbeitsverträge der russisch-polnischen Wanderarbeiter.
  • Stellv. Generalkommando XIII. (K.W.) Armeekorps. Befehl, betreffend die russischen Arbeiter.
  • Befehl, betreffend in landwirtschaftl. Betrieben beschäftigte russ. Arbeiter.
  • Bekanntmachung des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps, betreffend Anwerbung russ.-polnischer Saisonarbeiter.
  • Bekanntmachung des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps, betreffend Anwerbung von russisch-polnischen Arbeitern.
  • Bekanntmachung des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps, betreffend die Annahme landwirtschaftlicher Dienstboten und Arbeiter.
  • Stellv. Generalkommando XIII. (K.W.) Armeekorps. Verordnung über Arbeitshilfe in der Land- und Forstwirtschaft.
  • Stellv. Generalkommando XIII. (K.W.) Armeekorps. Verordnung über Arbeitshilfe in der Land- und Forstwirtschaft.
  • Bekanntmachung, betreffend Bestrafung der Arbeitsverweigerung durch Angehörige feindlicher Staaten.
  • Stellv. Generalkommando XIII. (K.W.) Armeekorps. Bekanntmachung, betreffend Regelung der Arbeit in Web-, Wirk- und Strickstoffe verarbeitenden Gewerbezweigen.
  • Bekanntmachung des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps, betreffend Abänderung der Bekanntmachung vom 12. Juni 1917 über die Regelung der Arbeit in Web-, Wirk- und Strickstoffe verarbeitenden Gewerbezweigen.
  • Stellv. Generalkommando XIII. (K.W.) Armeekorps. Bekanntmachung, betreffend Regelung der Arbeit in Web-, Wirk- und Strickstoffe verarbeitenden Gewerbezweigen.
  • Stellv. Generalkommando XIII. (K.W.) Armeekorps. Bekanntmachung, betreffend Beschäftigung mit Heeresnäharbeiten.
  • Stellv. Generalkommando XIII. (K.W.) Armeekorps. Bekanntmachung, betreffend Beschäftigung mit Heeresnäharbeiten.
  • Stellv. Generalkommando XIII. (K.W.) Armeekorps. Bekanntmachung, betreffend mit Kraft angetriebene Maschinen für Konfektionsarbeit.
  • Stellv. Generalkommando XIII. (K.W.) Armeekorps. Bekanntmachung, betreffend Arbeitszeit in Lumpen-Reißereien.
  • Bekanntmachung des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps, betreffend Betriebsruhe in der Heeresindustrie an Ostern und Pfingsten.
  • V. Zeitungswesen, Verbreitung von Druckschriften, Bildwerken usw.
  • Bekanntmachung des Ministeriums des Inneren, betreffend die Regelung der Aufsicht über das Zeitungswesen im Königreich Württemberg während der Dauer des Kriegszustandes.
  • Bekanntmachung, betreffend Druckschriften.
  • Bekanntmachung des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps, betreffend Bezeichnung eines Druckers usw. auf Druckschriften.
  • Bekanntmachung des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps, betreffend Anmeldepflicht für nicht zum öffentlichen Verkauf oder Vertrieb bestimmte Bücher usw.
  • Bekanntmachung des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps, betreffend Flugschriften, Bekanntmachungen usw. militärischen oder politische Inhalts.
  • Verfügung des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps, betreffend Flugschriften, Bekanntmachungen usw. militärischen oder politischen Inhalts.
  • Bekanntmachung des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps, betreffend Anzeigen auf dem Stellenvermittlungsmarkt.
  • Bekanntmachung des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps, betreffend Listen mit zeitgemäßen Spezialadressen.
  • Bekanntmachung des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps, betreffend Listen über Parteizugehörigkeit von Militärpersonen. Verbreitung politischer Druckschriften im Heer.
  • Bekanntmachung des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps, betreffend die Ausfuhr von Zeichnungen.
  • Bekanntmachung des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps, betreffend fachwissenschaftliche Aufsätze.
  • Bekanntmachung des stellv. Generalkommandos, betreffend Adressenverzeichnis der zum Heeresdienst Eingezogenen.
  • Bekanntmachung des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps, betreffend Adressenverzeichnis über Angehörige des Feldheeres.
  • Verfügung des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps, betreffend Lichtbilder und Zeichnungen von Gegenständen und Oertlichkeiten mit militärischer Zweckbestimmung.
  • Bekanntmachung des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps, betreffend Artikel, Notizen usw. zur Vermittlung von männliche Arbeitskräften für außerwürttembergische Betriebe.
  • Bekanntmachung des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps, betreffend Artikel usw. zur Vermittlung von männlichen Arbeitskräften für außerwürttembergische Betriebe.
  • Bekanntmachung des stellv. Generalkommandos, betreffend Inserate zur Anwerbung von Technikern und Chemikern für das Ausland.
  • Bekanntmachung des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps, betreffend Abhandlungen usw. gegen Schutzimpfungen.
  • Bekanntmachung des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps, betreffend Schundliteratur.
  • Bekanntmachung des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps, betreffend die Ausfuhr von Druckschriften ins Ausland.
  • Bekanntmachung des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps, betreffend die Ausfuhr von Druckschriften nach Oesterreich-Ungarn.
  • VI. Post- und Frachtverkehr. Ausnützung der Transportmittel.
  • Bekanntmachung des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps, betreffend Umgehung der Ueberwachungsstellen bei Versendung von Plänen usw. ins Ausland.
  • Bekanntmachung des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten, Verkehrsabteilung, betreffend Versendungsverbot für Postkarten mit Aufklebungen usw. nach dem Ausland.
  • Bekanntmachung des stellv. Generalkommandos, betreffend Ansichtspostkarten für Uebermittlung versteckter Nachrichten.
  • Bekanntmachung des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps, betreffend den Verkauf gewisser Arten von Ansichtspostkarten.
  • Bekanntmachung des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps, betreffend den Briefschmuggel.
  • Verfügung des stellv. Generalkommandos XIII. Armeekorps, betreffend Schmuggel von Briefen und Schriftstücken.
  • Bekanntmachung des stellv. Generalkommandos, betreffend Grenzverkehr nach Oesterreich und der Schweiz.
  • Bekanntmachung des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps, betreffend Sammelladungen nach Belgien.
  • Bekanntmachung des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps, betreffend Sammelladungen nach Belgien.
  • Bekanntmachung des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps, betreffend Briefsendungen mit Wareninhalt nach dem Auslande und Ausfuhrerklärungen.
  • Bekanntmachung des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps, betreffend Frachtgutverkehr.
  • Bekanntmachung des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps in Stuttgart, betreffend Schriftliche Mitteilungen in Paketen an deutsche Kriegsgefangene.
  • Stellv. Generalkommando XIII. (K.W.) Armeekorps. Bekanntmachung, betreffend beschleunigte Entladung der Eisenbahnwagen.
  • Stellv. Generalkommando XIII. (K.W.) Armeekorps. Bekanntmachung, betreffend Be- und Entladung der Eisenbahnwagen an Sonn- und Feiertagen.
  • Stellv. Generalkommando XIII. (K.W.) Armeekorps. Bekanntmachung, betreffend Be- und Entladen der Güterwagen während der Pfingstfeiertage.
  • Stellv. Generalkommando XIII. (K.W.) Armeekorps. Bekanntmachung, betreffend Ermittlung der Leistungen deutscher Wasserstraßen sowie der Schiffahrts- und Umschlagsbetriebe.
  • VII. Grenzschutz, Ausländer, Meldepflicht.
  • Verfügung des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps über den Verkehr auf dem Bodensee.
  • Bekanntmachung des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps über den Schiffahrtsverkehr auf dem Bodensee.
  • Verordnung des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps, betreffend Landesfarben an württembergischen Fischerfahrzeugen.
  • Verfügung des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps, betreffend Schiffsverkehr auf dem Bodensee.
  • Verfügung des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps, betreffend die Herstellung, Verbreitung und Veröffentlichung von Lichtbildern und Zeichnungen von Oertlichkeiten und Gegenständen im württ. Bodenseegebiet zu Wasser und zu Lande.
  • Bekanntmachung des stellv. Generalkommandos XIII., betreffend Ausübung der Jagd und der Fischerei durch Ausländer.
  • Bekanntmachung des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps, betreffend Ausübung der Jagd und der Fischerei durch Ausländer.
  • Verfügung des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps, betreffend Meldepflicht der Ausländer.
  • Bekanntmachung des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps, betreffend Meldepflicht der Ausländer.
  • Bekanntmachung des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps, betreffend die Anmeldung feindlicher Ausländer.
  • Verfügung des Ministeriums des Inneren, betreffend das polizeiliche Meldewesen.
  • Bekanntmachung des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps, betreffend Waffentragen der Ausländer.
  • Bekanntmachung des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps, betreffend die Meldepflicht der Arbeitgeber.
  • Bekanntmachung betreffend deutsch-schweizerischer Grenzverkehr.
  • Verfügung des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps über das polizeiliche Meldewesen im württ. Grenzschutzgebiet am Bodensee.
  • Verfügung des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps, betreffend Waffengebrauch der Zollbeamten im Grenzschutzdienst.
  • Bekanntmachung des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps, betreffend Paßersatz.
  • Stellv. Generalkommando XIII. (K.W.) Armeekorps. Verordnung über die Bestrafung von Zuwiderhandlungen gegen die Paßvorschriften.
  • Bekanntmachung des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps, betreffend Entgelt für photographische Aufnahmen oder Abzüge zu Ausweispapieren.
  • VIII. Besondere Verkehrsbeschränkungen. Bautätigkeit.
  • Stellv. Generalkommando XIII. (K.W.) Armeekorps. Bekanntmachung betreffend Beschränkungen im Verkauf militärischer Bekleidungs- und Ausrüstungsstücke.
  • Bekanntmachung des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps, betreffend Verbot von Ausverkäufen für Web- und Wirkwaren.
  • Bekanntmachung des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps, Verbot von Ausverkäufen usw. für Web- und Wirkwaren.
  • Stellv. Generalkommando XIII. (K.W.) Armeekorps. Verordnung, betreffend das Verbot des Verkaufes von Ferngläsern und Objektiven für Photographie und Projektion.
  • Bekanntmachung des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps, betreffend Abänderung der Bekanntmachung vom 14. Oktober 1916.
  • Bekanntmachung des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps, betreffend Prismen, Ziel- und Ferngläser usw.
  • Stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps. Bekanntmachung, betreffend Handelsverbot für Ferro-Silizium.
  • Bekanntmachung des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps, betreffend Auslandspatente und Musterschutzrechte.
  • Bekanntmachung des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps, betreffend Aus- und Durchfuhr von Sprechmaschinen-Platten uns Walzen.
  • Stellv. Generalkommando XIII. (K.W.) Armeekorps. Bekanntmachung, betreffend Holzlieferungen.
  • Bekanntmachung des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps, betreffend Veräußerung von landwirtschaftlichen Grundstücken.
  • Bekanntmachung des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps, betreffend Aenderung der Bestimmungen über Veräußerung von landwirtschaftlichen Grundstücken.
  • Bekanntmachung des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps, betreffend Einschränkung der Bautätigkeit.
  • Bekanntmachung des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps, betreffend Bauwesen der Sprengstoff- und Munitionsfabriken.
  • Stellv. Generalkommando XIII. (K.W.) Armeekorps. Verordnung über den Fremdenverkehr in Bädern, Kurorten und Sommerfrischen.
  • Stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps. Bekanntmachung, betreffend Verarbeitung von Leder durch Schuhmacher.
  • IX. Preisbeschränkungen, insbesondere für Gegenstände des täglichen Bedarfs.
  • Bekanntmachung, betreffend Umgehungen der der Höchstpreisverordnungen.
  • Verfügung des K. stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps über die Einhaltung angemessener Preise beim Groß- und Kleinhandel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs.
  • Bekanntmachung über Preisbeschränkungen bei Verkäufen von Web-, Wirk- und Strickwaren.
  • Bekanntmachung des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps. Preisgestaltung bei Web-, Wirk- und Strickwaren.
  • Stellv. Generalkommando XIII. (K.W.) Armeekorps. Bekanntmachung, betreffend Preisbeschränkungen im Handel mit Web-, Wirk- und Strickwaren.
  • Bekanntmachung Aufhebung der Preisbeschränkungen für Web-, Wirk- und Strickware.
  • Stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps. Bekanntmachung, betreffend Preisbeschränkungen für Roheisen, Rohtal, Halbzeug usw.
  • Bekanntmachung des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps, betreffend Preisbeschränkung für photographische Aufnahmen oder Abzüge.
  • X. Pferdehandel und -Ausfuhr. Luxuspferde.
  • Bekanntmachung des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps, betreffend den Handel mit Pferden und die Pferdeausfuhr.
  • Bekanntmachung des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps, über Pferdeausfuhre und Pferdeverkauf.
  • Bekanntmachung des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps über Pferdeverkauf und Pferdeausfuhr.
  • Bekanntmachung des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps, betreffend Pferdeankauf durch Händler in Württemberg.
  • Bekanntmachung des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps, betreffend Pferdeaufkauf innerhalb Württembergs.
  • Bekanntmachung des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps, betreffend Pferdeausfuhr und -verkauf.
  • Bekanntmachung, betreffend Verbot des Haltens von Luxuspferden.
  • XI. Vaterländischer Hilfsdienst.
  • Gesetz über den Vaterländischen Hilfsdienst.
  • Vaterländischer Hilfsdienst. Aufforderung des Kriegsamts zur freiwilligen Meldung gemäß §. 7 Abs. 2 des Gesetzes für den vaterländischen Hilfsdienst.
  • Vaterländischer Hilfsdienst. Aufforderung des Kriegsamts zur freiwilligen Meldung gemäß §. 7 Abs. 2 des Gesetzes für den vaterländischen Hilfsdienst.
  • Verfügung des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps, betreffend Hilfsdienst im Wach- und Schutzdienst.
  • Verfügung des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps, betreffend Festnahmebefugnis der im Wach- uns Schutzdienst verwendeten Personen.
  • Verfügung des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps, betreffend Befugnisse der im Wach- und Schutzdienst verwendeten Personen.
  • Bekanntmachung des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps, betreffend Vaterländischen Hilfsdienst.
  • Bekanntmachung des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps, betreffend Verschwiegenheitspflicht für Hilfsdienstpflichtige.
  • Bekanntmachung des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps. Stellungswechsel reklamierter Arbeitnehmer.
  • Bekanntmachung des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps, betreffend Stellungswechsel zurückgestellter Wehrpflichtiger.
  • Bekanntmachung des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps, betreffend Pockenschutzimpfung für Hilfsdienstpflichtige.
  • XII. Sicherung von Rohstoffen, Betriebsstoffen, Fertigfabrikaten und Futtermitteln.
  • 1. Webstoffe.
  • 2. Metalle.
  • 3. Gerbstoffe, Häute und Felle, Leder.
  • A. Gerbstoffe.
  • B. Häute und Felle.
  • 1. Beschlagnahme, Behandlung, Verwendung und Meldepflicht.
  • Bekanntmachung, betreffend Versteigerung von Häuten und Fellen.
  • Stellv. Generalkommando XIII. (K.W.) Armeekorps. Bekanntmachung, betreffend Beschlagnahme, Behandlung, Verwendung und Meldepflicht von rohem Kalbfellen, Schaf-, Lamm- und Ziegenfellen, sowie von Leder daraus.
  • Stellv. Generalkommando XIII. (K.W.) Armeekorps. Bekanntmachung, betreffend Beschlagnahme, Behandlung, Verwendung und Meldepflicht von rohem Kanin-, Hasen- und Katzenfellen und aus ihnen hergestelltem Leder.
  • Stellv. Generalkommando XIII. (K.W.) Armeekorps. Bekanntmachung, betreffend Ausnahmebewilligung zu der Bekanntmachung betreffend Beschlagnahme, Behandlung, Verwendung und Meldepflicht von rohem Kanin-, Hasen- und Katzenfellen und aus ihnen hergestelltem Leder vom 1. Juni 1917.
  • Stellv. Generalkommando XIII. (K.W.) Armeekorps. Bekanntmachung, betreffend Verkaufsverpflichtung von rohem Kanin-, Hasen- und Katzenfellen.
  • Stellv. Generalkommando XIII. (K.W.) Armeekorps. Bekanntmachung, betreffend Beschlagnahme und Bestandserhebung von rohem Reh-, Rot-, Dam- und Gemswild-, Hunde-, Schweine- und Seehundfellen, von Walroßhäuten, Renn- und Elentierfellen, sowie von Leder daraus.
  • Stellv. Generalkommando XIII. (K.W.) Armeekorps. Bekanntmachung, betreffend Beschlagnahme, Behandlung, Verwendung und Meldepflicht von rohen Großviehhäuten und Rößhäuten.
  • Bekanntmachung des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps, betreffend Beschlagnahme, Behandlung, Verwendung und Meldepflicht von rohen Häuten und Fellen.
  • Stellv. Generalkommando XIII. (K.W.) Armeekorps. Bekanntmachung, betreffend Beschlagnahme, Behandlung, Verwendung und Meldepflicht von rohen Häuten und Fellen.
  • Kriegsministerium. Beschlagnahmeverfügung von Hüten von Großvieh.
  • 2. Höchstpreise.
  • C. Leder.
  • 4. Kautschuk (Gummi).
  • 5. Chemikalien usw.
  • 6. Verschiedenes.
  • Register.

Full text

                                                 — 401 — 
züglich nach dem Abziehen mit der Fleischseite nach außen möglichst in Zugluft und 
jedenfalls vor Nässe geschützt so aufzuhängen, daß alle Stellen des Felles gut trocknen 
können. 
e) Jeder Verwahrer hat die Felle pfleglich zu behandeln und sie nach Art und Klassen 
getrennt zu halten. 
2. a) Jeder Händler (Sammler) hat bei Lieferung an einen zugelassenen Großhändler 
bis zum fünfzehnten Tage jedes Monats eine Liste für das von ihm im vorher- 
gehenden Monat gesammelte Gefälle nebst einer Rechnung darüber an den zugelassenen 
Großhändler einzureichen, an den er seine Ware liefern will. 
b) Jede Häuteverwertungs-Vereinigung, die einem Verband angehört, hat bis zum fünf- 
zehnten Tage eines jeden Monats eine Liste über das im vorhergehenden Monat von ihr 
gelammelte Gefälle nebst einer Rechnung darüber an einen zugelassenen Großhändler 
einzureichen. 
c) Jede Häuteverwertungs-Vereinigung, die keinem Verband angehört, hat bis zum 
fünfzehnten Tage eines jeden Monats eine Liste über das von ihr im vorhergehenden 
Monat angesammelte Gefälle nebst einer Rechnung darüber an einen zugelassenen 
Großhändler einzureichen. 
d) Die Verbände von Häuteverwertungs-Vereinigungen und die zugelassenen Groß- 
händler haben bis zum fünfundzwanzigsten Tage eines jeden Monats die Listen für 
das bis einschließlich des fünfzehnten Tages desselben Monats gemeldet erhaltene 
Gefälle nebst einer Rechnung darüber in der von der Sammelstelle mit Genehmigung 
der Kriegs-Rohstoff-Abteilung des Königlich Preußischen Kriegsministeriums vor- 
geschriebenen Form an die Sammesstelle einzureichen. 
                                     §   7. 
                                 Meldepflicht. · . . 
Wer nach Maßgabe der §§ 4 und 6 von der Veräußerungserlaubnis keinen Gebrauch 
emacht hat, hat über die in seinem Feih bsindischen Felle der Meldestelle der Kriegs- 
ohstoff-Abteilung für Leder und Lederrohstoffe, Berlin W 9, Budapester Straße 11/12, 
Meldung zu erstatten. Die Meldungen haben auf den vorgeschriebenen Vordrucken zu 
erfolgen, welche ordnungsgemäß auszufüllen sind. Die Vordrucke sind bei der Meldestelle 
der Kriegs-Rohstoff-Abteilung für Leder und Lederrohstoffe anzufordern. Die Meldungen 
sind bis zum fünfundzwanzigsten Tage eines jeden Monats für den vergangenen Monat 
zu erstatten.
                                            §      8 
            Gefälle aus militärischen Schlachtungen, den Operations-, 
                   Etappen= oder besetzten feindlichen Gebieten. 
a) Die aus militärischen Schlachtungen (auch des Inlandes), sowie die aus den besetzten 
feindlichen Gebieten stammenden Felle der im § 1 angegebenen Arten jeden Gewichts 
— mit Ausnahme der im Eigentum der Kaiserlichen Marine befindlichen Felle — 
sind beschlagnahmt (einschließlich der bereits in Arbeit genommenen Felle). 
b) Die Ablieferung und Verwendung des von dem Absatz a dieses Paragraphen 
betroffenen Gefälles ist durch besondere Vorschriften geregelt; gestattet ist sein Bezug 
nur von der Verteilungsstelle. 
 Behandkung des Gefälles beim Gerber.
                                          §     9. 
              Behandlung der Felle nach Ablieferung an den Gerber. 
Trotz der Beschlagnahme bleibt die Verarbeitung der von den §§ 2 und 8 dieser Bekannt- 
machung betroffenen Felle zu Leder, sowie die Verfügung über die hergestellten Erzeugnisse 
gestattet, sofern die folgenden Vorschriften beobachtet werden oder worden sind: 
a) Die wokrurbeitung der zugeteilten beschlagnahmten Felle muß im eigenen Betriebe 
erfolgen. 
b) Aus Kalbfellen dürfen mangels besonderer Ermächtigung, die bei der Meldestelle der 
Kriegs-Roh stoff-Abteilung für Leder und Lederrohstoffe beantragt werden kann, nur 
die unter Nr. 13, 14, 15 und 20 im § 3 der Bekanntmachung Nr. Ch. II. 888/7. 
16. K. R. A. 1) aufgeführten Lederarten hergestellt werden. 
c) Aus Lammfellen, die grün oder salzfrei 0,75 und mehr Kilogramm (trocken oder 
trocken gesalzen 0,4 und mehr Kilogramm) wiegen, ferner aus Ziegen-, Bock-, Heber- 
lings-, Kitz= und Zickelfellen, die trocken und trocken gesalzen 0,30 und mehr Kilo- 
gramm wiegen, und aus allen Schaffellen dürfen mangels besonderer Ermächtigung 
durch die Meldestelle der Kriegs-Rohstoff-Abteilung für Leder und Lederrohstoffe nur 
die unter Nr. 51 und 54 im § 3 der Bekanntmachung Nr. Ch. II. 888/7. 16. K. 
R. A. aufgeführten Lederarten hergestellt werden. 
1) Beil. z. Staatsanz. vom 9. August 1916 Nr. 184. H. B. S. 456. 
Verordnungen d. St. GKomm. XIII. (Württ.)                           26 
  
  
 
	        

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