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Deutschland unter Kaiser Wilhelm II. Dritter Band. (3)

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fullscreen: Deutschland unter Kaiser Wilhelm II. Dritter Band. (3)

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Gesetzsammlung

Persistent identifier:
gs_preussen
Title:
Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Gesetzsammlung
Collection:
Kingdom of Prussia.
Year of publication.:
1810
1906
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Gesetzblatt-Jahrgang

Persistent identifier:
gs_preussen_1896
Title:
Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1896.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Gesetzsammlung
Volume count:
87
Place of publication:
Berlin
Publishing house:
Königliche Hofbuchdruckerei Decker
Document type:
Gesetzblatt-Jahrgang
Collection:
Kingdom of Prussia.
Year of publication.:
1896
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Contents

Table of contents

  • Deutschland unter Kaiser Wilhelm II.
  • Deutschland unter Kaiser Wilhelm II. Dritter Band. (3)
  • Abbildungssammlung.
  • Title page
  • Blank page
  • Title page
  • Blank page
  • Siebentes Buch. Das Verkehrswesen.
  • Achtes Buch. Die Kirche.
  • Neuntes Buch. Unterrichtswesen.
  • 1. Die Universitäten. Von Geh. Reg.-Rat Prof. Dr. Hillebrandt.
  • 2. Die technischen Hochschulen. Von Geh. Hofrat Prof. Dr. Helm.
  • 3. Handelshochschulen. Von Prof. Dr. Apt.
  • 4. Das höhere Schulwesen. Von Geh. Reg.-Rat Dr. Paul Cauer.
  • 5. Volksschulen. Von Geh. Reg.- und Schulrat Dr. Sachse.
  • 6. Fach- und Fortbildungsschulen. Von Geh. Oberregierungsrat Dr. von Seefeld.
  • Zehntes Buch. Die Wissenschaften.
  • Inhaltsverzeichnis.

Full text

  
48 Das höhere Schulwesen. IX. Buch. 
Bedenken gegen die innere Tüchtigkeit. Freilich der wertvollste Teil, das 
Innenleben der Schule wie der 
Menschen, läßt sich nicht ausstellen, auch nicht, ob es gesund und kräftig sei, durch Prüfungen 
und Renisionen feststellen. Darüber entscheidet spät erst die Bewährung im äußeren 
Leben, das von Natur ein Wettkampf ist. Das war ja der Sinn der Gleichberechtigung, 
der Bestärkung verschiedener Schulen in ihrer Eigenart, daß jede zeigen sollte, was sie 
vermöchte, um ihre Zöglinge für die Aufgaben des Breufs tüchtig zu machen. Unmerklich 
hat sich dieses Verhältnis in der Richtung zu verschieben begonnen, daß die Anstalten wett- 
eifern, welche ihre Zöglinge am sichersten an das vorläufige Ziel des Eintritts in die Be- 
rufsstudien bringt. Diese Verschiebung hängt mit einem Wandel zusammen, der sich in 
der Organisation unseres öffentlichen Lebens immer weiter vollzieht; der Grundliegt also 
außerhalb des Machtbereichs der Schule. Was sie tun kann, um den Staat und die Ge- 
sellschaft vor Schaden bewahren zu helfen, ist, daß sie es mit der Gewährung jenes Zu- 
tritts, d. h. mit der Erteilung ihrer Zeugnisse, streng nimmt; um so strenger, je größer 
durch die Menge derer, die sich anbieten, die Gefahr wird, daß auch Untüchtige mit herein- 
kommen. Und ob in dieser Beziehung an unseren höheren Schulen alles geschehen ist, 
was zum Wohl der Gesamtheit nötig war, ist eine Frage, über die eben jetzt lebhaft ge- 
stritten wird. Auf der einen Seite schienen ernste Somptome darauf hinzudeuten, daß 
viele der Heranwachsenden den ODruck dessen, was die Schule fordert, nicht mehr er- 
tragen könnten; und so ist es zu verstehen, daß man durch fortgesetzte Verminderung der 
häuslichen #rbeit, durch verkürzte Unterrichtszeit, durch erleichternde Versetzungs- und 
Prüfungsbestimmungen zu helfen suchte. Andrerseits mehrten sich nun die Klagen, 
daß junge Leute, die mit dem Zeugnis der Reife die Universitäten bezogen, nicht das 
Maß von Arbeitskraft und Denkfähigkeit mitbrächten, dessen sie zu gründlichem, innerlich 
erfolgreichem Studium bedürften. Der Streit ist noch nicht geschlichtet und gehört noch 
nicht der Geschichte an. 
  
„Bewegungsfreiheit.“ Ein Mittel, das nach beiden Seiten zugleich beilsame 
Wirkung versprach, war zuerst (1905) von Friedrich 
Paulsen vorgeschlagen worden: dem Unterricht in den höheren Klassen möge eine mehr 
akademische Gestalt gegeben werden. Man hoffte, gerade für begabte Schüler, die 
Last der schulmäßig auferlegten Arbeit zu vermindern und zu eigener wissenschaftlicher 
Vertiefung Zeit und Kräfte frei zu machen. Der Plan, anfänglich von vielen mit 
Freude begrüßt, hat doch in dieser Form keinen rechten Erfolg gehabt, vor allem des- 
halb weil, trotz ausgesprochener Warnung, sehr bald der Fehler begangen wurde, die 
Wahlfreiheit auch auf solche Gegenstände auszudehnen, die im Lehrplan der einzelnen 
Schule den Hauptbestand bildeten, wie Latein und Griechisch am Gypmnasium, Mathe- 
matik und Naturwissenschaften an der Oberrealschule. Das widersprach dem Geiste 
des Allerhöchsten Erlasses, der ja verlangt hatte, daß immer die wichtigsten Unterrichts- 
fächer, nach der Eigenart der verschiedenen Anstalten, in den Vordergrund gerückt 
und vertieft würden. Und das doch mit vollstem Rechte. Für freie Bewegung liegt 
der gegebene Spielraum im Innern, in der Art wie der Unterricht erteilt, wie das Denken 
  
1098
	        

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