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Impf-Friedhof.

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Bibliographic data

fullscreen: Impf-Friedhof.

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Periodical

Persistent identifier:
cbl
Title:
Zentralblatt für das Deutsche Reich.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1873
1918
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund

Periodical volume

Persistent identifier:
cbl_1902
Title:
Central-Blatt für das Deutsche Reich. Dreißigster Jahrgang. 1902.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Zentralblatt
Volume count:
30
Publishing house:
Carl Heymanns Verlag
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1902
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück No. 12.
Volume count:
12
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Chapter

Title:
4. Polizei-Wesen.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Full text

Bemerkung. 
Was ist alts Impfschaden anzusprechen Dr. Boigt- Hamburg, und mit 
ihm alle, welche die Zahl der Impfschäden gering halten wollen, und um den 
Schild der Impfung nicht zu sehr zu beflecken, gering halten mussen, verstehen 
unter Impfung das, was mit dem ersten Schnitt beginnt und mit der Einbringung 
des leyzten Atomes Lymphe endet. Hier wird als Impfschaden, dann allerdings 
folgerichtig, nur das anerkannt, was auf zu große oder geringe Muskelkraft des 
Impfers, d. h. defsen Ungeschicklichkeit, auf ungenügende Entgiftung (Desinfektion) 
des Impffeldes oder Instrumentes (Lanzette, Nadel. Bohrer, usw.) oder auf die 
„Lymphe selbst zurückzuführen ist. Alles andere gilt ihnen nichts. So sagt Voigt: 
„Impfschäden, welche erst später entstehen (nicht innerhalb des nächsten 
Tages) sind keine Folgen der Impfung, sondern als Mischerkrankung zu 
deuten, also keine eigentlichen Impfschäden.“ 
(In Nr. 355 der Sammlung klluischer Vorträge.) 
Im Gegensatz hierzu steht die mir richtiger scheinende Auffassung, wohl 
auch die allein richtige, alles das als Impfschaden zu benennen und zu bezeichnen, 
was, wenn die Impfwunde und die Einführung des Giftstofses nicht gemacht 
wäre, nicht entstanden wäre. Die Staphylococcen oder Streptococcen ober 
sonstige Bestandteile und Krankheitserreger mußten erst durch die Wunde ein- 
dringen (vorausgesetzt, daß sie nicht mit der „Lymphe“ eindrangen) und so das 
Kind krank machen und töten. Die Impfung ist schuldig, denn ohne die 
Impfung wäre der Schaden niemals entstanden. Ferner: ware das Kind A. 
nicht geimpft, so hätte das Kind B. niemals den dem Kinde A. allein zugedachten 
Eiftstoff auf die rissige oder wunde Haut bekommen und wäre nicht daran zu 
Grunde gegangen. 
Alle von Voigt in dem genannten Hefte angegebenen Mischerkrankungen, 
556 an der Zahl. sind reine Impfschäden. Ob die Wissenschaft daraus einen 
Impfschaden 1., 2. oder 10. Güte machen will, kann uns und dem Volke ganz 
einerlei sein. Die Eltern stehen vor der Tatsache, daß ihr bis zur Impfung 
gesundes Kind in den nächsten Tagen nicht krank geworden wäre, wenn die 
-.Schneiderei und Giftschmiererei“ unterblieben wäre. 
(Leider kam mir die Schrift Voigt's erst heute zu Gesicht, weshalb die 
angegebenen „Mischerkrankungen“ nicht mit im eigentlichen „Friedhof“ unter. 
gebracht sind.) 
Für die Verständlichkeit des Nachfolgenden und für die mir folgenden 
Staatsschnuffler erwähne ich, daß alle Ausdrücke oder Sätze, welche n ... 
Klammern gefaßt sind, von mir stammen. 
Wegener- Frankfurt a. M.
	        

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