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Das Deutsche Reich zur Zeit Bismarcks.

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Bibliographic data

fullscreen: Das Deutsche Reich zur Zeit Bismarcks.

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Periodical

Persistent identifier:
gs_reuss_ae_linie
Title:
Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie.
Place of publication:
Greiz
Document type:
Periodical
Collection:
Principality of Reuss of the elder line.
Year of publication.:
1852
1918
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
gs_reuss_ae_linie_1900
Title:
Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1900.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Gesetzsammlung
Volume count:
49
Publishing house:
Franz Trommer
Document type:
Periodical volume
Collection:
Principality of Reuss of the elder line.
Year of publication.:
1900
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Homepage

Title:
Sachregister.
Document type:
Periodical
Structure type:
Homepage

Contents

Table of contents

  • Das Deutsche Reich zur Zeit Bismarcks.
  • Title page
  • Blank page
  • Porträt Bismarcks.
  • Publikationsrechte.
  • Vorwort.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Erstes Buch. Das Deutsche Reich von 1871---1878.
  • 1. Kaiser und Reich.
  • 2. Der erste deutsche Reichstag. Die Entstehung des Zentrums.
  • 3. Erste Reichstagsverhandlungen und Reichsgesetzgebung (1871).
  • 4. Fortentwickelung des Reiches (1871). Beginn des kirchlichen Kampfes.
  • 5. Der Kulturkampf im Jahre 1872.
  • 6. Der Kulturkampf von 1873 bis Ende 1874.
  • 7. Ende und Ergebnisse des Kulturkampfes (1875).
  • 8. Der innere Ausbau des Reiches. Die Befestigung der deutschen Wehrkraft. (1872---74.)
  • 9. Der innere Ausbau des Reiches. Die deutsche Rechtseinheit. (1872---78.)
  • 10. Der innere Ausbau des Reiches. Volkswirtschaftliche Entwickelung und Gesetzgebung Deutschlands. (1872---77.)
  • 11. Bismarcks auswärtige Politik (1872---78).
  • 12. Die auswärtige Politik des Fürsten Bismarck (1872---78). {Fortsetzung.}
  • 13. Fürst Bismarck und die Parteien. „Friktionen." (1871---78.)
  • 14. Die Sozialdemokratie bis 1878.
  • 15. Die Reichslande Elsaß-Lothringen 1872---78. Die Einzelstaaten.
  • Zweites Buch. Das Deutsche Reich von 1878 bis zum Tode Kaiser Wilhelms I. (9. März 1888).
  • 1. Fürst Bismarcks nationale Wirtschaftspolitik 1878---79.
  • 2. Bismarcks Wirtschaftspolitik im Reichstag 1879. Politische Folgen.
  • 3. Die Eisenbahn- und Steuerreform Bismarcks. Neuere wirtschaftliche Gesetzgebung 1879---1881.
  • 4. Der Zollanschluß der Hansestädte. Septennat und Sozialistengesetz. Die Sezession. (1880 ff.)
  • 5. Versuche einer Verständigung mit Rom (1878---83).
  • 6. Die Sozialpolitik des Deutschen Reiches (1880---89).
  • 7. Äußere und innere Politik des Deutschen Reiches (1879 bis März 1888).
  • 8. Äußere und innere Politik des Deutschen Reiches (1879 bis März 1888). (Fortsetzung.)
  • 9. Äußere und innere Politik des Deutschen Reiches (1879 bis März 1888). Fortsetzung: Innere Politik von 1884 bis 1886.
  • 10. Äußere und innere Politik des Deutschen Reiches (1879 bis März 1888). Schluß: Innere und äußere Politik von 1886---1888.
  • 11. Das letzte Regierungsjahr Kaiser Wilhelms I. Die Krankheit des Kronprinzen. Heimgang Kaiser Wilhelms.
  • Drittes Buch. Vom Tode Kaiser Wilhelms I. bis zur Entlassung des Fürsten Bismarck (20. März 1890).
  • 1. Die Regierung Kaiser Friedrichs III. (Vom 9. März bis 15. Juni 1888.)
  • 2. Anfänge der Regierung Kaiser Wilhelms II.
  • 3. Die weitere Regierung Kaiser Wilhelms II. (1888, 1889).
  • 4. Die deutsche Kolonialpolitik. (Gundsätze und Anfänge. Südsee 1880. Südwestafrika und Westafrika 1880---1885.)
  • 5. Die deutsche Kolonialpolitik. (Fortsetzung: Kongokonferenz. Karolinenstreit. Dampferlinien und sonstige Kolonialfragen. Südsee. Neuguinea. Samoa. Ostafrika etc. 1884---90.)
  • 6. Die Reichslande Elsaß-Lothringen (1879---1893).
  • 7. Die Entlassung des Fürsten Bismarck (März 1890).
  • 8. Der „neue Kurs". Schlußbetrachtung.
  • Quellen und benutzte Werke.

Full text

446 II. 7. Außzere und innere Politik des Deutschen Reiches (1879 bis März 1888). 
Am 21. Dezember desselben Jahres vermählte sich der Prinz mit der Prinzessin 
Thyra von Dänemark in Kopenhagen. Diese Feier wurde zu deutschfeindlichen welsisch- 
dänischen Demonstrationen reichlich benutzt (alle hier angeführten Aktenstücke sinden 
sich bei Hahn a. a. O., Bd. III, S. 559/66 im Wortlant). Eine Abordnung der Ritter- 
schaft des vormaligen Königreichs Hannover überbrachte dem Brantpaar eine Adresse, 
in welcher es hieß: « 
SchondieKundevondchcrlobungdeoHerzogöhabe,,chIiefgebengtenhannöverfchen 
Volles Herz getroffen wie ein heller Sonnenstrahl, der dunlles Gewöll durchbricht. Inniger als 
je fühlt in der gegenwärtigen Zeit gewaltsamer Trenming Hannovers Volk dem angestammten 
Herrscherhanse und Eurer Königlichen Hoheit, dem Haupte und Erben dieses Hauses, in allem 
sich verbunden. Können wir jetzt nicht, auf dem Boden der Heimat, in dem Erbe der Väter 
Eure lönigliche Hoheit mit lautem Jubel degrüßen ... mitl welcher wir ie länger je mehr zu 
fester und treuer Anhänglichkeit uns verbunden wissen 2c.“ 
Selbstverständlich hatte das dänische Königspaar volle Kenntnis von dem Inhalt 
dieser seinem Schwiegersohn überreichten Adresse. Gleichwohl wurden die Uberbringer 
dieser vom Standpunkte des deutschen Staats= und Strafrechts und der Unterthanen- 
pflichten der fahrenden Welfenritter einfach hochverräterischen Adresse vom Herzog von 
Cumberland, mit Genehmigung des Königs, ausdrücklich eingeladen, wie des Königs 
Privatgäste behandelt und seitens des Hoses, der Minister 2c. besonders ausgezeichnet. 
Der Minister des Answärtigen gab ihnen sogar in seiner Dienstwohnung, dem Amalien- 
borger Palais, nicht in seinem Privathotel, ein Ehrenmahl aus den ihm vom Staate 
gezahlten Repräsentationsgeldern, und nach ihrer Nückkehr wurde die welfische Abord- 
nung durch dänische Orden ausgezeichnet. Das Organ des Fürsten Bismarck, die 
„Norddeutsche Allgemeine Zeitung“, erklärte hierauf kurz: 
daß das „welsische Zwischenspiel in Kopenhagen Takllosigkeiten dortiger amtlicher Kreise“ zu 
Tage gefördert habe, welche den „für das Verhalten der Staaten untereinander bestehenden 
Kodex geschriebener und ungeschriebener Regeln in aufsälliger Weise verletzen“. Es lei daher 
„weder unerlaubt noch überflüssig, eine solche Ungeschicklichleit zu rügen“, zumal „da durch ein 
Verhalten wie das der Kopenhagener amtlichen Kreise Illusionen ernenert werden, deren Forl- 
dauer allerdings dem Deutschen Reiche nicht gleichgültig ist“. 
Aber Fürst Bismarck hatte schon vor jenem „Zwischenspiel“ ein viel empfind- 
licheres Mittel als bloße Zeitungsartikel zur Hand, uu jene „Taltlosigkeiten“ zu rügen. 
Schon am 11. Oltober war nämlich in einem geheimen Vertrag zwischen 
Deutschland (Preußen) und Osterreich der Artikel V des Prager Friedens 
üNber Nordschleswig aufgehoben worden. Bekanntlich sollte nach diesem Artikel 
Preußen die Herzogtümer Schleswig-Holstein besitzen nur „.nit der Maßgabe, daß 
die Bevölkerungen der nördlichen Distrikte von Schleswig, wenn sie durch sreie Abstim- 
mung den Wunsch zu erkennen geben, mit Dänemark vereinigt zu werden, an Däne- 
mark abgetreten werden sollen“. Diese für Deutschland und Preußen von Ansang an 
lästige Klausel des Prager Friedens hatte Osterreich jetzt bereitwillig ausgehoben, 
„nachdem Se. Majestät, der dentsche Kaiser und König von Preußen den Wert zu erkennen 
gegeden hat, welchen er auf die Beseitigung dieser Modalität des Friedeus legen würde; anderseils 
Se. Majestät der Kaiser von Osterreich und König von Ungarn die Schwierigleilen würdigt, 
welche sich der Durchführung des in jenem Artikel niedergelegten Grundsatzes enezgegenstellen.
	        

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