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Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Zweiter Teil. Bis zu den Karlsbader Beschlüssen. (25)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

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There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Zweiter Teil. Bis zu den Karlsbader Beschlüssen. (25)

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Periodical

Persistent identifier:
cbl
Title:
Zentralblatt für das Deutsche Reich.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1873
1918
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund

Periodical volume

Persistent identifier:
cbl_1888
Title:
Central-Blatt für das Deutsche Reich. Sechzehnter Jahrgang. 1888.
Volume count:
16
Publishing house:
Carl Heymanns Verlag
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1888
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück No 2.
Volume count:
2
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Chapter

Title:
1. Zoll- und Steuer-Wesen.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Staatengeschichte der neuesten Zeit.
  • Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Zweiter Teil. Bis zu den Karlsbader Beschlüssen. (25)
  • Title page
  • Vorwort.
  • Inhalt.
  • Zweites Buch. Die Anfänge des Deutschen Bundes. 1814-1819. (Schluß.)
  • 3. Geistige Strömungen der ersten Friedensjahre.
  • 4. Die Eröffnung des Deutschen Bundestages.
  • 5. Die Wiederherstellung des preußischen Staates.
  • 6. Süddeutsche Verfassungskämpfe.
  • 7. Die Burschenschaft.
  • 8. Der Aachener Kongreß.
  • 9. Die Karlsbader Beschlüsse.
  • 10. Der Umschwung am preußischen Hofe.
  • Die Karlsbader Beschlüsse und das Ausland.
  • Der Verfassungsplan Hardenbergs. Humboldts Entlassung.
  • Der erste preußische Zollvertrag.
  • Beilagen. (I - V)

Full text

606 II. 10. Der Umschwung am preußischen Hofe. 
für sich führen könne, ward wenigstens im Grundsatz aufgegeben. Durch 
diese Kabinettsordre war mittelbar die Friedenspräsenzstärke der Armee 
gesetzlich festgestellt) bei dem raschen Wachstum der Bevölkerung eröffnete 
sich mithin die Aussicht auf ein allmähliches Sinken der Militärlast. Die 
Reform erwies sich im ganzen als heilsam, da die Landwehr nunmehr 
ohne eine wesentliche Veränderung ihrer Formation in den Krieg geführt 
werden konnte. Durchgreifende Entschlüsse verhinderte leider die Rücksicht 
auf den Staatshaushalt; der gefährlichste Ubelstand des neuen Heerwesens, 
die Schwäche der Linienarmee, die nur 136,000 Mann betrug, blieb un- 
verändert. Sparen hieß jetzt die allgemeine Losung; die Staatsschuld sollte 
sofort geschlossen werden, das Defizit für immer verschwinden. 
Für dies System ängstlicher knapper Sparsamkeit war Boyens Nach- 
folger, General von Hake, wohlgeeignet, derselbe, der in Scharnhorsts 
Tagen schon zweimal auf kurze Zeit die Kriegsverwaltung geleitet hatte, 
ein fleißiger, gewissenhafter Arbeiter, aber pedantisch, beschränkt, ohne Ideen, 
ohne Schwung der Seele. Während seiner Amtsführung erlangten die 
Anschauungen des Zivilbeamtentums wieder, wie in den ersten Jahren 
Friedrich Wilhelms III., einen ungebührlichen Einfluß auf das Heerwesen. 
Manche unverkennbare Mißstände wucherten fort weil man jedes Geld- 
opfer scheute; ein Glück nur, daß der König die Armee unter seine unmittel- 
bare Obhut nahm und durch persönliches Eingreifen den militärischen 
Geist wach hielt. Auf den genialen Begründer des Wehrgesetzes folgte 
ein Mann der gewöhnlichen militärischen Routine; kein Wunder, daß sich 
die Masse der Unkundigen über die Gründe dieses Wechsels täuschte und 
den finstersten Gerüchten Glauben schenkte. Erst nach Jahren kam an 
den Tag, daß General Boyen sich diesmal in der Tat geirrt und einer 
notwendigen Reform widerstrebt hatte. — 
Der Rücktritt des Kriegsministers brachte die Kugel ins Rollen, denn 
natürlich waren die Vorgänge im Ministerrate nicht ohne Einfluß auf 
Boyens Entschluß gewesen. Hardenberg betrachtete den Sturz des Generals 
als die erste Niederlage der Opposition.) Mit Ancillons unparteiischem 
Gutachten bewaffnet, hatte er sogleich die Entlassung der drei Minister bean- 
tragt, und da der König, noch immer auf eine Versöhnung hoffend, die Ent- 
scheidung über Humboldt und Beyme hinausschob, so stellte der Staats- 
kanzler am 28. Dezember förmlich die Kabinettsfrage. Es war die höchste 
Zeit. Denn Humboldt und Beyme waren inzwischen noch einen Schritt 
weiter gegangen; sie hatten im Staatsministerium, ohne Vorwissen des Staats- 
kanzlers, den Beschluß durchgesetzt, daß die sämtlichen Oberpräsidenten 
sofort nach Berlin berufen werden sollten. Gelang dies, so ließ sich mit 
Gewißheit vorhersehen, daß die Vorstände der Provinzialverwaltung, ge- 
führt von dem allezeit unzufriedenen Schön, wieder wie vor 2 Jahren“) 
*) Hardenbergs Aufzeichnungen, Weihnachten 1819. S. Beilage V. 
*“) S. o. S. 201. 
 
	        

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