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Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuss Jüngerer Linie. Neunzehnter Band. 1879-1882. (19)

Access restriction

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

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There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuss Jüngerer Linie. Neunzehnter Band. 1879-1882. (19)

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Periodical

Persistent identifier:
gs_reuss_j_linie_2
Title:
Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Jüngerer Linie.
Place of publication:
Gera
Document type:
Periodical
Collection:
Principality of Reuss of the younger line.
Year of publication.:
1879
1918
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
gs_reuss_j_linie_neunzehnter_band
Title:
Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuss Jüngerer Linie. Neunzehnter Band. 1879-1882.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Volume count:
19
Publishing house:
Hofbuchdruckerei
Document type:
Periodical volume
Collection:
Principality of Reuss of the younger line.
Year of publication.:
1882
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück No. 420.
Volume count:
420
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Law

Title:
Ministerial-Bekanntmachung, den Verkehr mit Sprengstoffen betreffend.
Volume count:
1
Document type:
Periodical
Structure type:
Law

Contents

Table of contents

  • Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Jüngerer Linie.
  • Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuss Jüngerer Linie. Neunzehnter Band. 1879-1882. (19)
  • Title page
  • Inhalts-Verzeichniß zu dem neunzehnten Bande der Gesetzsammlung.
  • Alphabetisches Sachregister.
  • Stück No. 409. (409)
  • Stück No. 410. (410)
  • Stück No. 411. (411)
  • Stück No. 412. (412)
  • Stück No. 413. (413)
  • Stück No. 414. (414)
  • Stück No. 415. (415)
  • Stück No. 416. (416)
  • Stück No. 417. (417)
  • Stück No. 418. (418)
  • Stück No. 419. (419)
  • Stück No. 420. (420)
  • Ministerial-Bekanntmachung, den Verkehr mit Sprengstoffen betreffend. (1)
  • Stück No. 421. (421)
  • Stück No. 422. (422)
  • Stück No. 423. (423)
  • Stück No. 424. (424)
  • Stück No. 425. (425)
  • Stück No. 426. (426)
  • Stück No. 427. (427)
  • Stück No. 428. (428)
  • Stück No. 429. (429)
  • Stück No. 430. (430)
  • Stück No. 431. (431)
  • Stück No. 432. (432)
  • Stück No. 433. (433)
  • Stück No. 434. (434)
  • Stück No. 435. (435)
  • Stück No. 436. (436)
  • Stück No. 437. (437)
  • Stück No. 438. (438)
  • Stück No. 439. (439)
  • Stück No. 440. (440.)
  • Stück No. 441. (441)
  • Stück No. 442. (442)

Full text

  
  
EE 2 8& 6 ““ J J2. 
kommen und sich bereit finden werden, dem Kriege ein Ende zu machen. Inzwischen gilt es, 
kaliblütig und zuversichtlich, einheltlich und festgeschlossen zusammenzustehen. Die Regicrung 
will nur mit dem Volke und für das Volk arbeiten. Die Staatsreglerung ist fest enischlossen, 
die preußische Wahlresormvorlage zur Annahme zu bringen und wird dabei vor keinem ihr 
verfassungsmäßig zu Gebote siehenden Mlttel zuräückschrecken.“ 
Graf Hertiling schloß: „Bekannilich hat der Dräsident der Bereinigien Staaten in 14 Dunktien 
die FKichtlinien für einen Friedesschluß aufgestellt. Ich habe am 24. Januar d. J. in Ihrem 
Ausschusse die sämtlichen Hunkie besprochen und zu dem letzten derselben bemerki, daß mir der 
hier angeregte Gedanke eines Bölkerbundes durchaus spympathisch sei unter der Zoraussetzung, 
daß ehrlicher Friedenswille und die Anerkennung des gleichen Rechtes aller Zundesstaaten 
gewährleisket sei. Herr Wilson hat dann in einer Botschafi vom 1/1. Februar einen weiteren 
Schriti in der gleichen Kichiung unternommen und in 4 DPunkten die Grundsähe ausgeffellt, 
welche seiner Meinung nach bei einem gegenseitigen Meinungsaustausch Anwendung zu finden 
hätten. Ich habe in meiner Reichslagsrede vom 25. Februar mich im Drinzip damit elnverstanden 
erklärt, daß ein allgemeiner Friede auf solcher Grundlage erörtert werden könne, Herr Wilson 
hat aber weder damals, noch fspäter hiervon Notiz genommen. Ich nehme keinen Aufstand, 
mich heute nochmals zu dieser Frage zu äußern und in aller Kürze auf Ziel und Grundlage 
eines solchen Zerbandes hinzuweisen. Es handelt sich um die Forderung einer allgemeinen, 
gleichmäßigen und sukzessiven Abrüstung, um die Errichtung obligalorischer Schiedsgerichte, um 
die Freiheit der Meere, um den Schutz der kleinen Nationen. Was den ersten Dunkt betrifft, 
so habe ich schon am 24. Jannar unter Berufung auf früher abgegebene Erklärungen den 
Gedanken einer Rüstungsbeschränkung als durchaus diskutabel bezeichnet und dabei hinzugefügt, 
daß die Finanzlage sämtlicher europs##scher Staaten nach dem Krieg einer befriedlgenden Lösung 
dieser Frage dle wirksamste Unterstützung lelhen würde. Wenn es gelänge, eine internalionale 
Verständigung dahin zu ireffen, daß Krittige Rechisfragen zwischen verschichenen Staaten steis 
einem Schiedsgerichte vorgelegt werden müßten und dies den Gliedern des BZölkerbundes zur 
Pflicht gemacht würde, so wäre die# ohne Zwetfel ein bedeutsamer Schritt zur Erhaltung des 
allgemeinen Friedens. Leber die Freiheit der Meere habe ich mich schon früher geäußsert; sie 
bildet eine notwendige Boraussehung für den uneingeschränkten Zerlehr der Staaten und 
Bölker. Hier aber werden, selbstverskändlich nicht auf unserer Seite, die größten Schwierigkeiten 
gemacht werden. Als ich seinerzeit diesen Dunkt berührte und auf die Konsequenzen hinwies, 
welche von einer ehrlichen Durchführung verlangt würden, also ungehemmter Zugang für alle 
Natlonen zu den Binnenmecren, keine Vormachtstellung Englands in Gibralta und Malta wie 
am Guczkanal, hai eine englische Zeitung dies als Unverschämtheit bezeichnet. Endiich der 
Schutz der kleinen Nationen. Hier können wir sofort und ohne Vorbehalt sefistellen, dass wir 
ein reines Gewissen haben.“ (Nach 2. T. B.) 
Jeue feindliche Angriffe bei St. Quentin gescheitert. 
Berlin, 24. September, abende. (Amtlich.) Nordwesilich von St. Quentin 
sind erneute heftige Angrisse des Feindes zwischen dem Omignon-Bach und der 
Somme gescheilert. (W. T. B.) 
Erfolgreiche Gegenstöße vor St. Quentin. 
Großes Hauptquartier, 25. September. 
Westlicher Kriegsschauplal. Heeresgruppe Kronprinz Rupprecht: Rege 
Erkundungstätigkeit in Flandern. Zwischen Moeuvres und dem Walde von Havrinrourt 
lebte der Artilleriekampf auf. Bei Moenvres scheiterten erneute Angriffe des Feindes. 
2 33 
  
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— 3 6
	        

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